Betreff
Fraktionsantrag Nr. 46/2015 der SPD-Fraktion "Entfernung von Fahrradleichen im Umfeld des Bahnhofs;
Zwischenmitteilung
Vorlage
32/016/2015
Aktenzeichen
III/32
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Schreiben vom 16.3.2015 weist die SPD Fraktion auf die nicht zufriedenstellende Abstellsituation von Fahrrädern insbesondere im Bereich des Bahnhofs hin und bittet die Verwaltung im nächsten UVPA zu berichten, wie weit die Klärung der rechtlichen Situation fortgeschritten ist und welche Überlegungen zur Lösung der Problematik bereits existent sind. Detaillierte Informationen können dem als Anlage beigefügten Antrag entnommen werden.


Nach intensiver Abstimmung mit dem Rechtsamt ist folgende Vorgehensweise für langzeitparkende Fahrräder sowie Schrottfahrräder vorgesehen:

Ø  Kennzeichnung der Fahrräder mit Banderolen durch städtische Mitarbeiter. Die Banderole muss Abstelldatum und -ort erkennen lassen und ein weiteres Benutzen des Fahrrades ohne die Zerstörung der Banderole verhindern.

Ø  Das Ordnungsamt dokumentiert die Kennzeichnung mit Datum und Standort und leitet diese an die GGFA zur weiteren Veranlassung weiter.

Ø  Nach 6 Wochen können die Fahrräder dann durch die GGFA entfernt werden, wenn das Fahrrad zwischenzeitlich nicht bewegt wurde.

Ø  Der Abtransport, die Verwahrung und die weitere Dokumentation finden durch die GGFA statt.

Ø  Die Fahrräder können danach bei der GGFA gegen Entrichtung einer Gebühr wieder abgeholt werden.

Ø  Bei Nichtabholung der Fahrräder erfolgt 6 Monaten nach Entfernung entweder die Verschrottung oder Versteigerung statt. Hier muss die GGFA dann in regelmäßigen Abständen eine Liste der Fahrräder, die zur Verwertung anstehen, an das Ordnungsamt übermitteln. Das Ordnungsamt ordnet dann die weitere Verwertung der Fahrräder an.

 


Unabhängig von der o. g. Verfahrensweise werden Fahrräder, die in Rettungswegen bzw. auf Behindertenparkplätzen stehen oder den Gehsteig massiv versperren, sowie andere Fahrräder, die ähnlich den Straßenverkehr behindernd/gefährdend abgestellt werden, nach Art. 18 a BayStrWG und Art. 7 Abs. 2 LStVG entweder - wenn in naher Umgebung geeigneter Platz vorhanden ist - umgesetzt ansonsten durch die GGFA entfernt und verwahrt.


Folgende Punkte bedürfen einer weiteren Abstimmung bzw. sind noch zu lösen:

Ø  Einholung einer Kostenschätzung und Abschluss eines neuen Vertrags mit der GGFA.

Ø  Die gegenwärtig vorhandenen Lagerflächen im Parkhaus Innenstadt sind für eine zusätzliche Lagerung nicht ausreichend dimensioniert. Weitere Flächen können im Parkhaus zur Verfügung gestellt werden, müssen jedoch noch entsprechend zwecks sicherer Verwahrung eingezäunt werden.

Ø  Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt verfügt gegenwärtig weder über freie Personalkapazitäten noch Haushaltsmittel. Deshalb werden Personalbedarf und Haushaltsmittel für den Haushalt 2016 angemeldet.

 

Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt wird nach Klärung der vertraglichen Angelegenheiten mit der GGFA sowie Herstellung der Umzäunung der Lagerflächen unabhängig von den fehlenden Kapazitäten und Mitteln versuchen, mit vorhandenem Personal sporadisch tätig zu werden, um zumindest eine leichte Verbesserung der Situation durch abgestellte Fahrräder im Innenstadtbereich zu erreichen.

 

 


Anlagen:        Fraktionsantrag 46/2015