Einer Verlängerung der Ausschankzeiten im Außenbereich der Erlanger Altstadt während der Sommermonate Juni, Juli und August wird nicht zugestimmt. Die Anträge auf Verkürzung der Sperrzeit im Außenbereich sind abzulehnen. Der Fraktionsantrag gilt als bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
In der Gesprächsrunde mit der Erlanger Gastronomie am 11.02.2015 wurde von einigen Gastronomen der Wunsch geäußert, für das Jahr 2015 den Ausschank auf Freiflächen in den Sommermonaten Juni bis August an Freitag- und Samstag-Abenden um eine Stunde, von bisher 23:00 Uhr auf 24.00 Uhr zu verlängern. Damit soll möglichen Umsatzeinbußen entgegengewirkt werden, die durch die Baustelle der Bahn im Bereich der Martinsbühlerstraße entstehen.
Am 10.03.2015 stellte die CSU-Stadtratsfraktion einen Antrag
zur wohlwollenden Prüfung der Genehmigungsmöglichkeiten.
Derzeit liegen sechs Anträge und eine Anfrage (Martin-Luther-Platz, Altstädter Kirchenplatz, Schloßplatz, Güterhallenstraße) von Gastronomen vor. Über diese und künftige Anträge ist zeitnah zu entscheiden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Sperrzeitverordnung der Stadt Erlangen bietet
grundsätzlich die Möglichkeit, befristet und widerruflich die Sperrzeit im
Außenbereich freitags, samstags und vor gesetzlichen Feiertagen in der Regel
auf 24.00 Uhr zu verkürzen.
Die Polizeiinspektion Erlangen-Stadt hat sich in einer
Stellungnahme klar gegen die Verkürzung ausgesprochen.
Durch die große Anzahl von Anträgen und noch nachfolgende Anträge verschieben
sich die, den meisten Bürgerbeschwerden zu Grunde liegenden Lärmquellen
(Gespräche, Zu- und Abgangsverkehr, Wechselverkehr zu Beginn der
Außensperrzeit, Verweildauer der Raucher). Im gesamten Innenstadtbereich
entstünde ein „Lärmteppich“, der bis ca. 01.00 Uhr anhalten könnte.
Da die bestehenden Regelungen bereits jetzt stark ausgereizt werden und es an
warmen Abenden auch bisher zu einem erhöhten Beschwerdeaufkommen kam, wird ein
weiterer Anstieg dieser und eine höhere Einsatzbelastung der Polizei
befürchtet.
Auch das Umweltamt / Immissionsschutz hat eine negative
Stellungnahme abgegeben und sieht den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch die beantragte Sperrzeitverkürzung beeinträchtigt.
Der Anspruch auf eine achtstündige Nachtruhe beginnt in der Regel um 22.00 Uhr
mit der Festlegung von niedrigeren Lärmgrenzwerten. Diese Grenzwerte können
durch den Außenausschank bereits jetzt in der Zeit zwischen 22.00 und 23.00 Uhr
nicht durchgehend eingehalten werden.
Eine weitere Verkürzung könnte bei gerichtlicher Überprüfung zu nachteiligen
Auswirkungen auf die bisherige Regelung in der Altstadt führen, dazu wird auf
aktuelle Gerichtsentscheidungen und laufende Verfahren, z.B. zur Gustavstraße
in Fürth, hingewiesen.
Der aktuelle Beschluss des Bayerischen Landtags zur Lärmschutzregelung sieht auf der Grundlage der Freizeitlärmrichtlinie Verbesserungen für traditionelle Kirchweihen und Volksfeste vor. Für Ausschankzeiten von Außengastronomie wird die Regelung voraussichtlich keine Veränderung bringen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Einer Verlängerung der Ausschankzeiten im Außenbereich der
Erlanger Altstadt während der Sommermonate Juni, Juli und August sollte auf
Grund der Sachlage nicht zugestimmt werden. Die Anträge auf Verkürzung der
Sperrzeit im Außenbereich wären somit negativ zu bescheiden.
Die Verwaltung wird bis zum Jahresende die Erlanger Sperrzeitverordnung
überarbeiten. Die Regelungen werden verständlicher formuliert und die
Veranstaltungszeiten im Außenbereich überarbeitet werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: CSU-Fraktionsantrag Nr. 041/2015