DA Bau-Beschluss Entwurfsplanung Straßenbau
Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Entwurfsplanung zur Errichtung einer Querungshilfe auf der Weinstraße in Höhe des Franzosenweges in Tennenlohe
1 Lageplan M 1:250 Plan-Nr.: 2-1505.1-E
2 Regelquerschnitte M 1:50 Plan-Nr.: 2-1505.4.1-E und 4.2-E
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Querung der Weinstraße auf Höhe des Franzosenweges ist vor allem durch Radfahrer stark frequentiert. Derzeit sind an dieser Stelle keine Vorkehrungen für ein sicheres Queren vorhanden. Gegenstand dieses Beschlusses ist die für 2015 vorgesehene Errichtung einer Querungshilfe auf der Weinstraße in Höhe des Franzosenweges in Tennenlohe.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf der Grundlage des UVPA-Beschlusses vom 02.07.2013 wurde von der Verwaltung die Entwurfsplanung für die bevorzugte Variante „überfahrbare Mittelinsel“ auf der Weinstraße in Höhe des Franzosenweges erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Im gesamten Ausbaubereich wird die Deckschicht erneuert. Die Entwässerungsgräben müssen durch die geänderten Querschnittsverhältnisse im Querungsbereich verschoben und angepasst werden. Die bestehenden Durchlässe im Bereich der Einmündungen des Franzosenweges werden ausgebaut und durch neue, an die Lage der Entwässerungsgräben angepasste, Durchlässe ersetzt.
Die Entwässerung der Verkehrsflächen bleibt unverändert und erfolgt wie bisher über die seitlichen Entwässerungsgräben.
Durch die Umgestaltung der Kreuzung Weinstraße/Franzosenweg sind die bestehenden zwei 10m-Lichtmaste abzubauen und durch eine neue Beleuchtungsanlage mit neuen Maststandorten zu ersetzen. Um die Querungshilfe regelkonform auszuleuchten sind noch zwei zusätzliche 10m-Lichtmaste neu zu errichten. Für die Energieversorgung der neuen Leuchtstellen ist das bestehende Kabelnetz um ca. 150 m Straßenbeleuchtungskabel zu erweitern. Es sollen technische Leuchten mit energieeffizienten Natriumdampfhochdrucklampen zum Einsatz kommen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte Entwurfsplanung soll beschlossen werden.
Es ist vorgesehen im Anschluss die Ausführungsplanung zu erstellen, die Baumaßnahme anschließend auszuschreiben mit dem Ziel der baulichen Umsetzung im Herbst 2015.
Die Informationen zur Baumaßnahme werden wie gewohnt im Internet zur Verfügung stehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 110.000
€ |
bei
IP-Nr.: 541.149 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten: |
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Jährliche Unterhaltskosten: |
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ca. 1.100 € |
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Beleuchtung |
ca. 400 € |
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Korrespondierende Einnahmen: |
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Weitere Ressourcen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind bei IP-Nr. 541.149 „Querungshilfe Weinstraße/Franzosenweg“ vorhanden
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Revisionsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RevA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
28.5.2015 gez. Grasser
Anlagen: Anlage 1 – Übersichtslageplan
Anlage 2 –
Lageplan
Anlage 3 –
Regelquerschnitt 1
Anlage 4 –
Regelquerschnitt 2