Die Verwaltung wird beauftragt, die Bauherrenschaft an die ESTW zu übertragen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Wechsel der Bauherrenfunktion auf die ESTW.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Auf den Beschluss im Stadtrat vom 27.6.2013 wird verwiesen. Der Stadtrat fasste den Beschluss mit dem Auftrag an die Verwaltung, das Freibad-West zu sanieren und auf dem gleichen Grundstück ein Hallenbad zu errichten.
Die Bauherrenfunktion wird nun auf die ESTW übertragen. Aufgrund des bisher sehr erfolgreichen Projektverlaufs wird die bisherige Projektstruktur beibehalten.
Die ESTW werden die EU-weiten Vergaben und das GME wie bisher die Projektsteuerung durchführen.
Die Verwaltung bestellt zu diesem Zweck am Grundstück # 1495 -Büchenbach- zugunsten der Erlanger Stadtwerke AG ein Erbbaurecht. (siehe gesonderte Vorlage Nr. 231/007/2015)
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
5.755.000,- € |
bei IPNr.: 424.870 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
2.000.000,- € |
bei Sachkonto: 424.401ES |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 424.870
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Durch den
Wechsel der Bauherrenschaft geht die Finanzierung des Projektes auf die ESTW
über, die Stadt Erlangen leistet einen Baukosteninvestitionszuschuss i.H.v.
5,755 Mio. Euro brutto.
Die
Zuschussfähigkeit der Maßnahme bleibt dadurch gewährleistet.
Anlagen: