Betreff
Kostenübernahme für Verhütungsmittel in besonders belastenden Lebensituationen
Vorlage
513/003/2015
Aktenzeichen
IV/51/513 T2295
Art
Beschlussvorlage

Der Verwaltung des Jugendamts – Schwangerenberatungsstelle - wird die Möglichkeit eingeräumt, für Frauen in belastenden Lebenssituationen die Kosten für sichere Verhütungsmittel zu übernehmen.


 

1.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bis zum Jahr 2012 konnten Frauen unter bestimmten Voraussetzungen Anträge beim zuständigen Sozialamt stellen zur Kostenübernahme von ärztlich verordneten Verhütungsmitteln (Hilfen zur Gesundheit und Hilfe zur Familienplanung § 49 Fünftes Kapitel des SGB XII)

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 15.11.2012  wurde festgestellt, dass Kosten von verordneten Verhütungsmitteln von Leistungsempfängerinnen im Rahmen des Regelsatzes zu bestreiten seien. Im Regelsatz sind für Erwachsene 16,42 Euro für medizinische Zwecke pro Monat enthalten und damit sollen auch die Ausgaben für Empfängnisverhütung abgedeckt sein.

Aus der täglichen Praxis ist Mitarbeitern des Sozialamtes, des Jugendamtes und der Schwangerenberatung ist bekannt, dass diese Regelung nicht in allen Fällen ausreicht.

 

2.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für Frauen in besonders schwierigen Lebenssituationen soll ein Beratungsangebot in der staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen der Stadt Erlangen (513-3) eingerichtet werden. Nach einer sozialhilferechtlichen Bedürftigkeitsprüfung und einer Beratung zum Thema Schwangerschaftsverhütung soll die Kostenübernahme für ein sicher wirkendes Verhütungsmittel ermöglicht werden.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Für Frauen im Sozialhilfebezug mit besonders belastenden Lebenssituationen wird vorgeschlagen, die Kosten für Verhütungsmittel zu übernehmen. Besonders schwierige Lebenssituationen können zum Beispiel sein: Alleinerziehende mit mehreren Kindern, psychische Erkrankungen, Chronische Erkrankungen, Frauen in schwierigen familiären Situationen.

 

Ein Anspruch auf diese Leistung besteht nicht. Diese Leistung soll Frauen zugutekommen, die in besonderen Belastungssituationen leben und die eine weitere ungewollte Schwangerschaft ausschließen wollen.

Die Schwangerenberatung ist in allen Fragen der Schwangerschaft, der Verhütung und Beantragung von finanzieller Unterstützung („Stiftung für Mutter und Kind“) erfahren. In einem Beratungsprozess soll geklärt werden, ob die sozialrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, welche besonders belastende Lebenssituation besteht und welche Verhütungsmöglichkeiten bekannt sind und in Frage kommen und ob eine ärztliche Verschreibung eines Verhütungsmittels vorliegt. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und die Klientin dies ausdrücklich wünscht, können die Kosten für ein sicheres, länger wirkendes Verhütungsmittel wie z.B. Spirale übernommen werden.

Die Schwangerenberatung wird die Inanspruchnahme in anonymisierter Form dokumentieren.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

      Aus dem Budget des Sozialamts wurden bereits 5.000,00 Euro in das Budget des Jugendamts übertragen. Insgesamt sollen 10.000,00 Euro zur Verfügung stehen, wobei die Finanzierung der weiteren 5.000,00 Euro aus dem Budget des Jugendamts erfolgen soll.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

10.000,00 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                   sind im Budget  vorhanden


Anlagen: