Betreff
Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
hier: Bedarfsfeststellung für das städt. Gebäude Schillerstr. 54
Vorlage
51/039/2015
Art
Beschlussvorlage

1.         Die Notwendigkeit einer Sanierung des Anwesens Schillerstr. 54 für die künftige Nutzung mit 13 Plätzen als Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wird festgestellt.

2.         Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 420.000,00 Euro werden aus Bauunterhaltsmitteln vorfinanziert. Die Verwaltung wird die entstehenden Kosten auf die Miete umlegen. Dazu werden die 2015 fehlenden Budgetmittel für 2016 angemeldet.

3.         Die Verwaltung wird mit der unverzüglichen Umsetzung beauftragt.

 


Sachverhalt

Im Herbst 2013 änderte die Bayerische Staatsregierung die Vorgehensweise für das weitere Verfahren im Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Es wurde festgelegt, dass ab 2014 alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge im Rahmen der Jugendhilfe zu versorgen sind. Zunächst wird im sogenannten „Clearingverfahren“ den Fragen:  Warum sind die Jugendlichen hier? Wie ist die familiäre Situation? Wie die gesundheitliche Situation? Sind sie psychosozial belastet oder traumatisiert? Wo muss im Bereich der schulischen Förderung angesetzt werden? nachgegangen. Das "Clearingverfahren" kann drei bis vier Monate dauern. In dieser Zeit befinden sich die Kinder und Jugendlichen Clearingstellen.

 

In 2014 kam es zu einer spürbaren Zunahme an Flüchtlingen in unserem Land, die aus Kriegs- und Krisenregionen vor Verfolgung, Not und Zukunftslosigkeit fliehen und in ihrer Heimat keine Lebensperspektiven mehr sehen. Neben erwachsenen Flüchtlingen und Familien ist parallel eine starke Zunahme von Minderjährigen, die alleine, also ohne Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach Deutschland einreisen zu beobachten.

 

Die Clearingstelle in Nürnberg ist mit aktuell 48 Plätzen seit Mitte Februar 2014 in Betrieb. Nach Abschluss des Clearingverfahrens erfolgt die bedarfsgerechte Vermittlung in eine Hilfe zur Erziehung, meist in eine stationäre Hilfe.

 

Bis zum Herbst 2014 waren hierfür die Jugendämter zuständig, die diese unbegleiteten Minderjährigen in Obhut genommen haben; in Bayern hauptsächlich der Landkreis Rosenheim und die Stadt München. Nach dem starken Anstieg in 2014 waren diese Jugendämter überlastet und diese Aufgaben mussten auf andere Jugendämter verteilt werden.

 

 

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 09.09.2014 beschlossen, dass die unbegleiteten Minderjährigen künftig analog dem Verfahren bei den Erwachsenen nach Abschluss des Clearingverfahrens bayernweit verteilt werden. Die Regierung von Mittelfranken hat der Stadt Erlangen mitgeteilt, dass, nach aktuellem Stand, Erlangen pro Jahr 28 unbegleitete Minderjährige aufnehmen und versorgen muss. Die Zahl ist direkt von der Gesamtzahl abhängig und kann deswegen nur den aktuellen Stand wiedergeben. Da diese Jugendlichen in aller Regel aufgrund ihres erzieherischen Bedarfs etwa 2 Jahre versorgt werden müssen, braucht die Stadt Erlangen etwa 60 Plätze für diese Zielgruppe.

 

In Bayern stehen aktuell etwa 7000 Heimplätze für Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende im Rahmen der Jugendhilfe zur Verfügung. Der zusätzliche Bedarf für die Unterbringung unbegleiteter Minderjähriger -in 2014 kamen etwa 3500 minderjährige Unbegleitete in Bayern an-   kann aus den bestehenden Kapazitäten nicht gedeckt werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind daher gefordert ausreichende Unterbringungsmöglichkeiten zu entwickeln und umzusetzen. Das Stadtjugendamt Erlangen ist mit Trägern aus der Region im Gespräch, die ihre grundsätzliche Bereitschaft erklären und aktiv an der Lösung mitarbeiten. Schwierig ist es allerdings auch in Anbetracht der Wohnungsnot in Erlangen, geeignete Räumlichkeiten zu finden.

 

Aktuell kann in Erlangen die Anzahl der Plätze nach dem Verteilungsschlüssel der Regierung von Mittelfranken nicht erfüllt werden, wir sind hier im Defizitbereich und entsprechend nachdrücklich sind die Anfragen der Regierung, wie weit die Stadt Erlangen mit der Schaffung von zusätzlichen Plätzen gekommen ist. Allein die Tatsache, dass sich das Jugendamt Erlangen gegenüber dem Jugendamt München als größter Anlaufstelle klar in der Form positioniert, dass keine Jugendlichen übernommen werden, deren Hilfebedarf nicht regelgerecht im Clearingverfahren festgestellt ist, sorgt dafür, dass in Erlangen derzeit die Plätze reichen.

 

In Erlangen sind wir z.Zt. im Rahmen der Jugendhilfe für 8 minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge zuständig, die bereits in Einrichtungen, in Form von betreutem Wohnen  oder in Vollzeitpflege untergebracht sind. Aktuell haben wir insgesamt 45 Plätze für die Zielgruppe in Aussicht. Für alle diese Plätze ist es dem Stadtjugendamt gelungen, einen freien Träger für als Betreiber  zu gewinnen. Bei dieser Platzzahl muss berücksichtigt werden, dass aktuell maximal erst 14 Plätze in absehbarer Zeit belegbar sind, weil Fertigstellungen anstehen.

 

So sind z.B.4-5 Plätze in der Hilpertstraße und 2 Plätze in der Donato-Polli-Straße beziehbar. Für 10 weitere Plätze steht ein Haus für einen Träger ab August 2015 zur Verfügung, weitere 8 Plätze werden im Rahmen des Ersatzbaus in der Junkersstraße 1 entstehen, mit der Fertigstellung ist allerdings erst im Frühjahr 2017 zu rechnen.

 

Deshalb sind geplante 13 Plätze im städtischen Anwesen Schillerstraße 54 nach Rücksprache mit der Heimaufsicht von Mittelfranken für die Erfüllung unsers Kontingents unbedingt erforderlich und unverzichtbar. Ein Träger, der die Immobilie nach Fertigstellung der notwendigen Umbaumaßnahmen anmietet ist gefunden. Die Realisierung duldet keinen weiteren Aufschub.

 

Das Procedere der Finanzierung ist sowohl bei Immobilien in privaten als auch bei Immobilien in städt. Eigentum dasselbe:

Die Immobilie wird von einem freien Träger angemietet. Dieser verhandelt mit der Entgelt-Kommission Franken einen täglichen Pflegesatz, der sämtliche Kosten, also z.B. neben den Personal- und Betreuungskosten auch die Miete, enthält. Diese Pflegesätze werden von den belegenden Jugendämtern bezahlt, so dass letztlich die öffentliche Jugendhilfe sämtliche Kosten trägt. Mittel- meist aber langfristig kann sich der öffentliche Jugendhilfeträger, so auch die Stadt Erlangen, die Kosten oder zumindest einen großen Teil hiervon über ein relativ kompliziertes Kostenerstattungsverfahren zurückholen. Es kann dann sein, dass wir für einen Jugendlichen die Kosten vom einem überörtlichen öffentlichen Träger z.B. in Niedersachsen oder Brandenburg erstattet bekommen.

 

 

 

Am Beispiel der städt. Immobilie Schillerstraße bedeutet dies:

Die Stadt Erlangen richtet die Immobilie vermietbar her. Die entsprechenden Planungen sind bereits weit gediehen und mit der Rechtsaufsichtsbehörde, der Regierung von Mittelfranken, abgestimmt. Die Stadt Erlangen vermietet die Immobilie an den freien Träger (hier „Die Rummelsberger“) und verlangt eine entsprechende Miete, mit der auch die Aufwendungen refinanziert werden. Diese Miete ist Teil des Pflegesatzes, der vom Jugendamt Erlangen oder auch von anderen Jugendämtern, die für die Fälle zuständig werden oder für neue Fälle sind, bezahlt wird.

 

Die Problematik liegt nun darin, dass der Haushalt 2015 bereits verabschiedet ist und die Möglichkeit einer Nutzung einer städt. Immobilie erst im Dezember 2014 real wurde und seinerzeit die Höhe der Kosten für die Herrichtung der Schillerstraße ebenfalls nicht bekannt waren.

 

Die bisherigen Planungen gehen von c. 420.000,00 Euro aus.

Letztlich geht es darum, dass die dankenswerter Weise schon weit gediehenen Planungen und Mietverhandlungen und damit die Erfüllung der kommunalen Verpflichtungen nicht gefährdet werden.

 

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

      Betreuung der zugewiesenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bauliche Änderungen Anwesens Schillerstraße 54

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Vermietung an einen freien Träger der Jugendhilfe

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Umbaukosten:          420.000,00

bei IPNr.:

Korrespondierende Einnahmen:

Mieteinnahmen

bei Sachkonto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind im Budget von GME vorhanden                              

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: