Betreff
Änderung der Satzung für die Volkshochschule Erlangen
Vorlage
30-R/027/2015
Aktenzeichen
III/30-R und IV/43
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule Erlangen (Entwurf vom 31.03.2015, Anlage 1) wird beschlossen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Satzung für die Volkshochschule Erlangen soll geändert werden, da es zukünftig kein Kuratorium der Volkshochschule mehr geben wird. Die Regelungen über das Kuratorium werden demnach ersatzlos gestrichen.

 

Zudem wird die Regelung über die Aufgaben der Direktorin / des Direktors der Volkshochschule aus der Satzung herausgenommen. Diese Vorschrift regelt eine verwaltungsinterne Aufgabenverteilung. Sie sollte somit nicht Bestandteil einer Satzung sein.

Eine Regelung über die Aufgaben der Direktorin / des Direktors der Volkshochschule wird sich zukünftig in veränderter Form in den Verwaltungsrichtlinien für die Volkshochschule Erlangen wiederfinden.

 

Nach den geplanten Streichungen wird die Satzung für die Volkshochschule Erlangen nur mehr fünf Vorschriften umfassen. Insbesondere § 3 der Satzung ist jedoch von großer Bedeutung, da hier der steuerbegünstigte Zweck und die Wege zu seiner Verwirklichung in der Satzung benannt werden. Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass die Volkshochschule Erlangen vom Finanzamt auch zukünftig als steuerbegünstigte Einrichtung anerkannt wird. Der Wortlaut des § 3 der Satzung wurde in Absprache mit der Kämmerei den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechend geändert.

 

Der Hinweis auf die Benutzungsordnung der Volkshochschule im neuen § 4 der Satzung wird neu aufgenommen. Er soll es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtern, die für sie wichtigen Bestimmungen über die Benutzung der Volkshochschule, wie z.B. Höhe der Entgelte, zu finden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:           - Entwurf der Satzung zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule

  Erlangen vom 31.03.2015 – Anlage 1

- Gegenüberstellung der geänderten Vorschriften – Anlage 2