Zwischenmitteilung
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit Schreiben vom 16.3.2015 weist die SPD Fraktion auf die nicht zufriedenstellende Abstellsituation von Fahrrädern insbesondere im Bereich des Bahnhofs hin und bittet die Verwaltung im nächsten UVPA zu berichten, wie weit die Klärung der rechtlichen Situation fortgeschritten ist und welche Überlegungen zur Lösung der Problematik bereits existent sind. Detaillierte Informationen können dem als Anlage beigefügten Antrag entnommen werden.
Nach intensiver Abstimmung mit dem Rechtsamt ist folgende Vorgehensweise für
langzeitparkende Fahrräder sowie Schrottfahrräder vorgesehen:
Ø Kennzeichnung
der Fahrräder mit Banderolen durch städtische Mitarbeiter. Die Banderole muss
Abstelldatum und -ort erkennen lassen und ein weiteres Benutzen des Fahrrades
ohne die Zerstörung der Banderole verhindern.
Ø Das
Ordnungsamt dokumentiert die Kennzeichnung mit Datum und Standort und leitet
diese an die GGFA zur weiteren Veranlassung weiter.
Ø Nach
6 Wochen können die Fahrräder dann durch die GGFA entfernt werden, wenn das
Fahrrad zwischenzeitlich nicht bewegt wurde.
Ø Der
Abtransport, die Verwahrung und die weitere Dokumentation finden durch die GGFA
statt.
Ø Die
Fahrräder können danach bei der GGFA gegen Entrichtung einer Gebühr wieder
abgeholt werden.
Ø Bei Nichtabholung der Fahrräder erfolgt 6 Monaten nach Entfernung entweder die Verschrottung oder Versteigerung statt. Hier muss die GGFA dann in regelmäßigen Abständen eine Liste der Fahrräder, die zur Verwertung anstehen, an das Ordnungsamt übermitteln. Das Ordnungsamt ordnet dann die weitere Verwertung der Fahrräder an.
Unabhängig von der o. g. Verfahrensweise werden Fahrräder, die in Rettungswegen bzw. auf Behindertenparkplätzen stehen oder den Gehsteig massiv versperren, sowie andere Fahrräder, die ähnlich den Straßenverkehr behindernd/gefährdend abgestellt werden, nach Art. 18 a BayStrWG und Art. 7 Abs. 2 LStVG entweder - wenn in naher Umgebung geeigneter Platz vorhanden ist - umgesetzt ansonsten durch die GGFA entfernt und verwahrt.
Folgende Punkte bedürfen einer weiteren Abstimmung bzw. sind noch zu lösen:
Ø Einholung
einer Kostenschätzung und Abschluss eines neuen Vertrags mit der GGFA.
Ø Die
gegenwärtig vorhandenen Lagerflächen im Parkhaus Innenstadt sind für eine zusätzliche
Lagerung nicht ausreichend dimensioniert. Weitere Flächen können im Parkhaus
zur Verfügung gestellt werden, müssen jedoch noch entsprechend zwecks sicherer
Verwahrung eingezäunt werden.
Ø Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt verfügt gegenwärtig weder über freie Personalkapazitäten noch Haushaltsmittel. Deshalb werden Personalbedarf und Haushaltsmittel für den Haushalt 2016 angemeldet.
Das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt wird nach Klärung der vertraglichen Angelegenheiten mit der GGFA sowie Herstellung der Umzäunung der Lagerflächen unabhängig von den fehlenden Kapazitäten und Mitteln versuchen, mit vorhandenem Personal sporadisch tätig zu werden, um zumindest eine leichte Verbesserung der Situation durch abgestellte Fahrräder im Innenstadtbereich zu erreichen.
Anlagen: Fraktionsantrag 46/2015