Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie für eine Umgehungsstraße der Orte Niederndorf und Neuses hat der Herzogenauracher Stadtrat im Jahr 2012 einen Grundsatzbeschluss zum Bau einer Südumfahrung gefasst. Der nordöstliche Abschnitt dieser Umfahrung befindet sich auf Erlanger Stadtgebiet und ist im Flächennutzungsplan (FNP 2003) enthalten. Ein Beschluss der Stadt Erlangen zur Anbindung der geplanten Umfahrung an die Niederndorfer Straße und den Hans-Ort-Ring liegt vor (611/223/2014).

Basierend auf dem Grundsatzbeschluss ihres Stadtrats hat die Stadt Herzogenaurach die Planungsbüros IB Höhnen & Partner und ANUVA beauftragt, die straßenplanerischen sowie umweltfachlichen Untersuchungen zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens zu erstellen.

Raumordnungsverfahren prüfen Vorhaben, die über die Standortgemeinde hinaus und damit überörtlich von Bedeutung sind, im Vorfeld späterer Genehmigungsverfahren auf ihre Raumverträglichkeit. Dazu werden die unterschiedlichen fachlichen Interessen abgewogen und insbesondere nach dem Maßstab des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalplans bewertet.

Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens wurde seitens des Planungsbüros ANUVA eine Umweltverträglichkeitsstudie (einschließlich Artenschutz) für fünf Trassenvarianten erstellt. Eine schematische Gegenüberstellung der Trassenvarianten mit einer tabellarischen Darstellung der Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung ist Anlage 1 zu entnehmen. Als besonders sensibler Trassenkorridor stellt sich der Bereich unmittelbar südlich der Aurach auf Höhe des Erlanger Ortsteiles Neuses dar.

Zielvorgabe der Umweltverträglichkeitsstudie war es, eine Vorzugstrasse für das Raumordnungsverfahren zu ermitteln. Zugrunde gelegt wurde hierfür die Bewertung der Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft und Erholung sowie Kultur und sonstige Sachgüter. Der Variantenvergleich der fünf geprüften Trassen im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung ergab die in Anlage 2 als D1 dargestellte Führung als Vorzugsvariante. Diese durchschneidet im oben beschriebenen sensiblen Bereich das Waldstück zwischen Römerreuth und Niederndorf, weist jedoch in der Gesamtschau der bewerteten Schutzgüter das beste Ergebnis auf (vgl. vergrößerte Plandarstellung in Anlage 3).

Im Zuge der Behandlung der Südumfahrung Niederndorf-Neuses durch den Herzogenauracher Stadtrat am 25. März 2015 wurde die Verwaltung der Stadt Herzogenaurach gemäß entsprechendem Beschluss beauftragt, das Raumordnungsverfahren einzuleiten und dabei alle fünf Trassenvarianten zur landesplanerischen Überprüfung bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.

Die Stadt Erlangen wird als von dem Vorhaben berührte Nachbargemeinde an dem Verfahren beteiligt. Die in diesem Zusammenhang abzugebende Stellungnahme wird dem Ausschuss vorab zum Beschluss vorgelegt.

Das Ergebnis eines Raumordnungsverfahrens wird als landesplanerische Beurteilung bezeichnet. Es ist dem Planfeststellungsverfahren vorgeschaltet, in dessen Verlauf eine erneute Beteiligung der Stadt Erlangen stattfinden wird. Mit positivem Planfeststellungsbeschluss entsteht Baurecht für die Umsetzung der Maßnahme.    


Anlagen:

Anlage 1: Schematische Darstellung der untersuchten Trassenvarianten mit Ergebnissen der Umweltverträglichkeitsprüfung

Anlage 2: Übersichtslageplan der Trassenvarianten der Südumfahrung Niederndorf-Neuses

Anlage 3: Trassenvarianten im nordöstlichen Abschnitt der Südumfahrung Niederndorf-Neuses (vergrößerter Ausschnitt)