Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16.Januar 2015 wurde die Zuweisungsrichtlinie mit Wirkung vom 01.Januar 2015 geändert.
Im Bereich freie Träger/Kindertageseinrichtungen ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
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Absenkung der Bagatellgrenze für Maßnahmen zur
Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion auf 25.000,00 € (Bagatellgrenze
grundsätzlich 100.000,00 €):
Durch die Verringerung der Bagatellgrenze besteht bereits ab 25.000,00 € die Möglichkeit,
eine Zuwendung durch die Regierung zu erhalten. Dadurch können Maßnahmen für
Barrierefreiheit und Inklusion leichter finanziert und umgesetzt werden.
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Anhebung der Baunebenkostenpauschale bei
Umbaumaßnahmen von 12 % auf 16 %:
Damit erhöhen sich die zuweisungsfähigen Baunebenkosten und die Träger erhalten
eine entsprechend höhere Refinanzierung für diesen Kostenbereich.
- Anhebung des Fördersatz-Orientierungswerts für Kindertageseinrichtungen von 35 % auf 40 % (Refinanzierungsquote Staat): Für die Kommunen erhöht sich damit die Refinanzierung von Investitionskosten durch die Regierung um 5 %.
Anlagen: