Betreff
Erneuerung der 110 kV Bahnstromleitung Nürnberg - Eggolsheim;
hier: Plangenehmigung
Vorlage
611/059/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat die Plangenehmigung nach § 18 AEG für das Vorhaben „Erneuerung der bestehenden 110-kV-Bahnstromleitung Nürnberg – Ebensfeld, Leitungsabschnitt Unterwerk Nürnberg – Unterwerk Eggolsheim, für den Verwaltungsbereich der Stadt Erlangen“ am 30.03.2015 erteilt.

Die Stadt Erlangen hat zu diesem Vorhaben bereits 2011 nach UVPA-Beschluss (611/097/2011) ihre Zustimmung unter Beachtung detaillierter Einwendungen erteilt.

Mit den Erneuerungs-Maßnahmen wurde im Jahr 2012 begonnen, ohne dass die Plangenehmigung vorlag. Dabei wurden im Stadtgebiet teils von der Planung abweichende Maststandorte realisiert. Aufgrund einer Nachbarbeschwerde hat das EBA zwischenzeitlich einen Baustopp verhängt.

2014 hat die DB Energie beim EBA einen erneuten Antrag auf Plangenehmigung gestellt. Hierzu wurde die Stadt Erlangen erneut beteiligt. Da die Maßnahme bereits überwiegend umgesetzt und die Berücksichtigung der städtischen Einwendungen absehbar war, wurde auf eine erneute Beschlussfassung im UVPA verzichtet.

Die in den jeweiligen Stellungnahmen der Stadt Erlangen vorgebrachten Punkte wurden in der jetzt vorliegenden Genehmigung gewürdigt. Das EBA ist den Einwendungen der Stadt Erlangen dabei weitestgehend gefolgt.


Anlagen:            

Anlage 1: Übersichtsplan