Nitratbelastung im Grundwasser
Der Bericht der der Erlanger Stadtwerke AG wird zur Kenntnis
genommen.
Der Fraktionsantrag der Grünen Liste Stadtratsfraktion Nr. 021/2015 vom
11.02.2015 ist bearbeitet.
Bericht der der Erlanger Stadtwerke AG
Zur Nitratbelastung
im Grund- bzw. Rohwasser der ESTW hatten wir bereits vorab mitgeteilt, dass
anhand des Fragenkataloges die doch komplizierte Situation nicht ausreichend
detailliert dargestellt werden kann. Daher erhalten Sie die nachfolgend
ausführlicher erläuterte Beschreibung der Verhältnisse in unseren
Schutzgebieten.
Die ESTW betreiben
zur Sicherung der Trinkwasserversorgung zwei Gewinnungsgebiete „Erlangen Ost“
und „Erlangen West“ mit zugehörigen Schutzgebieten und insgesamt 69 Brunnen.
Das Wasserschutzgebiet
Erlangen Ost ist vorwiegend durch forstwirtschaftliche Nutzungen
geprägt, die Brunnen erschließen den etwas tiefer gelegenen Grundwasserleiter
„Sandsteinkeuper“. In diesem Schutzgebiet traten in der Vergangenheit lediglich
im Bereich einer landwirtschaftlich geprägten Teilfläche erhöhte
Nitratkonzentrationen auf. Diese konnten jedoch durch privatrechtliche
Vereinbarungen mit dem Bewirtschafter bereits ab 2008 reduziert werden. Im
Rohmischwasser und auch im abgegebenen Trinkwasser dieser Brunnen liegen die
Nitratkonzentrationen Beginn der Messungen vor ca. 40 Jahren < 7 mg/l.
Durch die ansonsten
forstwirtschaftliche Nutzung in Verbindung mit ausreichenden Deckschichten ist
in diesem Gewinnungsgebiet keine auffällige Nitratproblematik zu verzeichnen.
Die engere
Schutzzone im Schutzgebiet West hingegen wird zu ca. 70 %
landwirtschaftlich genutzt. Hiervon werden 71 ha als Dauergrünland genutzt, die
übrigen 130 ha fallen unter Ackerstatus.
In diesem
Schutzgebiet befinden sich zwei Wasserwerke, das Wasserwerk West 1 sowie das
Wasserwerk West 2.
Die Brunnen des
Wasserwerkes West 2 liegen eher im forstwirtschaftlich genutzten Bereich und
haben insofern keine auffälligen Nitratwerte. Im Rohmischwasser und auch im
abgegebenen Trinkwasser dieser Brunnen liegen die Nitratkonzentrationen seit
Messbeginn < 7 mg/l.
Die im Regnitztal
gelegenen Brunnen, welche in das Wasserwerk West 1 einspeisen, haben dagegen
ihr Einzugsgebiet vorwiegend in den landwirtschaftlich genutzten Bereichen des
Schutzgebietes West.
Hier handelt es
sich zudem nahezu ausschließlich um Gewinnungsanlagen im quartären Aquifer, der
sehr oberflächennah gelegen ist, und nur gering wirksame Deckschichten aufweist.
Betrachtet man in
nachfolgender Grafik den Konzentrationsverlauf von Nitrat im Rohwasser am
Eingang des Wasserwerkes West 1 seit 40 Jahren, wird deutlich, dass sich sowohl
in der Nord- als auch in der Südfassung seit etwa 20 Jahren ein Wert von 30
mg/l Nitrat unterschritten wird:
Anmerkung: SF = Abkürzung für
Rohmischwasser der Südfassung- NF= Abkürzung für Rohmischwasser der Nordfassung
Für das Rohwasser
der Nordfassung ist festzuhalten, dass die Trendlinie einen kontinuierlichen
Rückgang über den Messzeitraum von 1975 bis 2015 aufweist.
Seit 1997
unterschreitet der Wert im Rohmischwasser der Nordfassung konstant 20 mg/l und
hält damit den vorgeschlagenen Grenzwert der EU ein.
Über den
Messzeitraum zeigt die Trendlinie im Mittel im Rohmischwasser der Südfassung
einen konstanten Mittelwert von ca. 17 mg/l Nitrat. Allerdings treten etwas
stärkere Schwankungen auf, es wird aber ebenfalls bis auf wenige Ausnahmen (bis
max. 25 mg/l) der empfohlene Grenzwert seit 2002 unterschritten.
Im Fraktionsantrag
wurde explizit der Brunnen SF 10 als problematisch benannt. Daher haben wir
auch hier exemplarisch eine Auswertung erstellt:
Es zeichnet sich
ab, dass der langjährige Trend in Brunnen SF10 doch eher absteigend bzw. in den
letzten Jahren konstant ist. Die Nitratkonzentration sank von über 60 mg/l
(1993) auf unter 40 mg/l.
Generell ist
festzuhalten, dass die rückläufige Tendenz der Nitratkonzentrationen im Rohmischwasser
der ESTW-Brunnen im Wasserschutzgebiet West auch auf dem gestiegenen
Umweltbewusstsein vieler Landwirte beruht. Es sind allerdings auch verschiedene
Maßnahmen der ESTW maßgeblich für diesen erfreulichen Rückgang auf unter die
Hälfte des Grenzwertes der Trinkwasserverordnung.
Unter anderem
wurden verschiedene Kooperationsmodelle mit den Landwirten ausgearbeitet. Es
handelt sich hier um freiwillige privatrechtliche Vereinbarungen, welche über
die Vorgaben der Wasserschutzgebietsverordnung hinausgehen. So zahlen die ESTW
beispielsweise den Landwirten für den Anbau von Zwischenfrüchten einen Ausgleich.
Da der Zeitpunkt des Umbruchs von Zwischenfrüchten (je später, je besser)
maßgeblich für den Nitrataustrag ist, wird die Höhe der Zahlung dem
Umbruchszeitpunkt angepasst.
Nach Beendigung der
Vegetationsperiode lassen die ESTW ausgewählte Flächen auf Rest-Stickstoffgehalte
im Boden untersuchen. Die Ergebnisse werden den Landwirten mitgeteilt.
Gegebenenfalls wird eine Düngeberatung angeboten.
In den letzten 25
Jahren wurden durch die ESTW AG in sensiblen Bereichen ca. 15 ha Ackerland
durch Aufkauf, Tausch, Vereinbarungen oder Förderungen in Dauergrünland mit
deutlich geringerem Nitrat-Emissionspotential umgewandelt.
Die ESTW haben
zudem auf etwa 10 ha Ackerfläche Aufforstungen durchgeführt und auf weiteren
ca. 7 ha Ackerflächen in Sandmagerrasen bzw. ökologisch wertvolle Flächen umgewandelt.
Grundsätzlich
befinden wir uns daher innerhalb des Schutzgebietes auf einem guten Weg.
Die Kosten hierfür
lassen sich schwer quantifizieren, da die Flächenaufkäufe naturgemäß nicht
jedes Jahr das gleiche Ausmaß erreichen, die Umwandlungsmaßnahmen zu extensiver
Bewirtschaftung ebenfalls unterschiedliche Kosten verursachen, und die
freiwilligen Kooperationen jährlich kündbar sind.
Alleine für die
rechtlich festgelegten Ausgleichsleistungen entstehen den ESTW derzeit ca.
Kosten von etwa 15.000,- € jährlich. Die zusätzlichen freiwilligen
Ausgleichsleistungen für unsere privatrechtlichen Vereinbarungen beliefen sich
beispielsweise im Jahr 2013 auf insgesamt ca. 10.000 €.
Allerdings merken
auch wir, dass in einigen Fällen - in denen eine Kooperation über die
Schutzgebietsverordnung hinaus nicht möglich ist - die geltenden Richtlinien
keinen ausreichenden Schutz des Grundwassers vor einer durch Düngemittel
verursachten Nitratbelastung bieten.
So zeigen einige
Messstellen in der Nähe intensiv bewirtschafteter Flächen nach einer bis ca.
2010 erfreulich niedrigen Tendenz seit ein paar Jahren wieder einen Anstieg der
Nitratgehalte:
Messstellen A und B
liegen neben Flächen, welche bis 2004 als Ackerfläche, und dann im Zeitraum von
ca. 2004-2009 als Brachland genutzt wurden. Etwa seit 2009 werden hier regenerative
Energiepflanzen angebaut.
Zum Vergleich ist
der Konzentrationsverlauf von Nitrat in Messstelle C eingefügt, welche neben
Flächen gelegen ist, in deren Umgebung sukzessive ab 1998 alle Ackerflächen in
Dauergrünland umgewandelt wurde.
Die einzelnen
Nutzungsvarianten lassen sich sehr gut anhand der Nitratkonzentrationsganglinien
verfolgen- eine erhöhte Düngung zeichnet sich z.T. bereits innerhalb weniger
Wochen im Grundwasser ab.
So wurden
beispielsweise in Messstelle B im Februar 2013 ca. 10 mg/l NO3
gemessen, im Juni 2013 waren es bereits 86 mg/l, im Februar 2014 war ein
Rückgang auf 40 mg/l zu verzeichnen, im Juni 2014 erfolgte ein erneuter Anstieg
auf 85 mg/l.
Dies zeigt, wie
sensibel das Grundwasser hier auf die Bewirtschaftung reagiert.
Was darüber hinaus
Sorgen macht, sind die Grundwasserverhältnisse außerhalb des Schutzgebietes,
die im Zustrom der ESTW-Gewinnungsanlagen liegen.
Gemäß der Vorgaben
der Bayerischen Staatsregierung wird in Bayern nicht das gesamte Einzugsgebiet
eines Trinkwasserbrunnens als Schutzgebiet ausgewiesen. Demzufolge haben die
Trinkwasserversorger für den außerhalb liegenden Bereich wenige Einflussmöglichkeiten
auf die Bewirtschaftung.
Nach Kenntnis der
ESTW werden in nicht als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesenen
landwirtschaftlich intensiv genutzten Regionen häufig Werte bis zu 100 mg/l
Nitrat und mehr erreicht.
Selbst innerhalb
des Schutzgebietes werden z.T. in Messstellen bei intensiver Nutzung und
ungünstigen Bodenverhältnissen derartige Werte erreicht:
Dies bedeutet, dass
aus ESTW-Sicht die allgemein gültigen Regelungen für eine gute landwirtschaftliche
Praxis derzeit nicht ausreichend Schutz für die oberflächennahen Grundwasservorkommen
im Hinblick auf Nitratbelastungen bieten.
Insgesamt konnte
durch oben dargestellte Maßnahmen sowie Beimischung von 33 % Rohwasser aus
Tiefbrunnen der Nitratgehalt im Reinwasser des Wasserwerkes West 1 seit 2000
nachweislich wöchentlicher Untersuchungen bis auf 2 Ausnahmewerte auf unter
20 mg/l gesenkt werden.
Die ESTW sehen
jedoch mit Sorge der weiteren Entwicklung entgegen, da gemäß vorheriger
dargestellter Grafiken derzeit wieder ein Anstieg der Nitratbelastungen zu
erwarten ist.
Anlagen: