Betreff
Luftrechtliches Genehmigungsverfahren zum Bau eines Landeplatzes für Rettungshubschrauber am Operativen Zentrum des Universitätsklinikums;
hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/046/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

„Seitens der Stadt Erlangen bestehen gegen die Planung keine grundsätzlichen Einwände. Wenn der Landeplatz auf dem Dach des Operativen Zentrums in Betrieb genommen wird, sollte zeitnah ein Rückbau des Landeplatzes im Schwabachtal erfolgen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass am Operativen Zentrum auch die Errichtung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) geplant ist. Die Schornsteine dieser Anlage müssen aus immissionschutzrechtlichen Gründen höher als die geplante Landeplattform errichtet werden. Beide Vorhaben sind aufeinander abzustimmen.“


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Negative Auswirkungen des Vorhabens auf die Stadt Erlangen sollen vermieden werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Es soll eine Stellungnahme im luftrechtlichen Genehmigungsverfahren zum Bau eines Landeplatzes für Rettungshubschrauber am Operativen Zentrum des Universitätsklinikums abgegeben werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Verfahren

Das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg plant, auf dem Dach des Operativen Zentrum des Universitätsklinikums Erlangen einen Landeplatz für Rettungshubschrauber bis 6.000 kg Höchstgewicht anzulegen. Hierzu wurde die Erteilung der luftrechtlichen Genehmigung bei der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – beantragt.

 

Die Stadt Erlangen wurde im Genehmigungsverfahren um Stellungnahme gebeten.

 

Die Planunterlagen liegen außerdem vom 19.03.2015 bis einschließlich 20.04.2015 im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung öffentlich aus. Etwaige Einwendungen können von Bürgern innerhalb der Einwendungsfrist (bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegung, also bis einschließlich 04.05.2015) vorgebracht werden.

 

 

Inhalt der Planung

Das Universitätsklinikum Erlangen wurde bereits in den vergangenen Jahren von Rettungshubschraubern angeflogen. Landung und Wiederstarts finden derzeit auf städtischen Flächen in der Nähe des Klinikums (Flst. Nr. 1197 – Gemarkung Erlangen – im Schwabachtal, an der Ebrardstraße, Höhe Ilse-Sponsel-Weg) statt. Die Patienten werden von dort per Krankenwagen ins Klinikum gebracht.

 

Das Klinikum erhält einen Neubau für das Operative Zentrum. Hierdurch ergibt sich die Möglichkeit, einen Hubschrauberlandeplatz auf der Dachfläche des Neubaus nach den geltenden Richtlinien und für einen schonenden Patiententransport mit kurzen Wegen zur Notaufnahme und zu den sonstigen medizinischen Einrichtungen zu errichten.

 

Der geplante Hubschrauberlandeplatz befindet sich auf der Dachfläche im 6. Obergeschoss des Neubaus Operatives Zentrum, zwischen der Östlichen Stadtmauerstraße im Osten und der Kinderklinik / dem Schlossgarten im Westen.

 

Es ist vorgesehen, eine Landefläche mit einer Größe von 28,60 m x 28,60 m in einer Höhe von 27,00 m über Grund anzulegen. Der Landeplatz soll für sog. Primärrettungsflüge (medizinische Hubschraubernoteinsätze) Tag und Nacht anfliegbar sein. Sekundärflüge (i.d.R. Verlegungsflüge, d.h. planbare Krankentransporte) sollen dagegen höchstens zwischen 06:00 Uhr und 22.00 Uhr Ortszeit durchgeführt werden.

 

Bereits im Jahr 2003 wurde eine luftrechtliche Genehmigung für einen Landeplatz für Rettungshubschrauber auf der Dachfläche des benachbarten Bettenhauses beantragt. Die Genehmigung wurde 2004 von der Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern – erteilt.

 

Anstelle des Landeplatzes auf dem Bettenhaus soll nun der Landeplatz auf dem westlich davon geplanten Neubau des Operativen Zentrums errichtet werden. Die Entfernung zum genehmigten und nun nicht mehr weiterverfolgten Landeplatz beträgt mittig 60 m. Die östliche An-/Abflugsfläche ist laut Erläuterungsbericht nahezu deckungsgleich mit der Planung von 2003, die westliche An-/Abflugsfläche führt über weniger besiedeltes Gebiet als 2003.

 

In der Prognose aus dem Jahr 2003 wurden für die (damals) nächsten 10 Jahre höchstens 1.350 Flugbewegungen/Jahr bzw. 900 Flugbewegungen in den 6 verkehrsreichsten Monaten zugrunde gelegt. Diese Prognosewerte werden auch bei der nun beantragten Genehmigung für die nächsten 10 Jahre beibehalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung

Die Errichtung eines Hubschrauberlandeplatzes für medizinische Notfalleinsätze auf dem Dach des Operativen Zentrums des Universitätsklinikums ist funktional sinnvoll. Für einen Standort auf dem Dach des benachbarten Bettenhauses liegt bereits eine Genehmigung aus dem Jahr 2004 vor. Durch die Verlegung auf das Dach des Operativen Zentrums ergeben sich für die Genehmigungsbehörde voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen der Beurteilungsgrundlage.

 

Hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes schließt sich die Stadt Erlangen den beschriebenen Beschränkungen an und fordert keine darüber hinaus gehenden Maßnahmen. Der Landeplatz soll für sog. Primärrettungsflüge (medizinische Hubschraubernoteinsätze) Tag und Nacht anfliegbar sein. Sekundärflüge (i.d.R. Verlegungsflüge, d.h. planbare Krankentransporte) sollen dagegen höchstens zwischen 06:00 Uhr und 22.00 Uhr Ortszeit durchgeführt werden.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass am Operativen Zentrum auch die Errichtung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) geplant ist. Dieses ist im südlichen Gebäudeteil, außerhalb der An-/Abflug­fläche des Hubschrauberlandeplatzes, beantragt. Gemäß Erläuterungsbericht wird jedoch zusätzlich die Einrichtung eines beschränkten Bauschutzbereichs im Umkreis von 1,5 km um den Flugplatzbezugspunkt empfohlen. Die Errichtung von Bauwerken innerhalb dieses Radius, die die Höhe des Flugplatzbezugspunkts überschreiten, bedarf dann einer Zustimmung der Luftfahrtbehörde.

 

Aufgrund immissionsschutzrechtlicher Anforderungen zur Luftreinhaltung müssen die Schornsteine des BHKW mit einer Höhe von min. 33,3 m über Gelände – und damit höher als der Flugplatzbezugspunkt – errichtet werden. Die Stadt Erlangen hat das Luftamt Nordbayern daher in einem gesonderten Schreiben am immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das BHKW beteiligt.

 

Wenn der Landeplatz auf dem Dach des Operativen Zentrums in Betrieb genommen wird, wird der Landeplatz auf dem städtischen Grundstück im Schwabachtal nicht mehr benötigt. Er sollte zeitnah zurückgebaut werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, im Beteiligungsverfahren die folgende Stellungnahme abzugeben:

 

„Seitens der Stadt Erlangen bestehen gegen die Planung keine grundsätzlichen Einwände. Wenn der Landeplatz auf dem Dach des Operativen Zentrums in Betrieb genommen wird, sollte zeitnah ein Rückbau des Landeplatzes im Schwabachtal erfolgen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass am Operativen Zentrum auch die Errichtung eines Blockheizkraftwerks (BHKW) geplant ist. Die Schornsteine dieser Anlage müssen aus immissionschutzrechtlichen Gründen höher als die geplante Landeplattform errichtet werden. Beide Vorhaben sind aufeinander abzustimmen.“

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen:            

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Lageplan