Betreff
Stelle für Interkulturelle Elternarbeit, Fraktionsantrag 071/2015 der SPD-Fraktion
Vorlage
ZV/007/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV
Art
Beschlussvorlage

Die Stellenbesetzung der Planstelle 51E110 erfolgt ohne den bei der Stellenschaffung im Stellenplan 2015 festgelegten Vorbehalt der Zuschussgewährung.

Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 071/2015 vom 05.05.2015 ist damit bearbeitet.


Im Stellenplan zum Haushalt 2015 wurde die Stelle „Interkulturelle Elternarbeit“ (Volumen 1,0, S 12, Jahreskosten 53.900 €) unter dem Vorbehalt der Zuschussgewährung in Höhe von
100 % geschaffen. Die Planstelle ist Amt 51/Abteilung 513 zugeordnet (Plst.nr. 51E 1110).

 

Die Ausgabe wurde im Personalhaushalt 2015 in Höhe von 27.000 € eingestellt (Kosten für 6 Monate), die Refinanzierung als Einnahmeposition in gleicher Höhe bei Amt 51 berücksichtigt und ist auf dem Sachkonto 414102 (Kostenstelle 510090, Kostenträger 36390051) verortet.

 

Das Jugendamt hat im Oktober 2014 beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Förderantrag für das Konzept „Interkulturelle Elternarbeit“ eingereicht. Es zielt auf die Verbesserung der Bildungschancen von Migrantenkindern durch eine gelingende Kooperation zwischen Eltern und Bildungseinrichtungen. Das Konzept lehnt sich an das erprobte und erfolgreiche Konzept „migrationssensible Beratung“ der Stadt Regensburg an und wurde in Zusammenarbeit mit den Erlanger Integrations- und Ausländerbeirat auf die Situation in Erlangen zugeschnitten

 

Zielgruppe sind einerseits Migranteneltern, anderseits Fachkräfte wie Erzieher/innen, Lehrer/innen und andere Multiplikatoren. Aufgabe i.R. der „Interkulturelle Elternarbeit“ ist es, Zugangsbarrieren und Erschwernisse in Bildungsverläufen zu minimieren. Um einen Zugang zu den Migranteneltern zu bekommen, soll ein Netz an sog. „Kultur- und Sprachmittlern“ aufgebaut werden. Die beantragte Stelle hat die Aufgabe, diese Kultur- und Sprachmittler auf ihre Aufgabe vorzubereiten, sie pädagogisch zu schulen, zu begleiten und den Einsatz zu organisieren. Die Aufgabe ist es, sozusagen „Übersetzer“ für Eltern und Bildungseinrichtungen zu sein und damit Bildungschancen von Kindern positiv zu beeinflussen. Eine weitere Aufgabe i. R. d. Interkulturellen Elternarbeit ist es, aus den Rückmeldungen der Bildungseinrichtungen und dem kulturspezifischen Wissen der interkulturellen Vereine Informationen für Eltern aufzubereiten, Veranstaltungen zu konzipieren, Erziehungsthemen aufzugreifen und Hinweise auf weitere Unterstützungsmöglichkeiten zu geben. Der/die Stelleninhaberin kann auch zur Konfliktlösung bei konkreten Problemen hinzu gezogen werden. Ziel ist es, die Eltern in ihren Kompetenzen und damit in ihrer Selbstwirksamkeit zu stärken.

 

Mit Nachricht vom 08.04.15 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Zuschussantrag der Stadt Erlangen abgelehnt und keine Möglichkeit gesehen den Projektvorschlag als Modellprojekt zu fördern.
Mit Antrag vom 05.05.15 hat die SPD-Fraktion den Wegfall des Stellenbesetzungsvorbehalts und die Besetzung der Stelle ohne Refinanzierung beantragt (siehe Anlage).

 

Bei Beschlussfassung und Stellenbesetzung ohne Refinanzierung ist somit die Einnahmeposition bei Amt 51 (auch für die Folgejahre) zu streichen. Die haushaltstechnische Umsetzung erfolgt dann durch Amt 20.

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

 


Anlagen:                    Fraktionsantrag 071/2015