Betreff
Teilnahme am ESF-Förderprogramm "Bildung integriert"
Vorlage
IV/016/2015
Aktenzeichen
IV/KE009
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bildungsausschuss befürwortet die Bewerbung der Stadt Erlangen für das Bundesprogramm „Bildung integriert“ und beauftragt die Verwaltung, einen Antrag für das ESF-Förderprogramm „Bildung integriert“ zu stellen.[1]

2.    Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss befürwortet die Antragsstellung für das ESF-Förderprogramm „Bildung integriert“. Der Ausschuss empfiehlt, dass die erforderlichen Eigenmittel für den Förderzeitraum 01.09.2015 bis 31.08.2018 in den jeweiligen Haushaltsjahren zur Verfügung gestellt werden

3.    Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen einen Förderantrag für das ESF-Modellprogramm zu stellen und die erforderlichen Eigenmittel für den Förderzeitraum 01.09.2015 bis 31.08.2018 zu den jeweiligen Haushaltsjahren zu beantragen.

 



[1] Aufgrund der kurzen Antragsfrist bis 30.04.2015 kann die Beratungsfolge leider nicht eingehalten werden, so dass der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vor dem Bildungsausschuss tagt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Februar 2015 die Förderrichtlinien für das Programm „Bildung integriert“ veröffentlicht. Dem Leitgedanken „Die Grundlagen für Bildungschancen für alle werden vor Ort gelegt“ folgend wird die Entwicklung eines Gesamtkonzepts einer kommunalen Strategie für ein lokal gelingendes „Lernen im Lebenslauf“ unterstützt. Mit „Bildung integriert“ sollen Kommunen in die Lage versetzt werden, ein datenbasiertes Bildungsmanagement inklusive Bildungsberichterstattung aufzubauen.

 

Notwendige Elemente einer förderfähigen kommunalen Strategie sind:

·         der Aufbau eines kommunalen Bildungsmonitorings,

·         die Zusammenführung der Bildungsaktivitäten in einem gemeinsam verantworteten Bildungsmanagement,

·         der Ausbau der Bildungsberatung,

·         die umfassende Einbindung der verschiedenen Schlüsselakteure vor Ort.

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Voraussetzung für die Förderung ist die Zusammenarbeit mit einer „Transferagentur für kommunales Bildungsmanagement“, wie sie im Januar 2015 bei der Europäischen Metropolregion Nürnberg eingerichtet worden ist. Neben dem Projektbüro für Schule und Bildung der Stadt Fürth ist es dem Bildungsbüro Erlangen gelungen, „Pilotkommune“ der Transferagentur zu werden. Die Voraussetzung zur Teilnahme am Förderprogramm ist somit erfüllt. In diesem Rahmen ist der Abschluss einer Zielvereinbarung mit der Transferagentur erforderlich.

 

Mit „Bildung integriert“ soll ein Beitrag geleistet werden

·         bildungspolitische Entscheidungen datenbasiert und damit zielgenau zu treffen, und so

·         vorhandene Mittel möglichst effizient einzusetzen,

·         die Beratungs- und Angebotsstrukturen im Bildungsbereich transparenter zu gestalten sowie

·         qualitative und quantitative Verbesserungen der Angebotsstrukturen, im Sinne einer stärkeren Ausrichtung auf die Nutzerinnen und Nutzer, zu erreichen, und dadurch

·         die Bildungsbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger und die Zugänge zu passgenauen Angeboten zu verbessern, und so

·         langfristig den Standort zu stärken, Fachkräfte (weiter) zu qualifizieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Am 20. November 2013 hat der HFPA im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, für die Erstellung eines Bildungsberichts 50.000 Euro für das Jahr 2014 zur Verfügung zu stellen, mit der Maßgabe, dass die Mittel freigegeben werden, wenn seitens der Verwaltung ein Konzept vorgelegt wird. In der Sitzung des HFPA vom 19.03.2014 wurde die Beschlussfassung in den neuen Stadtrat vertagt. Am 11.12.2014 hat der Stadtrat die Mittel für die Erstellung eines Bildungsberichts freigegeben und gleichzeitig festgehalten, dass die Etablierung eines umfassenden kommunalen Bildungsmonitorings bei der Stadt Erlangen über 2015 hinaus mit den erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen angestrebt wird.

 

„Bildung integriert“ kommt für die Stadt Erlangen zeitlich sehr gelegen und bietet die einmalige Chance, die bisherigen Aktivitäten fortzuführen und die Stadt Erlangen beim Aufbau eines kommunalen Bildungsmonitorings für die nächsten drei Jahre mithilfe einer 50 % - Kofinanzierung zu unterstützen.

 

Im Rahmen von „Bildung integriert“ beantragt das Bildungsbüro Erlangen beim BMBF die Ko-Finanzierung einer Planstelle (ein Volumen) für den Bereich Bildungsmonitoring unter Wahrung des Abschottungsgebots.

 

Damit soll

·         die Grundlage für ein interdisziplinäres Bildungsberichtswesen (inklusive Schule - Jugendhilfe – Kultur) geschaffen werden,

·         die ämterübergreifende Zusammenarbeit verbessert werden,

·         die Jugendhilfeplanung konstant fortgeführt werden,

·         die Schulentwicklungsplanung verbessert fortgeführt werden,

·         Synergien zwischen den Ämtern mit inhaltlichem Bezug zum Thema Bildung erreicht werden,

·         Vorbereitungen getroffen werden, um Bildungsberichte in regelmäßigen Abständen veröffentlichen zu können,

·         eine valide, konstante Datenbasis für den Übergang Schule-Beruf geschaffen werden (Schulabsolventenbefragung),

·         Zwischenberichte zu Schwerpunktthemen erstellt werden,

·         eine verlässliche Arbeitsgrundlage für das Bildungsbüro geschaffen werden,

·         langfristige Planungen gesellschaftlicher Trends ermöglicht werden (z.B. Ganztagsbetreuung)

·         die Grundlage für Chancengerechtigkeit vor Ort gelegt werden,

           die Erlanger Bildungslandschaft auf Grundlage valider Daten weiterentwickelt werden.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Förderfähig sind die Kosten für bis zu zwei Personalstellen für wissenschaftliche Mitarbeiter, sowie Dienstreisen (z.B. zu Konferenzen und Workshops des BMBF) und IT-Kosten (z.B. Statistiksoftware). Bemessungsgrundlage für die Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens über eine Laufzeit von drei Jahren mit der Aussicht auf Verlängerung. Bayerische Kommunen erhalten eine Förderung in Höhe von 50 %. Die Bewerbungsfrist endet am 30. April 2015. Geplante Projektlaufzeit ist 01.09.2015 – 31.08.2018.

      Der Aufbau eines kommunalen Bildungsmonitorings wird mit 50% aus ESF-Mitteln durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert. Voraussetzung bei der Antragsstellung ist die Zusage der Kommune, die Kofinanzierung über den gesamten Zeitraum zur Verfügung zu stellen.

      Die Gesamtkosten betragen für den Gesamtförderzeitraum von 2015 bis 2018 insgesamt 234.000 Euro.

      Der städtische Anteil beträgt für den Zeitraum von drei Jahren 117.000 Euro, d.h. pro Jahr 39.000 Euro.

Vorbehaltlich der positiven Bewertung des Antrags soll das Projekt im Jahr 2015 durch das Budget des Bildungsbüros und in den Folgejahren 2016 – 2018 über den Haushalt finanziert werden. Das Bildungsbüro wird hierzu einen Antrag zum Stellenplan und zum Haushalt stellen.

 

      Kalkulation:

 

Jahr 1

Jahr 2

Jahr 3

Summe

Personaldurchschnitts-

kosten (EG 11)

68.500 €

68.500 €

68.500 €

205.500 €

Dienstreisen

6.500 €

6.500 €

6.500 €

19.500 €

IT-Kosten

3.000 €

1.500 €

          1.500 €

6.000 €

Gesamtkosten p.a.

78.000 €

78.000 €

78.000 €

231.000 €

Nach Abzug der Ko-Finanzierung i.H. von 50%

39.000 €

39.000 €

39.000 €

115.500 €

 

Dienstreisen werden bis zu einer Höhe von 6.500 Euro pro Jahr mit 50% bezuschusst.

IT-Dienstleistungen werden bis zu einer Höhe von 3.000 Euro pro Jahr mit 50% bezuschusst.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

   25.500,--

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€ 205.500,--

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€ 115.500,--

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen: Förderrichtlinie „Bildung integriert“