Betreff
Querungshilfe Weinstraße / Franzosenweg
DA Bau-Beschluss Entwurfsplanung Straßenbau
Vorlage
66/067/2015
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Errichtung einer Querungshilfe auf der Weinstraße in Höhe des Franzosenweges in Tennenlohe

 

1 Lageplan                             M 1:250                      Plan-Nr.: 2-1505.1-E

2 Regelquerschnitte               M 1:50                        Plan-Nr.: 2-1505.4.1-E und 4.2-E

 

wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Querung der Weinstraße auf Höhe des Franzosenweges ist vor allem durch Radfahrer stark frequentiert. Derzeit sind an dieser Stelle keine Vorkehrungen für ein sicheres Queren vorhanden. Gegenstand dieses Beschlusses ist die für 2015 vorgesehene Errichtung einer Querungshilfe auf der Weinstraße in Höhe des Franzosenweges in Tennenlohe.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf der Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 02.07.2013 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die bevorzugte Variante „überfahrbare Mittelinsel“ auf der Weinstraße in Höhe des Franzosenweges erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.

Im gesamten Ausbaubereich wird die Deckschicht erneuert. Die Entwässerungsgräben müssen durch die geänderten Querschnittsverhältnisse im Querungsbereich verschoben und angepasst werden. Die bestehenden Durchlässe im Bereich der Einmündungen des Franzosenweges werden ausgebaut und durch neue, an die Lage der Entwässerungsgräben angepasste, Durchlässe ersetzt.

Die Entwässerung der Verkehrsflächen bleibt unverändert und erfolgt wie bisher über die seitlichen Entwässerungsgräben.

Durch die Umgestaltung der Kreuzung Weinstraße/Franzosenweg sind die bestehenden zwei 10m-Lichtmaste abzubauen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit neuen Maststandorten zu ersetzen. Um die Querungshilfe regelkonform auszuleuchten sind noch zwei zusätzliche 10m-Lichtmaste neu zu errichten. Für die Energieversorgung der neuen Leuchtstellen ist das bestehende Kabelnetz um ca. 150 m Straßenbeleuchtungskabel zu erweitern. Es sollen technische Leuchten mit energieeffizienten Natriumdampfhochdrucklampen zum Einsatz kommen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme anschließend auszuschreiben mit dem Ziel der baulichen Umsetzung im Herbst 2015.

Die Informationen zur Baumaßnahme werden wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

       ca. 110.000 €

bei IP-Nr.: 541.149

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten:

  Jährliche Unterhaltskosten:

  Straßenbau

         ca.    1.100 €

 

  Beleuchtung

         ca.       400 €

 

Korrespondierende Einnahmen:

 

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                         sind bei IP-Nr. 541.149 „Querungshilfe Weinstraße/Franzosenweg“ vorhanden

             sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                                veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

                                                                                              28.5.2015   gez. Grasser


Anlagen:        Anlage 1 – Übersichtslageplan
                        Anlage 2 – Lageplan
                        Anlage 3 – Regelquerschnitt 1
                        Anlage 4 – Regelquerschnitt 2