Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Regierung von Mittelfranken hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die nach Art. 67 Abs. 4, Art. 71 Abs. 2, Art. 110 und Art. 117 der Gemeindeordnung erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben Nr. 12.12 – 1512 b – 2/2014 vom 12.05.2015 auflagenfrei erteilt; Kreditaufnahmen sind nicht veranschlagt – insoweit ist eine Genehmigung nicht erforderlich.
In ihrer Schlussbemerkung anerkennt die Regierung die in den letzten beiden Jahren beschlossenen und durchgeführten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung.
Im Finanzplan (Anmerkung: bis 2018) wird positiv der Jahresüberschuss im Ergebnishaushalt sowie die „freie Finanzspanne“ im gesamten Zeitraum gewürdigt.
Kritisch sieht die Regierung im (Gesamt-)Finanzhaushalt die Jahre 2016 und 2017 mit ihren Fehlbeträgen mit gesamt 11,3 Mio. Euro; deswegen rät die Regierung zukünftige Investitionsvorhaben kritisch zu hinterfragen und sorgfältig zu priorisieren.
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