Antrag der SPD-Fraktion Nr. 264/2014 vom 12.11.2014
1. Die Stadt Erlangen unterstützt ein
bundesweit einheitliches und generelles Verbot von
Wildtieren in reisenden Zirkussen.
Dazu wendet sich der Oberbürgermeister an die Gremien
des Deutschen Städtetages mit dem
Ziel, die Bundesregierung aufzufordern, ein bundesweites
Wildtierverbot in Zirkussen
festzulegen.
2.1 Alternative 1: Bis ein einheitliches und generelles Verbot auf
Bundesebene festgelegt wird,
sollen in Erlangen Genehmigungen
auf öffentlich gewidmeten oder im Besitz der
Stadt Erlangen oder ihrer Töchter
befindlichen Flächen nur an Zirkusse vergeben werden,
die keine Wildtiere mit sich
führen. Hiervon ausgenommen ist die bereits vorliegende Vergabe
an einen Zirkus, der Wildtiere mit
sich führt.
2.2 Alternative 2: Solange kein einheitliches und generelles Verbot auf
Bundesebene festgelegt
ist, sollen in Erlangen
Genehmigungen auf öffentlich gewidmeten oder im Besitz der
Stadt Erlangen oder ihrer Töchter
befindlichen Flächen auch an Zirkusse vergeben werden,
die Wildtiere mit sich führen.
3. Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 264/2014
vom 12.11.2014 ist damit bearbeitet.
Die SPD-Fraktion
beantragt mit Schreiben vom 12.11.2014, ein bundesweit einheitliches und
generelles Verbot von Wildtieren in reisenden Zirkussen zu unterstützen.
Außerdem sollen Genehmigungen auf öffentlich gewidmeten oder im Besitz der
Stadt Erlangen oder ihrer Töchter befindlichen Flächen nur an Zirkusse vergeben
werden, die keine Wildtiere mit sich führen. Nähere Informationen können dem
als Anlage beigefügten Antrag entnommen werden.
Die überwiegend als Familienunternehmen geführten Wanderzirkusse haben eine
sehr lange
Tradition. Allerdings müssen viele von ihnen mit abnehmenden Zuschauerzahlen
kämpfen. Das vielfältige Kulturangebot, steigende Kosten, diverse Auflagen,
Werbeverbote in einigen Städten und die Bebauung beziehungsweise die
Verlagerung der Spielorte an die Stadtränder sind Probleme, mit denen die
Zirkusse konfrontiert werden.
Neben akrobatischen Vorführungen und waghalsigen Künsten sollen vor allem auch
die Dressur und Zurschaustellung von Wildtieren die Zuschauer und damit die
Existenz von Wanderzirkussen sichern. Gerade aber die Haltung von Wildtieren
ist in den letzten Jahren stark in die Kritik geraten. Der Vorwurf von
Tierschutzverbänden und „Tierrechtlern“ lautet, dass eine artgerechte
Haltung im Rahmen des Zirkusbetriebs
nicht möglich sei. Bereits mehrere Länder, wie z. B. Belgien und Österreich
sowie vor Kurzem die Niederlande haben ein generelles Wildtierverbot in
Zirkussen verhängt.
Zirkusleute halten dem entgegen, dass Zirkustiere heute nicht mehr aus der
freien Wildbahn stammen, sondern in menschlicher Obhut geboren wurden. Sie
seien somit von klein auf an den Kontakt und die Zusammenarbeit mit ihren
menschlichen Partnern gewöhnt. Außerdem hätten die meisten Zirkusse ihre
Stallungen um Außengehege und artspezifisch auch um Wasserbecken ergänzt.
Zirkusse bedürfen
für das Zurschaustellen von Tieren der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz.
Die Veterinärämter sind verpflichtet, Kontrollen am Gastspielort durchzuführen.
Diese Kontrollen und die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung
von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ sollen die
Einhaltung des Tierschutzes im Zirkus sicherstellen. Dabei spielt es keine
Rolle, ob Zirkusse auf Privatflächen oder öffentlichen Flächen gastieren. Für
die verpflichtenden veterinärrechtlichen Tierschutzkontrollen gibt es keine
Rechtsgrundlage für eine Kostenerhebung. Nur bei Verstößen kann ein
kostenpflichtiger Bescheid erstellt werden. In Erlangen wurden in den
vergangenen Jahren keine Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen festgestellt.
In der Regel lassen
sich in Erlangen gastierende Zirkusse auf dem Festplatz in der Hartmann-straße
nieder, der sich im Eigentum der Stadt Erlangen befindet. Grundlage hierfür ist
ein Miet-vertrag mit dem Liegenschaftsamt.
Auf das als Anlage 2 beigefügte Schreiben des Berufsverbandes der Tierlehrer e.V. vom 16.03.2015 wird hingewiesen.
Anlage 1: Fraktionsantrag
der SPD-Fraktion Nr. 264/2014
Anlage 2: Schreiben des
Berufsverbandes der Tierlehrer