hier: Aufstellungsbeschluss
Für Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 483, 484 und 485 - Gemarkung Bruck - sowie für das Grundstück Flst.-Nr. 1949/199 und Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/95, 1949/127 und 1949/129 - Gemarkung Erlangen - südlich der Paul-Gossen-Straße und östlich der Günther-Scharowsky-Straße ist ein Bebauungsplan nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Das Unternehmen Siemens plant, auf dem Gelände seines
bisherigen Standorts südlich der Paul-Gossen-Straße in den kommenden zwei
Jahrzehnten ein zukunftsweisendes Campusquartier zu entwickeln. Dementsprechend
soll das heutige Siemens-Areal durch ein qualitätvolles Konzept, welches u.a.
hinsichtlich Nutzung, Gestaltung, Verkehr und Natur / Landschaft den o.g.
Anforderungen gerecht wird, städtebaulich neu geordnet werden.
Hierzu hat in Abstimmung mit der Verwaltung ein Planerauswahlverfahren mit
städtebaulichem Ideenteil und architektonischem Realisierungsteil durch die
Vorhabenträgerin Siemens Real Estate GmbH & Co OHG stattgefunden, dessen 1.
Preis die Grundlage für die weitere Planung bilden soll. Die Entwicklung des
Plangebiets wird unter Berücksichtigung eines übergeordneten Masterplans in
Schritten erfolgen, d.h. dass sieben räumlich definierte Module nacheinander
entwickelt werden.
Der Bebauungsplan Nr. 436 – Siemens Campus Modul 2 – mit integriertem
Grünordnungsplan bildet den 2. Bauabschnitt des Masterplans. Mit diesem
Bebauungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben
geschaffen werden.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn 483, 484 und 485
der Gemarkung Bruck sowie das Grundstück 1949/199 und Teilflächen der
Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/95, 1949/127 und 1949/129 der Gemarkung Erlangen.
Die Größe
des Planbereichs beträgt ca. 12,9 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem
Landschaftsplan 2003 ist das Plangebiet als Gewerbliche Bauflächen dargestellt.
Der Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung
des FNP ist daher nicht erforderlich.
Mit dem
Bebauungsplan Nr. 436 wird der nordwestliche Bereich des Bebauungsplans Nr. 251
überplant.
d) Rahmenbedingungen
Bei der
Aufstellung des Bebauungsplans sind u.a. zu berücksichtigen:
·
Nutzung
Hinsichtlich
der geplanten gewerblichen Nutzungen sind das städtebauliche
Einzelhandelskonzept (SEHK) und das in Erarbeitung befindliche
Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Erlangen zu berücksichtigen.
·
Gestaltung
Die
Grundlage für die Gestaltung des Plangebiets bilden die Gestaltungsziele des
Siegers des Planerauswahlverfahrens KSP Jürgen Engel Architekten GmbH. Die im
Geltungsbereich befindlichen Einzeldenkmäler des Architekten Hans Maurer (vgl.
hierzu Punkt „Denkmalschutz“) und das Verwaltungsgebäude des Unternehmens
Areva, das sich im nord-östlichen Bereich des Plangebiets befindet, bleiben im
Bestand erhalten.
·
Denkmalschutz
Die in der Bayerischen Denkmalliste eingetragenen Einzeldenkmäler „Hochhausbau mit Plasma-Physikgebäude und vorgelagertem Kühlteich“ des Architekten Hans Maurer bleiben erhalten. Die entsprechenden Regelungen zum Denkmalschutz sind hierbei zu berücksichtigen. Ebenso wird im Bebauungsplanverfahren der Umgang mit dem „Ensemble Siemens Forschungszentrum“ einer Klärung zugeführt.
·
Verkehr
Unter
Beachtung der übergeordneten verkehrlichen Rahmenbedingungen ist für das
gesamte Quartier ein verträgliches und gleichzeitig leistungsfähiges
Erschließungsnetz bezüglich des ruhenden und fließenden motorisierten
Individualverkehrs (MIV), des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie des
Fußgänger- und Radverkehrs zu entwickeln. Dabei sind die Anbindung der internen
Erschließungsstraße an die Günther-Scharowsky-Straße sowie die Fuß- und
Radwegquerungen über die Günther-Scharowsky-Straße von besonderer Bedeutung.
·
Schallimmissionsschutz
Beeinträchtigende
Schallimmissionen, die insbesondere von Verkehrswegen (Straßenverkehr) sowie
Gewerbeflächen auf das Plangebiet einwirken und vom Plangebiet ausgehen, sind
zu berücksichtigen. Wesentlich sind hierbei die Auswirkungen auf die nördlich
der Paul-Gossen-Straße im Bestand vorhandene und östlich des Plangebiets
vorgesehene Wohnbebauung.
·
Natur und Landschaft
Der
vorhandene Baumbestand sowie der spezielle Artenschutz sind zu berücksichtigen.
e) Städtebauliche Ziele
Die übergeordneten städtebaulichen Ziele wurden bereits
in der Ausschreibung zum Planerauswahlverfahren definiert. In einem urbanen
Umfeld soll eine moderne Arbeitsumgebung mit Büro-, Forschungs- und
Laborarbeitsplätzen entstehen. Dazu soll ein Großteil des alten
Immobilienbestands schrittweise durch moderne Gebäudestrukturen ersetzt und die
notwendige infrastrukturelle Anbindung geschaffen werden. Weiterhin sind u.a.
attraktive Grün- und Freibereiche, Nahversorgungseinrichtungen, Gastgewerbe und
ein neues Wohnquartier geplant, die ein vielfältiges Lebensumfeld bzw. eine
urbane Nutzungsmischung von „Arbeiten – Forschen – Wohnen“ an diesem Standort
gewährleisten. Insgesamt soll das neue Quartier, im Unterschied zum bisher
abgeschlossenen Siemens-Betriebsgelände, öffentlich zugänglich und durchlässig
sein.
Im Bereich des Modul 2 sollen verschieden große
Bürogebäude entstehen. Parkhäuser werden im südlichen Teil des Gebiets
angeordnet. Die Einzeldenkmäler des Architekten Hans Maurer bilden den
zentralen Freiraum des Campus entlang der Grünachse. Westlich daran angrenzend
wird entsprechend der Bedeutung des Siemens-Standorts ein Hochhaus an der
Günther-Scharowsky-Straße entwickelt, das den Campus städtebaulich markieren
soll. Von der zentralen Grünfläche führt ein weiterer Grünzug in den Süden des
Campus. Die interne Erschließungsstraße wird an die Günther-Scharowsky-Straße
angebunden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 436 – Siemens Campus
Modul 2 – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a)
Aufstellung
Der
Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 436 für Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 483,
484 und 485 - Gemarkung Bruck - sowie für das Grundstück
Flst.-Nr. 1949/199 und Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 1949/95 und
1949/129 - Gemarkung Erlangen - südlich der Paul-Gossen-Straße und
östlich der Günther-Scharowsky-Straße (Anlage 1) nach den
Vorschriften des BauGB.
b)
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der
Form durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im
Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
Darüber
hinaus werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch weiterhin
Stadtspaziergänge und Informationsveranstaltungen zum Siemens Campus
stattfinden.
c)
Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich