Betreff
Wildtierverbot in Zirkussen;
Antrag der SPD-Fraktion Nr. 264/2014 vom 12.11.2014
Vorlage
322/005/2015
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1.   Die Stadt Erlangen unterstützt ein bundesweit einheitliches und generelles Verbot von
      Wildtieren in reisenden Zirkussen. Dazu wendet sich der Oberbürgermeister an die Gremien
      des Deutschen Städtetages mit dem Ziel, die Bundesregierung aufzufordern, ein bundesweites
      Wildtierverbot in Zirkussen festzulegen.

2.1 Alternative 1: Bis ein einheitliches und generelles Verbot auf Bundesebene festgelegt wird,
      sollen in Erlangen Genehmigungen auf öffentlich gewidmeten oder im Besitz der
      Stadt Erlangen oder ihrer Töchter befindlichen Flächen nur an Zirkusse vergeben werden,
      die keine Wildtiere mit sich führen.

2.2 Alternative 2: Solange kein einheitliches und generelles Verbot auf Bundesebene festgelegt
      ist, sollen in Erlangen Genehmigungen auf öffentlich gewidmeten oder im Besitz der
      Stadt Erlangen oder ihrer Töchter befindlichen Flächen auch an Zirkusse vergeben werden,
      die Wildtiere mit sich führen.

3.   Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 264/2014 vom 12.11.2014 ist damit bearbeitet.


Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 12.11.2014, ein bundesweit einheitliches und generelles Verbot von Wildtieren in reisenden Zirkussen zu unterstützen. Außerdem sollen Genehmigungen auf öffentlich gewidmeten oder im Besitz der Stadt Erlangen oder ihrer Töchter befindlichen Flächen nur an Zirkusse vergeben werden, die keine Wildtiere mit sich führen. Nähere Informationen können dem als Anlage beigefügten Antrag entnommen werden.

Die überwiegend als Familienunternehmen geführten Wanderzirkusse haben eine sehr lange
Tradition. Allerdings müssen viele von ihnen mit abnehmenden Zuschauerzahlen kämpfen. Das vielfältige Kulturangebot, steigende Kosten, diverse Auflagen, Werbeverbote in einigen Städten und die Bebauung beziehungsweise die Verlagerung der Spielorte an die Stadtränder sind Probleme, mit denen die Zirkusse konfrontiert werden.

Neben akrobatischen Vorführungen und waghalsigen Künsten sollen vor allem auch die Dressur und Zurschaustellung von Wildtieren die Zuschauer und damit die Existenz von Wanderzirkussen sichern. Gerade aber die Haltung von Wildtieren ist in den letzten Jahren stark in die Kritik geraten. Der Vorwurf von Tierschutzverbänden und „Tierrechtlern“ lautet, dass eine artgerechte Haltung  im Rahmen des Zirkusbetriebs nicht möglich sei. Bereits mehrere Länder, wie z. B. Belgien und Österreich sowie vor Kurzem die Niederlande haben ein generelles Wildtierverbot in Zirkussen verhängt.

Zirkusleute halten dem entgegen, dass Zirkustiere heute nicht mehr aus der freien Wildbahn stammen, sondern in menschlicher Obhut geboren wurden. Sie seien somit von klein auf an den Kontakt und die Zusammenarbeit mit ihren menschlichen Partnern gewöhnt. Außerdem hätten die meisten Zirkusse ihre Stallungen um Außengehege und artspezifisch auch um Wasserbecken ergänzt.

 

Zirkusse bedürfen für das Zurschaustellen von Tieren der Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Die Veterinärämter sind verpflichtet, Kontrollen am Gastspielort durchzuführen. Diese Kontrollen und die „Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben oder ähnlichen Einrichtungen“ sollen die Einhaltung des Tierschutzes im Zirkus sicherstellen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Zirkusse auf Privatflächen oder öffentlichen Flächen gastieren. Für die verpflichtenden veterinärrechtlichen Tierschutzkontrollen gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Kostenerhebung. Nur bei Verstößen kann ein kostenpflichtiger Bescheid erstellt werden. In Erlangen wurden in den vergangenen Jahren keine Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen festgestellt.

 

In der Regel lassen sich in Erlangen gastierende Zirkusse auf dem Festplatz in der Hartmann-straße nieder, der sich im Eigentum der Stadt Erlangen befindet. Grundlage hierfür ist ein Miet-vertrag mit dem Liegenschaftsamt.


Anlagen: Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 264/2014