Betreff
Änderung der Satzung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie Änderung der Gebührensatzung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen
Vorlage
30-R/026/2015
Aktenzeichen
III/30; V/50
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Satzung zur Änderung der Satzung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen (Entwurf vom 26.03.2015 - Anlage 1 -) wird beschlossen.

 

  1. Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen (Entwurf vom 27.03.2015
    - Anlage 2 -) beschlossen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Satzung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen besteht seit 1994. Seit dem Jahre 2012 werden auch in Erlangen vermehrt städtische Unterkünfte geschaffen, wozu die Stadt Erlangen gesetzlich verpflichtet ist.

Mittlerweile werden unter dem Begriff „Gemeinschaftsunterkünfte“ nur noch die von den Regierungen geführten zentralen Einrichtungen der Flüchtlingsunterbringung verstanden. Die von den Kommunen geschaffenen Unterkünfte werden demgegenüber als „dezentrale Unterkünfte“ bezeichnet. Die Satzungen sollen deshalb redaktionell auf den aktuellen Stand gebracht werden, um Verwechslungen begrifflich zu vermeiden.

Gleichzeitig sollen die Gebühren an die Kostenentwicklung angepasst werden. Die Gebührensätze aus dem Jahre 1994 werden dabei den Gebühren für die – staatlichen - Gemeinschaftsunterkünfte angeglichen. Diese  richten sich nach den §§ 21 ff Asyldurchführungsverordnung (DVAsyl). Eine Ungleichbehandlung von Bewohnern der (staatlichen) Gemeinschaftsunterkünfte und der (kommunalen) dezentralen Unterkünfte wird so vermieden.

 

 

 

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Satzung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie die dazugehörige Gebührensatzung sind entsprechend den jeweiligen Entwürfen – Anlagen 1 und 2 – zu ändern. Die Gebührenänderungen sind der synoptischen Übersicht – Anlage 3 – zu entnehmen.

 

 

 


Anlagen:        1. Satzung zur Änderung der Satzung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte

zur Unterbringung von Flüchtlingen (Anlage 1)

2. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte zur Unterbringung von Flüchtlingen (Anlage 2)

                        3. Synopse Gebührensatzung alt/neu (Anlage 3)