Betreff
Rathaus, Umbau der Ausländerbehörde im 2. Obergeschoß; Bedarfsnachweis gemäß DA- Bau 5.3
Vorlage
33/005/2015
Aktenzeichen
III/33/WG022
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss nimmt den aktuellen Stand des Konzepts zu Wei-terentwicklung und Umbau der Ausländerbehörde zur Kenntnis und beschließt den Bedarf hierfür. Mit der baulichen Umsetzung soll im Jahr 2015 begonnen werden.

Die Haushaltsmittel i. H. v. 150.000,- Euro für erforderliche Umzüge und Baumaßnahmen zum Umbau der Ausländerbehörde sowie Investivkosten für Möblierungen in Höhe von 30.000,- Euro sind im Haushalt 2015 vorhanden.

Weitere Kosten (u.a. für die Beschaffung einer Aufrufanlage i.H.v. 14.000,- Euro) sind zum Investitionshaushalt 2016 anzumelden.


1.    Ergebnis/Wirkungen
Die Etablierung einer Willkommenskultur in der Verwaltung der Stadt Erlangen ist für die Ausländerbehörde mit einem Umbau sowohl ihrer räumlichen Infrastruktur wie auch ihrer Aufbau- und Ablauforganisation verbunden. Die Serviceorientierung in den bürgerbezogenen Geschäftsprozessen soll erhöht werden und der gesamte Kundenkontakt von einer transparenten, kompetenten und respektvollen Grundhaltung (Willkommenskultur) geprägt sein.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2013 beschlossen, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes für den Umbau der Ausländerbehörde zu beauftragen. Im September 2014 hat der HFPA mit Vorlage 332/001/2014 den damaligen Arbeitsstand zur Kenntnis genommen. Die Konzeptarbeit hat nun einen Stand erreicht, der einen Beginn der Baumaßnahme noch in 2015 erlaubt. Ein abschließendes Gesamtkonzept wird im 3. Quartal 2015 vorliegen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
Folgende Projektergebnisse werden als gesichert betrachtet:

3.1 Es erfolgt die Einrichtung einer Wartezone mit zugehörigen Thekenarbeitsplätzen („Rezeption“) vor den Aufzügen im 2. OG des Rathauses. Dort sollen vorgelagerte Standarddienstleistungen erbracht und Kurzanliegen (Ausgabe von Aufenthaltstiteln, Antragsformularen, Informationserteilung, Entgegennahme von Unterlagen) abschließend geklärt werden. Diese Einrichtung verbessert maßgeblich die Kundenorientierung in den Geschäftsprozessen der Ausländerbehörde und erhöht die Kapazitäten der nachgelagerten Sachbearbeitung für komplexe Vorgänge.

3.2 In der Ausländerbehörde wird zur Wahrnehmung des gesetzlichen Auftrags der Integration (§§ 43 ff AufenthG) eine neue Organisationseinheit „Beratungsstelle für Integrationsfragen – BestIn“ eingerichtet. Sie stellt eine fachgruppenübergreifende Zusammenarbeit und die Einbindung von externen Kooperationspartnern sicher. Sie trägt zur Nachhaltigkeit der Integrationsaktivitäten von und für Zuwanderer bei. Unter Integrationsfragen werden dabei alle komplexen Problemstellungen verstanden, die im Zusammenhang mit Zuwanderung und Aufenthalt von Nicht-Deutschen in Erlangen auftreten. Sie können im Vorfeld der Einreise beginnen und bis zur dauerhaften Integration reichen. Gemeint sind explizit auch Fragen und Risiken im Kontext der Beendigung des Aufenthalts in Deutschland. Die BestIn sorgt für abgestimmte Vorgehensweisen zwischen allen am Prozess beteiligten und trägt zum Imagegewinn der Ausländerbehörde und somit der gesamten Stadtverwaltung bei.

3.3 Zumindest zur Realisierung der unter 3.1 genannten Wartezone und Rezeption sind bauliche Veränderungen mit der Konsequenz eines erhöhten Raumbedarfs erforderlich. Die Fläche der künftigen Wartezone/Rezeption ist bisher mit Personal der Ausländerbehörde belegt. Für dessen Unterbringung müssen Ersatzflächen geschaffen werden. Die Kräfte sollen in den bisherigen Räumen der Rentenversicherung unterkommen, um eine räumliche Anbindung an die zuständige Gruppenleiterin zu herzustellen. Weiter sollen in den von der Rentenversicherung freigezogenen Räumen zwei Kräfte der Beratungsstelle für Integrationsfragen untergebracht werden. Zu schaffen ist also eine anderweitige Unterbringung für das Rentenversicherungsamt. Benötigt werden für die fünf städtischen Kräfte sowie für den Rentenberater der Deutschen Rentenversicherung sechs Standard-Einzelbüros. Diese Flächen müssen zur Verfügung stehen, um die Umzüge innerhalb der Ausländerbehörde zu vollziehen und im Anschluss mit Baumaßnahmen für die Einrichtung der Wartezone zu beginnen. Die Kosten der erforderlichen Umzüge und für ggf. anfallende Ergänzungsmöblierung sind im nachstehenden Ressourcenansatz berücksichtigt.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

€ 30.000,-

bei IPNr.: 122.K351B

Sachkosten:

€ 150.000,-

bei Sachkonto: 521112

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr. 122.K351B     

                               bzw. im Budget Amt 24/GME: Kst: 921982/ Ktr: 11170024/ Sk: 521112        

                         sind nicht vorhanden: 14.000,- Euro für die Beschaffung einer Aufrufanlage. Diese  Kosten sind zum Investitionshaushalt 2016 anzumelden


Anlagen: