Betreff
Vergleichsberechnung Tarifbeschäftigte und Beamte durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Vorlage
113/012/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV/113
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


 

Der Frage, ob Beamte oder Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst für den Arbeitgeber kostengünstiger sind, wurde in der Vergangenheit bereits durch verschiedene Organisationen (Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Schleswig-Holsteinisches Finanzministerium, Finanzministerium Baden-Württemberg, Deutsches Institut für Wirtschaft, Städte Regensburg und München) untersucht.

 

Die o.g. Organisationen kamen hierbei zum Ergebnis, dass nach der Barwert-Methode die Beschäftigung von Beamten die insgesamt kostengünstigere Variante ist. Die Barwert-Methode (Abzinsung zukünftiger Zahlungen auf den heutigen Tag) wird bei diesen Vergleichen angewendet, da durch die beiden getrennten Beschäftigungssysteme die einzelnen Zahlungen in unterschiedlichen Zeiträumen anfallen. So sind z.B. bei Beamten durch den Dienstherrn auch noch nach dem Beschäftigungsende Zahlungen (Versorgungsleistungen und Beihilfen) zu leisten.

 

Das Personal- und Organisationsamt hat gemeinsam mit vier weiteren Städten ein Gutachten beim Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) in Auftrag gegeben, da die bisherigen Vergleiche nicht die Situation der Mitgliedschaft im Bayerischen Versorgungsverband abbilden, bei der bereits zur aktiven Zeit der Beamten Versorgungsumlagen abgeführt werden. Damit entfällt ein wesentlicher Faktor, der in anderen Berechnungen aufgrund der Abzinsung der später anfallenden Versorgungszahlungen für die Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten gesprochen hat.

 

In der Vergleichsberechnung des BKPVs wurden pro Qualifikationsebene aus den Durchschnittswerten der Erlanger Beschäftigten jeweils zwei Lebensläufe (1. Lebenslauf ohne Elternzeit, 2. Lebenslauf mit Elternzeit und anschließender Teilzeit, beide verheiratet und zwei Kinder) festgelegt. Dafür wurden anschließend die Kosten für Beamte und entsprechende Tarifbeschäftigte berechnet. Somit liegen sechs Vergleichsberechnungen (drei Qualifikationsebenen mit jeweils zwei Lebensläufen) vor.

 

Die Berechnungen ergaben, dass aufgrund des Umlagesystems des Bayerischen Versorgungsverbandes bereits während der aktiven Dienstzeit der Beamtinnen und Beamten zwischen 35,4 und 43,4 % Versorgungszuschläge auf die Dienstbezüge berücksichtigt werden müssen. Der Anteil der Versorgungsleistungen an den Gesamtausgaben beträgt damit während der aktiven Dienstzeit zwischen 26,1 und 30,2 %. Aufgrund dieser Zahlungen während der aktiven Phase ergibt sich im Vergleich zu den Berechnungen des Staatsministeriums der Finanzen bzw. der weiteren bayerischen Großstädte ein grundsätzlich anderes Ergebnis nach der Barwertmethode. Dieses Ergebnis wird durch die Einberechnung von Leistungen für Familien- und Kinderzuschläge bei Beamtinnen und Beamten (personenstandsabhängige Entgeltbestandteile sind beim TVöD nicht vorgesehen) verstärkt.

 

Für die Stadt Erlangen ergeben sich in den ausgewählten Lebensläufen bei der Beschäftigung von Beamtinnen und Beamten keine Kostenvorteile. Vielmehr wurden bei diesen Erlanger Lebensläufen (unter Berücksichtigung der Barwertmethode) für die Beschäftigung von Tarifbeschäftigten folgende Kostenvorteile berechnet:

·         2. Qualifikationsebene : 17,9 % bzw. 24,9 %

·         3. Qualifikationsebene : 1,6 % bzw. 8, 7 %

·         4. Qualifikationsebene : 19,3 % bzw. 22,0 %

 

Im BKPV-Gutachten für die Stadt Erlangen wurde somit errechnet, dass in allen Qualifikationsebenen die Beschäftigung von Beamten gegenüber der von vergleichbaren Tarifbeschäftigten rein finanziell betrachtet weniger wirtschaftlicher ist.

 

Für die Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung und für strategische Entscheidungen sind jedoch weitere Faktoren (Qualifikation, Arbeitszeit, Tarifautomatik, Entgeltordnung TVöD, Streikrecht, Maßnahmen zur Senkung der Versorgungskosten bei Beamten, Krankheitsstand, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsmöglichkeiten, Positionierung am Arbeitsmarkt, Attraktivität als Arbeitgeber) mit zu betrachten und zu bewerten.

 

Bestimmte Berufsgruppen und fachliche Anforderungen führen zu einer geringeren Steuerungsmöglichkeit des Arbeitgebers bei der Statuswahl der Beschäftigung (z.B. bei Lehrern, Feuerwehrleuten, Technikern). Zusätzlich wird im BKPV-Gutachten bereits ausgeführt, dass sich bei der Beschäftigung von Beamten der dritten Qualifikationsebene gegenüber vergleichbaren Tarifbeschäftigten - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Wochenarbeitszeiten der beiden Beschäftigtengruppen - nahezu keine finanziellen Unterschiede ergeben. Letztere Gruppe ist hierbei die Beamtengruppe in Erlangen, die am stärksten vertreten ist.

Somit wurde im Laufe der Nachbetrachtung zum Gutachten des BKPVs unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaftlichkeit die größte Steuerungsmöglichkeit bei Beschäftigten im Verwaltungsdienst der Qualifikationsebene 2 festgestellt.

 

In der weitergehenden Analyse hat sich gezeigt, dass die Vorteile bei nichtmonetären Faktoren den rein finanziellen Vorteilen nahezu die Waage halten. Daneben können rein monetäre Vorteile durch eine Statusänderung aufgrund des Verfahrens zur Nachbesetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur Zug um Zug in einem sehr langen Zeitraum erzielt werden.

 

Ebenso spricht die Attraktivität als Arbeitgeberin angesichts der demografischen Entwicklung für die Beibehaltung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Beamtenverhältnis. Hierin hat der öffentliche Dienst ein Alleinstellungsmerkmal.

 

Die Verwaltung wird deshalb an der bisher bewährten Praxis der Stellenbesetzung nichts ändern und bei der bisherigen Verteilung zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten (aktuelles Verhältnis 1 : 3,2) nicht steuernd eingreifen.