Betreff
Förderung der offenen Ganztagsschule im Schuljahr 2015/16
Vorlage
40/035/2015
Aktenzeichen
IV/40
Art
Beschlussvorlage

1.   Die Stadt Erlangen bezuschusst die offene Ganztagsschule an den unten genannten Schulen im Schuljahr 2015/2016 mit insgesamt 215.000 € auf Basis der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 08.07.2013 (KWMBl S. 247).
Zusätzlich trägt die Stadt Erlangen den Sachaufwand an den staatlichen und kommunalen Schulen, in denen zum Schuljahr 2015/2016 offene Ganztagsklassen eingerichtet werden.

2.   Die Stadt Erlangen stellt die erforderlichen Anträge bei der Regierung von Mittelfranken über das Staatliche Schulamt bei Mittelschulen bzw. über die Ministerialbeauftragten der übrigen Schularten und verpflichtet sich zur Übernahme der Personalkostenzuschüsse und des Sachaufwands wie im Sachbericht dargestellt.

3.   Die Einrichtung von offenen Ganztagsgruppen an Erlanger Grundschulen im Rahmen der Umsetzung der Ganztagsplatzgarantie des Freistaats Bayern wird vom Schulverwaltungsamt in Zusammenarbeit mit Staatlichem Schulamt, dem Stadtjugendamt  und den Erlanger Grundschulen geprüft.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen fördert die Einrichtung offener Ganztagsschulen im Rahmen ihrer Ziele als familienfreundliche Stadt. Als Schulstadt unterstützt sie die offene Ganztagsschule, in der Schülerinnen und Schülern weitergehende Bildungs-, Betreuungs- und Fördermöglichkeiten eröffnet werden. Um die bestehenden Ganztagsangebote in Erlangen weiter zu verbessern, wird die Einrichtung von offenen Ganztagsangeboten an Grundschulen entsprechend der neuen Vereinbarung zur Weiterentwicklung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote vom 24.03.2015 geprüft und an geeigneten Standorten umgesetzt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Sachaufwandsträger stellt auf Antrag der Schulen mit offenem Ganztagsschulangebot seinerseits den Antrag bei der Regierung von Mittelfranken auf Genehmigung dieser Schulform. Dies gilt gleichermaßen für Neueinrichtungen wie für bereits bestehende Einrichtungen.
Die Stadt Erlangen erklärt sich mit diesem Antrag bereit, den notwendigen Sachaufwand zu tragen sowie einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € je Gruppe zum Personalaufwand zu leisten. Dieser Zuschuss wird fällig, wenn die Regierung von Mittelfranken die Genehmigung für die offene Ganztagsschule erteilt hat.

Die Anträge müssen der Regierung über das Staatliche Schulamt und über die Ministerialbeauftragten bis spätestens 10.06.2015 zugeleitet werden.

Der Vorlagetermin bei der Regierung ist ein Ausschlusstermin, so dass eine Nachmeldung nach diesem Datum nicht mehr möglich ist (s. Anlage OWA-Schreiben).

Inwieweit das oben beschriebene Procedere auch für die offenen Ganztagsangebote an Grundschulen gilt, ist noch nicht bekannt.

 

Neuerungen zum Schuljahr 2015/2016 aufgrund des Ganztagsgipfels 2015:

 

Seit 2014 ist der Freistaat Bayern mit den kommunalen Spitzenverbänden in Verhandlung zur Umsetzung der Ganztagsplatzgarantie. Der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagsangebote an bayerischen Schulen wird fortgeführt. Es zeichnet sich ab, dass der Förderung der offenen Ganztagsgrundschule dabei besondere Bedeutung zukommen wird. Zu den Ganztagsangeboten für Schulkinder zählen auch die Angebote der Jugendhilfe (Horte und Lernstuben).

Bislang können an Grundschulen lediglich gebundene Ganztagsschulen und Mittagsbetreuungen eingerichtet und bezuschusst werden.


Zukünftig sind zwei neue und parallele Modelle für eine offene Ganztagsgrundschule geplant.

 

·         Zum einen besteht die Möglichkeit auch für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen einen offenen Ganztagszug zu beantragen.

·         Zum anderen wird ein integriertes Modellprojekt eines Ganztagsangebots in Kooperation von Schule und Jugendhilfe angestrebt. Dadurch sollen Betreuungszeiten bis 18 Uhr an allen Unterrichtstagen und ggfs. auch in der unterrichtsfreien Zeit ermöglicht werden. Angedacht ist eine Mischfinanzierung aus staatlichem Zuschuss pro Gruppe, weiterer Förderung gem. BayKiBiG zzgl. kommunaler Förderung in gleicher Höhe sowie Elternbeiträgen. Dieses Modell bleibt auf die Jahrgangsstufen 1 bis 4 beschränkt.
 

Im Rahmen einer Pilotphase können bayernweit bis zu 300 Gruppen im kommenden Schuljahr eingeführt werden. Davon können bis zu 100 Gruppen das Kooperationsmodell erproben.

Bei beiden Angeboten sollen Schulen vorrangig berücksichtigt werden, die bislang weder über Horte noch über gebundene Ganztagsangebote verfügen. In beiden Modellen ist die Teilnahme – mit Ausnahme der Kosten für das Mittagsessen – im Bereich der staatlichen Schulen grundsätzlich kostenfrei.

 

Die Mittagsbetreuung wird in ihren bestehenden Formen beibehalten, jedoch ist eine gleichzeitige Förderung von Mittagsbetreuung und offenen Ganztagsangeboten an einer Schule nicht möglich. Dies hat zur Folge, dass die finanziellen Konsequenzen einer Einrichtung von offenen Ganztagsangeboten im Hinblick auf die laufenden Kosten überschaubar bleiben werden, da den Zuschüssen für neue offene Ganztagsgrundschulen wegfallende Zuschüsse für die Mittagsbetreuung entgegenstünden.

Eine Verteuerung ergibt sich durch die Erhöhung der kommunalen Mitfinanzierungspauschale von 5.000 € pro Gruppe auf  5.500 € pro Gruppe ab Schuljahr 2016/2017. Diese Verteuerung betrifft voraussichtlich alle (auch bereits bestehende) Gruppen und beläuft sich rechnerisch auf rd. 21.500 € p.a. ab 2016.


Notwendige Baumaßnahmen könnten zu Kosten im Bauunterhalt oder im investiven Bereich führen. Eine staatliche Förderung nach dem Sonderförderprogramm FAG plus 15 ist möglich.

Die Stadt Erlangen prüft gemeinsam mit Staatlichem Schulamt, dem Stadtjugendamt und den Erlanger Grundschulen die Möglichkeit an Erlanger Grundschulen derartige Angebote zu schaffen. Die Einführung insbesondere von integrierten Angeboten wird einen erhöhten Abstimmungsbedarf zwischen städtischen Dienststellen, Kooperationspartnern und den Schulen bedeuten. Ein Einstieg wäre aber voraussichtlich zum Schuljahr 2016/17 möglich.

 

 

Nähere Ausführungsbestimmungen zu den neuen Ganztagsangeboten liegen bislang nicht vor.


3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen beteiligt sich mit Personalkostenzuschüssen von 5.000 € je Gruppe an den offenen Ganztagsschulangeboten der nachfolgend genannten Schulen:

Schule

Gruppen
2014/2015

Gruppen
2015/2016

Förderung
2015/2016

Ernst-Penzoldt-Hauptschule

4

4

20.000 €

Eichendorffschule

4

4

20.000 €

Hermann-Hedenus-Mittelschule/Mönauschule

4

4

20.000 €

Werner-von-Siemens-Realschule

2

2

10.000 €

RS Erlangen II (Europakanal)

2

2

10.000 €

Marie-Therese-Gymnasium

4

4

20.000 €

Emmy-Noether-Gymnasium

1

2

10.000 €

Christian-Ernst-Gymnasium

2

2

10.000 €

Ohm-Gymnasium

4

4

20.000 €

Gymnasium Fridericianum

2

2

10.000 €

Albert-Schweitzer-Gymnasium

2

2

10.000 €

Städt. Wirtschaftsschule

2

3

15.000 €

Montessori

4

6

30.000 €

SFZ

2

2

10.000 €

Summe

39

43

215.000€

Die Zahl der Gruppen beruht nach derzeitigem Stand teilweise noch auf Schätzungen. Kleinere Abweichungen nach oben oder unten sind noch möglich.

 

 

Das Emmy-Noether-Gymnasium und die Städt. Wirtschaftsschule richteten jeweils eine weitere Gruppe, die Montessori Schule zwei weitere Gruppen ein. Damit werden im Schuljahr 2015/2016 voraussichtlich insgesamt 43 (Vergleich Vorjahr: 39) Gruppen gefördert.

Die Anzahl der Gesamtgruppen entwickelte sich in den letzten 5 Jahren wie folgt:

 

 

Entsprechend dieser Entwicklung steigen die aufzuwendenden Mittel auf insgesamt 215.000 €.

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 215.000,-

bei Sachkonto: 545101

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                         sind vorhanden im Budget iHv. 195.000,- €. Die übersteigenden Kosten müssen durch anderweitige Einsparungen gedeckt werden.
Evtl. noch bestehende Restbeträge sowie die zukünftig erhöhten Kosten von mind. 21.500 € (43 Gruppen à 500 €) werden im Rahmen der Einigungsgespräche mit der Kämmerei zum Haushalt 2016 angemeldet..

                   sind nicht vorhanden

 

Kleinere Abweichungen des Zuschussbetrages nach unten oder oben sind nachträglich noch möglich, da das Anmeldeverfahren zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist.

Nach der Genehmigung der offenen Ganztagsschulen durch die Regierung werden die städtischen Beiträge zum Personalaufwand zur Zahlung fällig. Die Regierung ihrerseits wird die Zuschüsse für die Kooperationspartner in zwei Raten auszahlen.