Betreff
Übertragung und Verwendung des Budgetergebnisses 2014 der Stadtkämmerei, der Abt. Wirtschaftsförderung & Arbeit sowie der Stabsstelle Beteiligungsmanagement
Vorlage
II/067/2015
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Dem bereinigten Sachmittelbudgetergebnis 2014 des Amtes 20 mit II/WA und II/BTM i. H. v. 9.621,69 EUR wird zugestimmt. Ein Ergebnisübertrag ist nicht vorgesehen.

 

Mit dem Vorschlag zur Verwendung der Restmittel in der Budgetrücklage des Amtes von 65.801,94 EUR besteht, vorbehaltlich der Beschlussfassung über die Übertragung der Gesamtheit der Budgetergebnisse durch den Stadtrat, Einverständnis.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit der Möglichkeit, 30% des positiven Budgetergebnisses für sinnvolle Aufgaben im Jahr 2015 verwenden zu können, soll das verantwortungsvolle Wirtschaften des Fachamtes unterstützt und anerkannt werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

2.1 Das bereinigte Sachmittelbudgetergebnis 2014 des Amtes 20 mit II/WA und II/BTM beträgt 9.621,69 EUR (2013: Fehlbetrag – 21.894,63 EUR und 2012: Überschuss 49.058,85 EUR).

Es ist zurückzuführen auf:
Mehrerträge i. H. v. 18.224,02 Euro, die insbesondere auf höhere Einnahmen aus Gebühren (12.284 EUR), Leistungsentgelten und Kostenerstattungen (2.724 EUR) sowie einer Schadensersatzleistung (1.017 EUR) zurückzuführen sind.

 

Den Mehrerträgen stehen Mehraufwendungen von 8.602,33 EUR gegenüber. Im Einzelnen ergaben sich gegenüber dem Plan Überschreitungen, bei den Geschäftsaufwendungen (14.102 EUR) und den Aufwendungen für Fortbildungsmaßnahmen (3.314 EUR). Der Großteil der Ansatzüberschreitungen konnte innerhalb des Budgets durch Einsparungen (z.B. weniger Aufwand für externe Dienstleistungen als im Plan) kompensiert werden, so dass der Planansatz auf der Aufwandsseite letztendlich nur um 8.602,33 EUR überschritten wurde.

 

Im Überschussergebnis ist auch die Haushaltssperre von 14.800 EUR berücksichtigt, d.h. die Haushaltssperre wurde zu 100% durch Einsparungen bei verschiedenen Sachkonten auf der Aufwandsseite erfüllt.

Gegenüber dem letztjährigen Fehlbetrag von 21.895 EUR schließt das Sachmittelbudget diesmal mit einem Überschuss von 9.621,69 EUR ab, der in voller Höhe an den allgemeinen Haushalt zurückgegeben wird.

 

Im 3. und 4. Quartal 2014 wurden zusätzliche Personalleistungen bestellt, insbesondere für befristete Stundenerhöhung zum Abbau an Zeitguthaben. Hierfür wurden aus dem Sachmittelbudget 7.805,62 EUR an das zentrale Personalkostenbudget umgebucht.

Für das 1. und 2. Quartal 2014 wurden im Rahmen der Personalkostenbudgetierung eingesparte Personalkosten von 15.801,94 EUR vom zentralen Personalkostenbudget in die Budgetrücklage des Amtes 20 umgebucht.

In den Investitionshaushalt wurden keine Mittel übertragen.

2.2 Das Arbeitsprogramm 2014 wurde wie folgt erfüllt:

Abteilung 201 - Haushaltswesen

Die Bearbeitung der Arbeitsschwerpunkte 2014 in der KLR (Neustrukturierung der Kostenstellen und Kostenträger, Umlage der Vorkostenstellen, Aufbau der KLR in nsk für die Bereiche Friedhöfe und Veterinäramt) wurden im Februar 2014 bis auf weiteres ausgesetzt, weil die vorhandenen Arbeitskapazitäten vorrangig für die Fertigstellung der Jahresabschlüsse 2009 und 2010 eingesetzt werden mussten.

 

Die Feststellung des Jahresabschlusses 2009 erfolgte durch den Stadtrat am 27.11.2014. Am 21.01.2015 wurde der Rechnungsabschluss 2010 in den Haupt- und Finanzausschuss zur Weiterleitung an das Revisionsamt eingebracht.

 

Abteilung 202 - Gemeindesteuern

 

Die Niederschlagswassergebühr wurde als neue zusätzliche Abgabe – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen - in den Grundabgabenbescheid zum 01.01.2015 erfolgreich integriert.

 

      Abteilung 203 - Stadtkasse

 

Mit der am 30.03.2012 erfolgten Veröffentlichung der EU-Verordnung Nr. 260/2012 wurde die europaweite Nutzung der SEPA-Zahlungsinstrumente sowie die Abschaltung der nationalen Zahlungsverfahren zwingend für alle Marktteilnehmer bestimmt. Letztmöglicher Termin für Überweisungen sowie Lastschriften herkömmlicher Art war der 31.01.2014. Die Stadt Erlangen plante ursprünglich die Umstellung spätestens im 2. Halbjahr 2013, doch viele, auch unerwartet auftauchende Probleme ließen eine erfolgreiche Umstellung erst zum Fristende zu. Seither werden städtische Forderungen wie gewohnt zuverlässig unter SEPA-Bedingungen eingezogen.

 

Das Arbeitsprogramm wurde umgesetzt mit nachfolgenden Ausnahmen:

 

Für die Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows sowie für die Umstellung des Programms für das Verwahrgelass reichten die Personalkapazitäten nicht aus. Zudem waren im Jahr 2014 technische Fragen bei der Einführung des elektronischen Rechnungsworkflows noch offen.

Der IT-Einsatz im Vollstreckungsaußendienst scheiterte an den hohen Kosten.

20 SV Systemverwaltung (Stabsstelle bei Amt 20)

 

Die Arbeit der SV im Jahre 2014 war geprägt durch die Umstellung der Finanzsoftware nsk inkl. NAVISION auf eine neue Technik und Benutzeroberfläche, sowie der vorbereitenden Einführung der Abrechnung der Niederschlagswassergebühr über nsk für den EBE zum gesetzten Starttermin 01.01.2015, sowie des Projekts Einführung und Begleitung der investiven Maßnahmenverwaltung in nsk für Amt 66 ab 01.01.2014.

Trotz aller Widrigkeiten, konnte die neue nsk-Version am 28.07.2014 im Hause für den Echtbetrieb „ausgerollt“ werden. Aufgrund der Unausgegorenheit und der hohen Fehlerbehaftung der neuen Version (Sichtweise der SV – nicht zwingend Sichtweise des Herstellers), kam die Umstellung von nsk 6 auf nsk 7 teilweise einer Neueinführung der Software im Hause gleich, was eine massive Bindung der Arbeitskapazität der SV bedeutete. Andere Arbeitsschwerpunkte hatten daher das Nachsehen und mussten größtenteils nach 2015 gezogen werden – hierzu gehört bspw. die Einrichtung neuer Rollen- und Rechtestrukturen bei den Benutzerprofilen und der Neukonzeption des Schulungsprogramms nebst Neuerstellung des Schulungsmaterials. Keine Zeit blieb bspw. auch für die datenschutzrechtliche Abnahme von nsk 7 durch Amt 30 – auch dieser Arbeitsschwerpunkt musste zum wiederholten Male - nun nach 2015 - verschoben werden.

 

Auch die Tatsache, dass neben der originären Linienarbeit der SV (Softwareadministration / Software“pflege“) gleich zwei Projekte durch die SV mitbearbeitet werden mussten, band überdurchschnittlich Arbeitszeitkapazitäten bei der SV. Hinzu kommt, dass in Sachen Schmutzwasser EBE die SV „keine Wahl“ hatte, weil diese Umstellung gesetzlich bedingt ist. Die zunehmende Projektarbeit geht zu Lasten einer stetigen und ordentlichen Softwarepflege durch 20-SV – z.B. Fortschreibung und Pflege des Berechtigungskonzepts. Fehlende Pflege beim Berechtigungskonzept wirkt sich wiederum negativ im Tagesgeschäft aus, weil dann Pflegemängel in Form von Fehlermeldungen überdurchschnittlich häufig bei der SV aufschlagen und anschließend sofort durch die SV gelöst werden müssen, wodurch dann wiederum andere Themen bzw. angefangene Themen unterbrochen werden müssen bzw. hintanstehen anstehen müssen.

Daneben war auch die SV in stärkerem Maße in die Erstellung der Jahresabschlüsse miteingebunden.

Eine Einführung des Moduls „Jobsteuerung“ fand nach Kosten-Nutzen-Abwägung nicht statt, wäre aber realistischer Weise durch die SV zeitlich nicht zu managen gewesen.

 

Abteilung II/WA Wirtschaftsförderung und Arbeit (Stabsstelle bei Referat II):

 

Das Arbeitsprogramm wurde vollständig umgesetzt.

 

BTM Beteiligungsmanagement (Stabsstelle bei Referat II)

 

Besondere Arbeitsschwerpunkte des BTM waren in 2014 die Mitwirkung bei und Leitung von strategischen (Teil-)Projekten in Zusammenarbeit mit den Beteiligungsunternehmen, insbesondere die Übertragung der Westbäder an die ESTW und die Neuausrichtung der KommunalBIT. Die Beteiligungsrichtlinie wurde auf Wunsch der politischen Entscheidungsträger zurückgestellt. Für die Aufstellung einer Konzernbilanz wurde eine neuerliche Fristverlängerung bis 2017 gewährt.

 

2.3 Die Budgetabrechnung der Kämmerei ist beigefügt

Auf den vorgesehenen Übertragungsvorschlag i.H.v. 2.886,51 EUR wird aufgrund der vorhandenen Budgetrücklagenmittel verzichtet.

2.4 Verwendung des Budgetübertrages – entfällt –

 

 

 


2.5 Budgetergebnisrücklage des Amtes 20

 

2.5.1 Entwicklung der Budgetergebnisrücklage

des Amtes 20 in 2014

Betrag in EUR

Stand am 01.01.2014

50.000,00

geplante Entnahmen aufgrund HFPA-Beschluss vom 14.05.2014:

 

Für Fortbildung allgemein, Fortbildung Haushaltswesen, Fortbildung Finanzsoftware und Reisekosten

9.200,00 EUR

 

Für externe Beratungsleistungen
(Abteilung Haushalt)

Jahresabschlüsse, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Überarbeitung des städt. Kostenträgerplans /KPMG)

 

Für externe Beratungsleistungen                        

(Beteiligungsmanagement)
im Zusammenhang mit der Erstellung Hallenbad-West       

6.000,00 EUR

 

 

 

 

 

10.000,00 EUR

 

Für externe Beratungsleistungen
(Systemverwaltung)
Unterstützungsleistungen von Infoma zur Auswertung und zum Ausweis der verbundenen Unternehmen für die Jahresabschlüsse 2010ff

10.000,00 EUR

 

Rücklagenentnahme zum Ausgleich der Haushaltssperre

14.800,00 EUR

 

./. abzüglich der tatsächlichen Entnahmen aufgrund HFPA-Beschluss

0,00

Wie unter Ziffer 2.1 erläutert, wurde ein Großteil der geplanten Verwendungen aufgrund von Mehrerträgen und Einsparungen aus dem laufenden Budget getätigt.

 

zuzüglich Personalkosten–Gutschriften 2014                    

15.801,94

./.abzüglich Rücklagenentnahme zur Reduzierung des Verlustausgleichs

entfällt

= gegenwärtiger Rücklagenstand           

65.801,94

 

 

2.5.2 Folgende Verwendung des verbleibenden Rücklagenstandes ist geplant:

 

 

1.

Fortbildung allgemein, Fortbildung Haushaltswesen, Fortbildung Finanzsoftware, Reisekosten und Abgeltung von Überstunden. (für alle Abteilungen und Stabsstellen)

10.000,00

2.




 

3.

Externe Beratungsleistungen

Jahresabschlüsse, Anlagenbuchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Überarbeitung des städt. Kostenträgerplans (Abteilung Haushalt)

 

Externe Beratungsleistungen

Unterstützungsleistungen von Infoma (insbesondere für die Jahresabschlüsse) (Systemverwaltung)

5.000,00

 

 

 

 

10.000,00

4.

Externe Beratungsleistungen
im Zusammenhang mit GEWOBAU (Erbbaugrundstücke) und EStW (Bäder) (Beteiligungsmanagement)

15.000,00

5.

Unterstützungsmaßnahmen für den Einzelhandel / Gewerbetreibende aufgrund der Bahn–Baustelle

(Wirtschaftsförderung)

25.801,94

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.         Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?

 

Eine Budgetrücklagenzuführung findet nicht statt.


Anlagen:        Budgetabrechnung der Kämmerei