Betreff
Bau der Kosbacher Brücke für den motorisierten Individualverkehr
hier: Antrag Nr. 3 aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Kosbach/Häusling/Steudach" vom 24.03.2015
Vorlage
613/047/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag Nr. 3 aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Kosbach/Häusling/ Steudach" vom 24.03.2015 ist hiermit abschließend behandelt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die generellen Argumente für bzw. gegen den Bau einer zusätzlichen Talquerung in Verlängerung des bereits bestehenden Kosbacher Damms wurden bereits mehrfach im UVPA behandelt, zuletzt in der Beschlussvorlage VO 1988988 vom 21.07.2009.

Die Standardisierte Bewertung der Stadt-Umland-Bahn (StUB) ergab im Hinblick auf die Kosbacher Brücke, dass nur die darüber verlaufende Trassenvariante einen positiven Nutzen-Kosten-Faktor aufweist. Die Untersuchung zeigt dabei, dass diese neue Talquerung zu einer deutlichen Verkürzung der ÖPNV-Reisezeiten vom Stadtwesten in Richtung Innenstadt führt. Dieser positive Effekt ist jedoch nur dann relevant, wenn die Kosbacher Brücke lediglich den Öffentlichen Verkehrsmittel (Bus und StUB) zur Verfügung steht. Eine gleichzeitige Freigabe für den motorisierten Individualverkehr (MIV) geht mit einem Verlust des Reisezeitvorteils für den ÖV einher.

Zwar würde der Durchgangsverkehr in Alterlangen, insbesondere entlang der Möhrendorfer  sowie der Schallershofer Straße deutlich abnehmen, jedoch ist mit einer erhöhten Verkehrsbelastung auf dem Adenauerring bzw. bei der Ortsdurchfahrt Häusling zu rechnen.

Bisherige Voruntersuchungen ergaben außerdem, dass durch die Öffnung der neuen Talquerung für alle Verkehrsarten der MIV bei Relationen aus dem Stadtwesten in die Innenstadt attraktiver wird und zu befürchten ist, dass verstärkt vom Rad auf das Auto umgestiegen wird.

Vorrangiges Ziel der Kosbacher Brücke soll jedoch die Stärkung des Umweltverbunds (ÖV sowie Fuß- und Radverkehr) sein.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei Zustimmung des Zuschussgebers könnte die Kosbacher Brücke unter Umständen bereits vor der Umsetzung der StUB als vorbereitende Infrastrukturmaßnahme realisiert werden, um die Attraktivität des Busnetzes zu steigern. Dabei ist die Freigabe der Talquerung für den gesamten Umweltverbund angedacht.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Im Rahmen der Untersuchungen zum Meilenstein D) ÖPNV-Konzept des Verkehrsentwicklungsplans wird auch die Kosbacher Brücke berücksichtigt. Zwei der insgesamt drei Planfälle sehen den Bau der neuen Talquerung vor. Dabei wird die Kosbacher Brücke zunächst unabhängig von der StUB als zusätzliche Querungsmöglichkeit für den Busverkehr betrachtet, außerdem erfolgt in Planfall drei die  Untersuchung des Busplannetzes in Kombination mit Kosbacher Brücke und StUB.

Im Vergleich mit Planfall 1 des Busplannetzes, welcher die heute bestehende Infrastruktur als Grundlage hat, können so die Voraussetzungen und Vorteile des Baus einer Kosbacher Brücke im Detail erfasst und bewertet werden.

Über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit im Ausschuss berichtet.

 

Generell sollen Infrastrukturmaßnahmen, die den MIV betreffen, im Rahmen des derzeit in der Startphase befindlichen Meilensteins F) behandelt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 – Auszug aus der Niederschrift zur Bürgerversammlung „Kosbach/Häusling/Steudach“ vom 24.03.2015