Betreff
Neufassung der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (Zuweisungsrichtlinie - FAZR)
Vorlage
512/012/2015
Aktenzeichen
IV/512
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 16.Januar 2015 wurde die Zuweisungsrichtlinie mit Wirkung vom 01.Januar 2015 geändert.

 

Im Bereich freie Träger/Kindertageseinrichtungen ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

 

-       Absenkung der Bagatellgrenze für Maßnahmen zur Umsetzung von Barrierefreiheit und Inklusion auf 25.000,00 € (Bagatellgrenze grundsätzlich 100.000,00 €):
Durch die Verringerung der Bagatellgrenze besteht bereits ab 25.000,00 € die Möglichkeit, eine Zuwendung durch die Regierung zu erhalten. Dadurch können Maßnahmen für Barrierefreiheit und Inklusion leichter finanziert und umgesetzt werden.

-       Anhebung der Baunebenkostenpauschale bei Umbaumaßnahmen von 12 % auf 16 %:
Damit erhöhen sich die zuweisungsfähigen Baunebenkosten und die Träger erhalten eine entsprechend höhere Refinanzierung für diesen Kostenbereich.

 

-       Anhebung des Fördersatz-Orientierungswerts für Kindertageseinrichtungen von 35 % auf 40 % (Refinanzierungsquote Staat): Für die Kommunen erhöht sich damit die Refinanzierung von Investitionskosten durch die Regierung um 5 %.

 


Anlagen: