Betreff
Sanierung Freibad West und Neubau eines Hallenbades; Wechsel der Bauherrenschaft auf die ESTW
Vorlage
242/070/2015
Aktenzeichen
VI/24
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauherrenschaft an die ESTW zu übertragen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Wechsel der Bauherrenfunktion auf die ESTW.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Auf den Beschluss im Stadtrat vom 27.6.2013 wird verwiesen. Der Stadtrat fasste den Beschluss mit dem Auftrag an die Verwaltung, das Freibad-West zu sanieren und auf dem gleichen Grundstück ein Hallenbad zu errichten.

Die Bauherrenfunktion wird nun auf die ESTW übertragen. Aufgrund des bisher sehr erfolgreichen Projektverlaufs wird die bisherige Projektstruktur beibehalten.

Die ESTW werden die EU-weiten Vergaben und das GME wie bisher die Projektsteuerung durchführen.

 

Die Verwaltung bestellt zu diesem Zweck am Grundstück # 1495 -Büchenbach- zugunsten der Erlanger Stadtwerke AG ein Erbbaurecht. (siehe gesonderte Vorlage Nr. 231/007/2015)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

5.755.000,- €

bei IPNr.: 424.870

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

2.000.000,- €

bei Sachkonto: 424.401ES

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 424.870     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden

 

Durch den Wechsel der Bauherrenschaft geht die Finanzierung des Projektes auf die ESTW über, die Stadt Erlangen leistet einen Baukosteninvestitionszuschuss i.H.v. 5,755 Mio. Euro brutto.

Die Zuschussfähigkeit der Maßnahme bleibt dadurch gewährleistet.

 


Anlagen: