Brucker Bahnhof
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Der Dringlichkeitsantrag der CSU-Stadtratsfraktion Nr. 60/2015 vom 21.4.2015
ist abschließend bearbeitet.
Mit Dringlichkeitsantrag zum Stadtrat am 30. April 2015 weist die CSU-Stadtratsfraktion auf die sich Situation am Brucker Bahnhof hin und beantragt folgende Maßnahmen:
1) Die Verwaltung macht sich bei einem Ortstermin ein Bild von der Situation.
2) Die Gehwege werden zeitnah wieder hergestellt.
3) Der Weg zum Brucker Bahnhof (beidseitig) wird so
ertüchtigt, dass er von allen Passanten
gefahrlos und ohne große Hindernisse
erreicht werden kann.
4) Die Verkehrssicherheit wird regelmäßig überprüft und
ausführende Bauunternehmen zur
Beseitigung eventueller Missstände
angehalten.
Die CSU-Fraktion weist unter anderem darauf hin, dass durch die Baumaßnahmen der Brucker Bahnhof in beide Richtungen (Bamberg/Nürnberg) für gehbehinderte Mitbürger und Rollstuhlfahrer praktisch nicht mehr erreichbar ist. Bezüglich näherer Informationen wird auf dem als Anlage 1 beigefügten Antrag verwiesen.
Allgemeine
Situation
Die Straße Am Brucker Bahnhof liegt in einer Tempo 30-Zone. Die Zufahrt ist mit Ausnahme des Anliegerverkehrs für Krafträder, Kraftwagen sowie sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge untersagt (VZ 260 StVO). Entlang der Westseite der Straße Am Brucker Bahnhof ist bis zur Einmündung Jenaer Straße ein Hochbordgehweg mit einem anderen Radweg vorhanden. Südlich der Jenaer Straße waren in der Vergangenheit und sind auch gegenwärtig keine Gehwege angelegt. Fußgänger müssen in diesem Bereich auf der Fahrbahn laufen. Nach § 25 Abs. 1 StVO ist dabei der rechte oder linke Fahrbahnrand zu benutzen. Gegenwärtig herrscht in der Straße Am Brucker Bahnhof rege Bautätigkeit mit entsprechendem Baustellenverkehr.
Zu 1)
Der Dringlichkeitsantrag ging bei Amt 32 am 21. April 2015 ein. Noch am
Nachmittag des selben Tages wurde die Örtlichkeit in Augenschein genommen. Dabei
konnte festgestellt werden, dass die vorhandenen Baustellen
(Baugruben/Baufelder) in der Straße Am Brucker Bahnhof ordnungsgemäß
entsprechend der vom Ordnungs- und Straßenverkehrsamt erlassenen
Verkehrsanordnungen abgesichert sind.
In der Jenaer Straße waren im Gehwegbereich drei offene Baugruben vorhanden. Diese waren mit Absperrschranken bzw. Bauzaun gesichert. Entgegen der verkehrsrechtlichen Anordnung war jedoch der Gehweg für Fußgänger nicht nutzbar. Ein zuständiger Ansprechpartner der Baufirma war vor Ort nicht anwesend, so dass erst am nächsten Tag der Bauleiter kontaktiert und zur ordnungsgemäßen Anpassung der Baustellensituation aufgefordert werden konnte.
Zu 2)
Die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände mit Nutzungsmöglichkeit der Gehwege
für Fußgänger in der Jenaer Straße erfolgte im Laufe des 22. April 2015. Eine
Wiederherstellung der Gehwege in der Straße Am Brucker Bahnhof konnte nicht
veranlasst werden, weil in diesem Bereich keine Gehwege vorhanden waren.
Zu 3)
Wie oben bereits erwähnt, sind die Baumaßnahmen in der Straße Am Brucker
Bahnhof noch nicht abgeschlossen. Die Fahrbahn befindet sich gegenwärtig in
einem baustellenbedingt zufriedenstellenden Zustand. Nach Mitteilung des
Tiefbauamtes soll die Fuß- und Radwegunterführung (Baumaßnahme Deutsche Bahn
und Stadt Erlangen) im Bereich Bahnhof Bruck bis Ende Dezember 2015
fertiggestellt werden. Im Anschluss daran können je nach Baufortschritt des
DB-Projektes die anschließenden Straßen und Wege (Ost- und Westseite) im Rahmen
des Erschließungsvertrags zum Baugebiet 339 ausgebaut werden (vgl. Anlage 2 und
3).
Informativ wird darauf hingewiesen, dass der Brucker Bahnhof gegenwärtig nicht barrierefrei ausgebaut ist. Die provisorische Höherlegung der Bahnsteige in Erlangen-Bruck erfolgte im Dezember 2010 im Rahmen der Eröffnung des S-Bahn-Netzes. In Erlangen-Bruck müssen seitdem mindestens 3 Stufen überwunden werden, um niveaugleich in die S-Bahn einsteigen zu können. Der morgendliche Eilzug- bzw. Regionalexpresshalt in Erlangen-Bruck wurde ebenfalls im Dezember 2010 eingestellt.
Zu 4)
Beim Ordnungs- und Straßenverkehrsamt gehen jährlich ca. 1.800
Baustellenanträge ein. Die vorhandenen Ressourcen reichen gegenwärtig zu einer
regelmäßigen Überprüfung auch einzelner Baustellen nicht aus. Dennoch wird sich
Amt 32 im Rahmen der Kapazitäten bemühen die Baustellensituation im Bereich des
Brucker Bahnhofs im Auge zu behalten und beim Auftreten evtl. Missstände
einzugreifen. Im Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 ist die Stelle eines
Baustellenkontrolleurs beschlossen worden. Es wird davon ausgegangen, dass nach
Genehmigung des Haushalts 2015 durch die Regierung von Mittelfranken und
Besetzung der Stelle eine zumindest stichpunktartige Überprüfung der Baustellen
im Stadtgebiet erfolgen kann.
Anlagen: Dringlichkeitsantrag 60/2015 (Anlage 1)
Am
Brucker Bahnhof Ausführungsplan 1 (Anlage 2)
Am Brucker Bahnhof
Ausführungsplan 2 (Anlage 3)