Betreff
Verkehrsanbindung Bauhof
hier: Antrag Nr. 3 gem. Art. 18 GO aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Röthelheim/Rathenau" vom 03.03.2015
Vorlage
611/056/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage
  1. Dem Antrag, die Betriebsausfahrt des Bauhofs in Richtung des nördlich angrenzenden Gewerbegrundstücks („Kempegelände“) zu verlegen, wird nicht gefolgt.
  2. Der Beschluss des Werkausschusses EB 77 vom 21.10.2008 wird bestätigt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Frage einer alternativen oder zusätzlichen Ein- und Ausfahrt zum Bauhofgelände war mehrmals Gegenstand intensiver Beratungen in städtischen Gremien. Sie wurde mit dem Beschluss des Werkausschusses EB 77 vom 21.10.2008, es bei der bisherigen Zufahrt zum Bauhofgelände zu belassen, abgeschlossen. Auf die entsprechende Beschlussvorlage wird verwiesen. Da in der Zwischenzeit keine neuen Erkenntnisse gewonnen oder Argumente genannt wurden, schlägt die Verwaltung vor, es bei der bisherigen Beschlusslage zu belassen.

 

 


Anlage:
Auszug aus der Niederschrift zur Bürgerversammlung „Röthelheim/Rathenau“ vom 03.03.2015