Antrag der Erlanger Linken vom 22. März 2015 (Nr. 51/2015)
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis
genommen.
Der Antrag der Erlanger Linken vom 23. März 2015 (Nr. 51/2015) ist bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw.
Wirkungen sollen erzielt werden?
Lärm ist sowohl ein Umwelt- wie auch ein Gesundheitsproblem. Im Vollzug wie auch in der Umweltbildung stellt Lärm seit langem einen wichtigen Tätigkeitsbereich dar, wobei Schülerinnen und Schüler wichtige Adressaten darstellen. Sie sollen nicht nur über die Zusammenhänge, Ursachen und Auswirkungen aufgeklärt werden, sondern auch über die konkreten Möglichkeiten, präventiv die eigene Gesundheit wie auch die anderer Menschen zu schützen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die
Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Regelmäßig findet deshalb in der Staatlichen Berufsschule wie auch in den Erlanger Krankenpflegeschulen Unterricht zum Thema „Lärm“ statt.
Zum „Tag gegen Lärm“ („Noise Awareness Day“) am 29. April 2015 ist von Seiten des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen vorgesehen, die allgemeinbildenden Schulen in Erlangen in einem Rundschreiben über den Aktionstag zu informieren. Inhalte des Schreibens sind
· die Information über das Angebot der Deutschen Gesellschaft für Akustik, speziell auch über die Ausleihmöglichkeiten des „Lärmkoffers“, und
· das Angebot einer Unterrichtseinheit (eine Doppelstunde) zum Thema „Lärmbelastung und Lärmschutz“ durch das Amt für Umweltschutz und Energiefragen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme /
Leistungsangebote erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur
Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlage:
1 Antrag der Erlanger Linken vom 22. März 2015 (Nr. 51/2015)