Betreff
Walderschließungsmaßnahme - Ausbau Erenbachweg
Vorlage
773/011/2015
Aktenzeichen
III/EB77
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Im Distrikt 6 des Erlanger Stadtwaldes (Gemeinde Marloffstein, Gemarkung Atzelsberg) befinden sich zahlreiche in Verjüngung stehende Altholzbestände.
Zur Sicherung der Verjüngung fallen in den nächsten Jahren zahlreiche Hiebe mit entsprechendem Holzanfall an. Da der vorhandene Weg nicht mehr den forstlichen Wegebaustandards in Breite, Befestigung und Wasserableitung entspricht, ist ein Ausbau der bestehenden Wegetrasse zur Sicherstellung der Holzabfuhr gemäß den forstlichen Standards zwingend notwendig.
Die Gesamtwegelänge beläuft sich auf ca. 1,25 km mit einer ausgebauten Wegebreite von 3,0 m. Hinzu kommen die für die Wasserabführung beidseitig erforderlichen Gräben nebst Bankett, so dass zunächst mit einer Gesamtausbaubreite (Weg plus Entwässerung) von insgesamt ca. 6,0 m zu rechnen ist.
Wie schon der Hauptwegausbau im Meilwald vor einigen Jahren gezeigt hat, wird sich jedoch erfahrungsgemäß auch hier die sichtbare Wegetrasse in kurzer Zeit durch die natürliche Verbuschung der Weg-/Waldränder optisch wieder deutlich verengen, sodass die eigentliche Ausbaubreite später von den Bürgerinnen und Bürgern kaum noch wahrgenommen wird.

Der eigentliche Wegeausbau erfolgt als schwerlastbefahrbarer Forstweg in wassergebundener Bauweise mit Schotter 0/45 und 0/32er Absplittung.

Die Planung und Durchführung des Weges erfolgt durch das AELF (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten) in Zusammenarbeit mit dem EB 77. Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich nach Kostenermittlung durch das AELF auf 71.813,- € incl. MwSt. Da die Baumaßnahme durch den Freistaat Bayern zu 65% vom Nettobetrag zuschussfähig ist (39.225,- €), beträgt der Eigenanteil der Stadt Erlangen noch 32.588,- €. Ein Antrag zur Förderung von Walderschließungsmaßnahmen wurde vom EB 77 gestellt.

 

Für den o.g. Wegeausbau hat EB 77 zum HH 2015 die erforderlichen HH-Mittel angemeldet, sie stehen seit Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung. Da die Fördergelder erst nach Abrechnung der Baumaßnahme zugeteilt werden, wird der EB 77 zunächst den gesamten Ausbau vorfinanzieren. Der Ausbau soll nach Ausschreibung ab Juli 2015 erfolgen.

 


Anlagen:  Lageplan