Betreff
Fraktionsantrag Grüne Liste 258/2014: Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung kultureller Gebäude durch Maßnahmen zur besseren Außenwirkung
Vorlage
47/008/2015
Aktenzeichen
IV/47/sao
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Vorschläge der Fachämter zur Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung kultureller Gebäude sowie die Stellungnahmen der zu beteiligten Dienststellen dienen zur Kenntnis.

 

  1. Der Fraktionsantrag gilt hiermit als bearbeitet.

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1.    Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?

Erhöhung der öffentlichen Wahrnehmung kultureller Gebäude durch Maßnahmen zur besseren Außenwirkung

 

Die öffentliche Wahrnehmung der nachfolgend aufgelisteten Kulturgebäude mit ihren unterschiedlichen Nutzungen ist aus Sicht der betreffenden Dienststellen innerhalb Ref. IV für die Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere für Gäste und Touristen unbefriedigend und verbesserungsbedürftig. Grundsätzlich soll es Ziel sein, als nicht Ortskundige/r Gebäude mit kulturellen Nutzungen als solche gleich erkennen zu können und nach Möglichkeit am Gebäude direkt oder in unmittelbarer Nähe über die darin befindlichen Nutzungen, Angebote, Öffnungszeiten informiert zu werden. Es wird grundsätzlich von den beteiligten Dienststellen die Meinung vertreten, dass es durchaus möglich ist, durch geeignete Maßnahmen die öffentliche Wahrnehmung der kulturellen Gebäude zu verbessern. Die gebäudenutzenden Ämter innerhalb von Ref. IV betonen, dass es wichtig ist, jeweils individuelle Lösungen zu entwickeln.

 

Da es sich bei allen betroffenen kulturellen Gebäuden um Einzeldenkmäler handelt, ist darüber hinaus eine denkmalverträgliche Lösung zu finden.

Die Außendarstellung der kulturellen Einrichtungen unterliegt zwar nicht der Werbeanlagensatzung, aber die Gestaltungsgrundzüge der jeweiligen Maßnahmen sollten sich an die Regelungen der Satzung anlehnen. Hier sind die vom Stadtrat beschlossenen Vorgaben so formuliert worden, dass sich Werbeschriften etc. in die jeweiligen Fassaden bzw. in das Stadtbild einfügen. Die Stadt muss hier, im Zuge der Gleichbehandlung mit dem Bürger, mit gutem Beispiel vorangehen.

 

 

2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

Was soll getan werden, um die  Ergebnisse /Wirkungen zu erzielen?

 

2.1 Palais Stutterheim (Dienststellen Amt 42/Stadtbibliothek und Amt47/Abt.472 Abteilung Bildende Kunst/Kunstpalais):

 

Ist Situation: Nach der Sanierung des Palais Stutterheim erfolgte in den ersten Jahren nach der Neueröffnung keinerlei Hinweis für nicht Ortskundige, welche Einrichtungen sich in dem Gebäude befinden. Erst mit der deutlich vom Gebäudekörper entfernten Errichtung der beiden Stelen wurde zumindest ein erster Hinweis darauf gegeben, dass sich darin die Stadtbibliothek und das Kunstpalais befinden. Ursprünglich wurden von dem mit der Sanierung beauftragten Architekten Stelen direkt vor dem Haus geplant, dies wurde jedoch aus denkmalpflegerischen Gründen abgelehnt. Selbstverständlich „wissen“ die langjährig in Erlangen lebende Bürgerinnen und Bürger, welche Einrichtungen sich in diesem Gebäude befinden. Aufgrund der hohen Fluktuation in Erlangen, vieler Neubürger, Studenten und auch (internationalen) Gästen muss jedoch gerade bei diesem Gebäude, das in der Woche von mehreren tausend Menschen frequentiert wird, der öffentlichen Wahrnehmung eine besonders hohe Bedeutung beigemessen werden. In der Vergangenheit wurde z. B. mehrfach auch über Blogeinträge oder beispielsweise von neuen Mitarbeitern bei der Stadt, die nach Erlangen gezogen sind, Kritik laut, dass ein Zusammenhang, eine Hinweisfunktion zwischen Stelen und Gebäude sich nicht erschließt. Die Stelen und deren Informationsgehalt werden nicht mit dem benachbarten Gebäude in Verbindung gebracht. Zudem stehen diese sehr dicht an den Marktständen, werden teilweise mit Fahrrädern verstellt oder auch mit Aufklebern beschädigt.

Auszug aus eine Blog-Eintrag zur Stadtbibliothek vom Januar 2015: „Considering it’s a place that is open to the general public it was initially hard to find … but to me as a newcomer I just assumed that it was some sort of Amt and I tend to avoid those unless it is absolute necessary“.

 

Verbesserungsvorschlag von Amt 42/Stadtbibliothek und Amt47/Abt.472 Abteilung Bildende Kunst/Kunstpalais:

 

Die Stelen müssten räumlich einen deutlichen Bezug zum Gebäude bekommen und näher an das Haus rücken. Zudem wäre es wünschenswert und zugleich problemlos umsetzbar, in den Fenstern mittels geklebter Buchstaben auf die Einrichtungen hinzuweisen.

Eine weitere Idee sind Querfahnen, die zwischen Fensterreihen platziert werden könnten. Diese Fahnen hätten eine große Außenwirkung und den Vorteil des geringsten Eingriffs in das Gebäude. Marker oder Strahler auf dem Boden wären ebenfalls reversible Möglichkeiten, auf die Nutzung des Gebäudes hinzuweisen.

 

Stellungnahme von Amt 61/Stadtplanungsamt:

 

Aus technischen und verkehrstechnischen Gründen (Leitungen im Untergrund, Zufahrt Helmstraße für Feuerwehr + Rettungsdienst, Radverkehrsachse) war und ist es nicht möglich, die Stelen näher an das Gebäude zu setzen.

Der Vorschlag, Buchstaben direkt auf die Fensterscheiben zu kleben, wird aus Sicht von SG 610.3 nicht befürwortet. Auf die bestehende Werbeanlagensatzung wird hingewiesen; hierfür ist Amt 63 zuständig. Alternativ wäre u.U. durch Amt 63 zu prüfen, ob:

·        nach innen zurückversetzte, bedruckte "Folien" in den Fensterlaibungen (ähnlich wie im SiemensMedMuseum) zulässig wären;

·        die Beschriftungen "Stadtbibliothek" und "Kunstpalais" beidseits des Haupteingangs in den beiden Putzfeldern unterhalb der Fenster mit schlanken Einzelbuchstaben zulässig bzw. möglich wären - in Abstimmung mit der Denkmalpflege (SG 63-4).

 

 

 

 

 

Stellungnahme Bauaufsicht/Denkmalschutz:

Das Palais Stutterheim hat eine reich gegliederte und symmetrisch aufgebaute Fassade, die dadurch sehr repräsentativ wirkt bzw. eine der repräsentativsten historischen Fassaden in Erlangen darstellt. Fahnen oder andere Elemente, die an die Fassade angebracht werden, würden das herrschaftliche Erscheinungsbild des Gebäudes beunruhigen, wenn nicht sogar wesentlich stören. Entsprechendes gilt hier auch für Fensterbeklebungen. Diese wären darüber hinaus auch deshalb nicht umsetzbar, da aufgrund des mundgeblasenen Glases und den damit verbundenen Unebenheiten eine glasinnenseitige Beklebung schwer lesbar wäre und sich eine glasaußenseitige Beklebung aufgrund der gültigen Werbeanlagensatzung ausschließt.

Bei der Errichtung der Stelen waren Standorte links und rechts des Eingangs (vor den Lisenen) angedacht, diese waren jedoch aufgrund von Versorgungstrassen im Erdreich nicht umsetzbar. Möglicherweise könnte man kleinere/niedrigere Stelen etc. vor den Lisenen des Mittelrisalits oder unterhalb der beiden Fenster neben dem Haupteingang errichten, die in ihrer Gründung nicht mit den unterirdischen Leitungen kollidieren.

 

2.2 Volkshochschule:

 

Ist-Situation: Die Lage in der beengten Friedrichstraße erlaubt es kaum, hier in den Straßenraum hineinreichend, z. B. auf dem Bürgersteig, eine Stele zu errichten. Die Hinweisfunktion erfüllen zurzeit „Ausleger“ über der Tür, die auch beleuchtet sind.

Verbesserungsvorschlag Das Logo der Volkshochschule sollte in den Fenstern angebracht werden können.

 

Stellungnahme von Amt 61/Stadtplanungsamt:

 

Eine direkte Beklebung der Fensterscheiben wird aus Sicht von SG 610.3 nicht befürwortet. Auf die bestehende Werbeanlagensatzung wird hingewiesen; hierfür ist Amt 63 zuständig. Der früher recht dunkle Ausleger (schwarze Schrift auf dunkelblauem Grund) wurde bereits durch eine besser sichtbare Beschriftung ersetzt (schwarze Schrift auf weißem Grund). Alternativ wäre u.U. durch Amt 63 zu prüfen, ob:

·        nach innen zurückversetzte, bedruckte "Folien" in den Fensterlaibungen (ähnlich wie im SiemensMedMuseum) zulässig wären;

·        größerer Ausleger am Haupteingang bzw. an der Fassadenecke zulässig wäre bzw. sinnvoll wäre.

 

Stellungnahme Bauaufsicht/Denkmalschutz:

Dezente glasinnenseitige und untergeordnete Beklebungen, wie derzeit bereits für den Club International (entlang der Schuhstraße) vorhanden, sind grundsätzlich möglich. Im 1. Obergeschoss ist gemäß der Werbeanlagensatzung eine Beklebung nicht zulässig. Schriftzüge als Einzelbuchstaben können vereinzelt in Fenstern von innen angebracht werden. Die Anzahl sollte aber nicht zu einer störenden Häufung führen.

Zusätzlich zur Fensterbeklebung wäre aus Sicht des Denkmalschutzes ein an der Fassade der Schuhstraße mittig angebrachter Schriftzug mit Einzelbuchstaben (entsprechend den Vorgaben der Werbeanlagensatzung) denkbar.

 

2.3 Theater:

 

Ist Situation: Der einzige Hinweis, dass sich hinter den neutralen Fassaden das Markgrafentheater befindet, ist derzeit der Schriftzug „das theater erlangen“ am Gebäudevorsprung an der Ostseite. Er ist nur tagsüber und auch nur aus Richtung der Theaterstraße kommend erkennbar. Am
Theaterplatz besteht seit Abschluss der brandtechnischen Sanierung keine Möglichkeit mehr, von außen sichtbar auf das Theater und sein Programm hinzuweisen. Auch Besucher, die von der Südseite, von der Wasserturmstraße oder aus dem Schlossgarten kommen, können, selbst wenn sie direkt vor dem Gebäude stehen, nicht erkennen, dass sich hier das Theater und der Redoutensaal befinden und laufen ahnungslos am ältesten bespielten Barocktheater Süddeutschlands
vorbei.

An der Ecke Wasserturmstraße/Hauptstraße steht zwar eine Stele, die auf die barocken Gebäude am Ende der Wasserturmstraße und den Botanischen Garten hinweist, aber diese befindet sich in fast 300 Meter Entfernung zum Theater.

 

Verbesserungsvorschlag: Es ist erforderlich, dass unmittelbar vor dem Gebäude sowohl auf der Seite Wasserturmstraße als auch auf der Seite Theaterplatz für den Besucher klar erkennbar wird, dass sich in diesem Gebäudekomplex das Theater Erlangen und der Redoutensaal befinden und welche Veranstaltungen dort aktuell stattfinden.

Im Anhang sind optische Beispiele zusammengestellt, wie andere deutsche Städte auf ihre Theater hinweisen.

Geeignete Maßnahmen wären z.B.:

-              beleuchteter Schriftzug (auf beiden Seiten)

-              Banner und Schaukästen am Gebäude, die auch beleuchtet werden können

-              beleuchtete Stelen mit Schaukästen für Plakate

 

Stellungnahme von Amt 61/Stadtplanungsamt:

 

SG 610.3 regt an, dass das vorhandene Banner auf der Südfassade exakt auf der gleichen Höhe wie die Fenster im OG aufgehängt werden sollte, da es exakt die gleiche Größe wie die Fensterformate aufweist (fügt sich aufgrund der derzeitigen Aufhängung nicht in die Fassadengestaltung ein).

Am Nordeingang des Theaters ist die Aufstellung einer Stele für 2015 geplant; der derzeitige Schaukasten an der Nordfassade könnte dann aus Sicht von 610.3 entfernt werden, da er sich gestalterisch nicht in die Fassade einfügt.

Zu dem Vorschlag des Theaters, auch auf der Südseite eine Stele zu positionieren, bestehen aus Sicht von SG 610.3 keine Einwände - soweit dies technisch und verkehrstechnisch machbar wäre (Leitungen im Untergrund, Anfahrtsbereich für Feuerwehr + Rettungsdienst, Rangier- und Ladeverkehr etc.); die in den EG-Fenstern aufgeklebten Plakate könnten dadurch entfernt werden. Organisation, Bestellung und Finanzierung für eine Stele läge in Zuständigkeit des Theaters (SG 610.3 nur beratend). Alternativ wäre u.U. durch Amt 24 zu prüfen, ob:

·        ein dezenter Schriftzug zw. EG und OG an der Südfassade des Neubaus mit schlanken Einzelbuchstaben angebracht werden kann;

·        eine Beleuchtung der bestehenden Beschriftung am Eingang zum Redoutensaal.

 

Stellungnahme Bauaufsicht/Denkmalschutz:

Zur Sichtbarmachung des Theaters sind zwei weitere aufgemalte Schriftzüge „das Theater Erlangen“ (entsprechend dem Bestand) an der Nordfassade (hier aus Gestaltungsgründen an der westlichen Wandfläche) und mittig über den drei Eingängen an der Südfassade möglich. Eine Beleuchtung dieser Schriftzüge sowie der bestehenden Beschriftungen an den beiden Seiten des Durchgangs ist natürlich umsetzbar. Zur Präsentation des Programms sollen die bereits genehmigten Stelen an der Süd- und Nordseite dienen. Der Einsatz eines Banners zur Ankündigung von Sonderveranstaltungen an der Südfassade (westliche Wandfläche) des Gebäudes, wie z.B. 2014 für die Bayerischen Theatertage, wird für einen begrenzten Zeitraum hingenommen. Die Dauernutzung von Bannern wird jedoch aus denkmalrechtlichen Gründen abgelehnt, da es zu einer Überfrachtung der Fassade führt, was sich negativ auf das Stadtbild auswirkt. Obwohl die Werbung für die kulturellen Einrichtungen nicht als Wirtschaftswerbung angesehen werden kann, wird sie jedoch oft als Bezugsfall für Wirtschaftswerbende herangezogen, die ebenfalls gerne Banner nutzen möchten, was jedoch gemäß der Werbeanlagensatzung nur ausnahmsweise in bestimmten Fällen (z.B. Jubiläum, Räumungsverkauf etc.) zeitlich begrenzt zulässig ist. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, kann einem dauerhaften Behängen mit Bannern an öffentlichen Gebäuden nicht zugestimmt werden.

 

 

 

2.4 Stadtarchiv im Museumswinkel

 

An der östlichen Hausfront (Bernhard-Plettner-Ring) wird aus Sicht des Stadtarchivleiters das Aufstellen von 3-4 Fahnenmasten als sinnvoll erachtet. Eine Vitrine vor dem Eingang wurde bereits genehmigt, jedoch noch nicht errichtet.

Stellungnahme von Amt 61/Stadtplanungsamt:


Zu der bereits genehmigten Vitrine am Eingang bestehen aus Sicht von SG 610.3 keine Einwände. Fahnen werden jedoch nicht befürwortet, da das Stadtarchiv als Verwaltungseinrichtung mit "untergeordnetem" Publikumsverkehr einzustufen ist. Alternativ wäre u.U. durch Amt 24 / Amt 63 zu prüfen, ob ein dezenter vertikaler Schriftzug am Anbau des Eingangs zulässig wäre, so dass das Stadtarchiv auch von der Einmündung Luitpoldstraße aus sichtbar ist.

 

Stellungnahme Bauaufsicht/Denkmalschutz:

Gemäß dem Bebauungsplan Nr. 364 sind Fahnen außerhalb der zu bebauenden Fläche nicht zulässig. Nachdem es sich um ein Denkmal handelt, wäre § 2 der Werbeanlagensatzung anzuwenden, nach dem Werbung in Vorgärten und Grünanlagen und Werbefahnen grundsätzlich unzulässig sind. Ausnahmen können für Vitrinen oder Stelen im Einzelfall gemacht werden. Fahnenmasten können aufgrund der Geräuschimmissionen der benachbarten Wohnbebauung nicht zugemutet werden.

 

2.5 Stadtmuseum:

 

Ist Situation: Das Stadtmuseum weist mit einem senkrecht verlaufenden Banner an der Platzfassade des ehem. Altstädter Rathauses auf die jeweils laufende Sonderausstellung hin. Dieses Banner ist allerdings nur für vorbeifahrende Autofahrer sowie für Fußgänger sichtbar, die sich von der Pfarrstraße bzw. der Westseite des Martin-Luther-Platzes dem Gebäude nähern. Ein Schriftzug über dem Haupteingang („Museum“) deutet an, dass sich hier das Stadtmuseum befindet. Außerdem informiert ein Werbeaufsteller („Kundenstopper“), der nur während Öffnungszeiten vor dem Haupteingang steht, mit einem Plakat über die laufend Sonderausstellung.

 

Verbesserungsvorschlag: An der Ostseite des Martin-Luther-Platzes soll in der Nähe des Haupteingangs eine Standvitrine (Stele) nach dem Muster der Stelen vor dem Palais Stutterheim aufgestellt werden. Es ist daran gedacht, in die Vitrinenseite der Stele einen großen Monitor zu integrieren, der mit Text und Bild (z.B. Ausstellungsplakat) auf das laufende Programm (Ausstellungen, Sonderveranstaltungen und Führungen) hinweist. Diese digitale Besucherinformation soll mit einer geeigneten Software vom Museum fortlaufend aktualisiert werden. Anschaffung und Montage der Stele kosten etwa 9.000 €. Hinzu kommen die Kosten für den integrierten Monitor mit der zugehörigen Software (vermutlich .2.000 - 3.000 €). Der mögliche Standort der Stele ist bereits mit dem Denkmalschutz abgestimmt.

 

Bei Installation der Stele wird der hässliche Kundenstopper überflüssig. Eventuell kann auch auf den Schriftzug „Museum“ am Eingangstorverzichtet werden. Dagegen soll das Fassadenbanner als Werbemittel für größere Sonderausstellungen beibehalten werden.

 

Stellungnahme von Amt 61/Stadtplanungsamt:

 

Die vom Stadtmuseum vorgeschlagene Stele wird aus Sicht von SG 610.3 begrüßt. Erste beratende Gespräche mit unserem SG haben bereits stattgefunden. Organisation, Bestellung und Finanzierung liegt dabei in Zuständigkeit des Stadtmuseums. Der derzeitige Kundenstopper soll dann entfernt werden.

Die Beleuchtung des vorhandenen Schriftzuges war bereits vorgesehen. Es müsste durch Amt 24 geklärt werden, ob eine Beleuchtung gestalterisch und technisch integriert werden kann.

 

 

 

Stellungnahme Bauaufsicht/Denkmalschutz:

Die geplante Stele ist hinsichtlich der Lage bereits abgestimmt. Eine Beleuchtung des Schriftzugs oberhalb des Eingangs bzw. dessen Neugestaltung ist grundsätzlich möglich. Das Banner als Werbemittel für größere Sonderausstellungen wurde bislang, aufgrund anderer fehlender „Werbemöglichkeiten“, hingenommen. Ziel der Entwicklung der Stelen war es, Banner und Kundenstopper zu ersetzen. Eine Überlagerung und Beeinträchtigung der Fassade durch das Banner ist auch beim Stadtmuseum gegeben. Die Einwände unter der Werbeanlagensatzung sind auch hier gegeben (siehe Theater).

 

2.6 Frankenhof:

 

Aufgrund der zwar innerstädtischen aber trotzdem etwas abseitigen Lage des Frankenhofs wird das Gebäude von den Bürgern „nicht mal so eben“ im Vorbeigehen wahrgenommen. Was hier fehlt, ist eine frühzeitige Hinweisfunktion von der Friedrichstraße aus zum Gebäude. Am Gebäude selbst ist über den Schriftzug „Freizeitzentrum Frankenhof“ erkennbar, welche Nutzung sich hier verbirgt. Ebenso konnte mit dem Schriftzug „Jugendkunstschule“ links vom Haupteingang in den Fenstern auf diese Nutzung hingewiesen werden. Die Situation ist jedoch nach wie vor unbefriedigend, der bevorstehende Architektenwettbewerb mit anstehender Sanierung, Umbau oder Ähnlichem wird hier neue Möglichkeiten eröffnen, das Gebäude attraktiv erkennbar werden zu lassen.

 

Stellungnahme von Amt 61/Stadtplanungsamt:

 

Aufgrund der anstehenden Sanierung bzw. Neubau sind derzeit aus Sicht von SG 610.3 keine Maßnahmen sinnvoll.

 

2.7 Museumswinkel:

 

Mit dem Anbau des Siemens Med Museums an den Gebäudekomplex Museumswinkel, Gebbertstraße 1, hat das Gebäude deutlich an Attraktivität gewonnen. Allerdings ist es nach wie vor problematisch für die Besucher des Bauteils C, unter anderem auch des Kultursaals, hier einen Hinweis zu finden, wie in dieses Gebäude zu gelangen ist. Hier besteht Nachholbedarf und es müsste überprüft werden, ob möglicherweise an der Luitpoldstraße bei der Toreinfahrt noch eine Hinweisfunktion angebracht werden kann.

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Zum Stand der Bearbeitung stehen bei den gebäudenutzenden Dienststellen keine Mittel zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verfügung

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

                 werden nicht benötigt

                 sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                               bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                         sind nicht vorhanden


Anlagen: