Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erlangen für den Seniorenbeirat (Entwurf vom 18.03.2015, Anlage) wird beschlossen.
In der erstmals im Jahr 1986 erlassenen Satzung des
Seniorenbeirats wurde bei der Festlegung der jeweiligen Anzahl der aus den
einzelnen Bereichen zu benennenden Mitglieder auf die damals relevanten Akteure
abgestellt. Mittlerweile haben sich die speziellen Wohnformen für Seniorinnen
und Senioren weiterentwickelt. Darüber hinaus gibt es inzwischen auch weitere
wichtige in der Seniorenarbeit tätige Einrichtungen, Gruppen und Initiativen.
Es besteht grundsätzlich das Interesse, diesen allen die Beteiligung an dem
Seniorenbeirat zu ermöglichen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Sitze für die Mitglieder aus dem Bereich
der Altenclubs und Seniorenorganisationen sowie die Mitglieder aus dem Bereich
der in der Altenarbeit erfahrenen Persönlichkeiten oder sonstigen Verbänden,
die durch die Stadt Erlangen benannt werden von derzeit jeweils 3 auf jeweils
mindestens 3 bis maximal 5 festzulegen.
Der Seniorenbeirat hat in seiner Sitzung vom 09.03.2015 eine
einstimmige Empfehlung für diesen
Änderungsvorschlag abgegeben. Zudem hat der Seniorenbeirat empfohlen, die Worte
„Altenclubs“ durch „Seniorenclubs“ und „Altenarbeit“ durch „Seniorenarbeit“ zu
ersetzen, was im Entwurf der Änderungssatzung berücksichtigt wurde.
Haushaltsmittel werden im Satzungsvollzug benötigt. Pro
Mitglied und Sitzung (derzeit 5 im Jahr)
wird eine Aufwandsentschädigung in
Höhe von 10 € bezahlt. Diese Mittel sind vorhanden im
Budget auf Kst/KTr/Sk 130090/11110013/542121
Anlagen: Entwurf der Änderungssatzung des Seniorenbeirats vom 18.03.2015