Die Aufstellung des Stellenplans wird zukünftig (ab dem Aufstellungsverfahren für den Haushalt 2016) nach den dargestellten Prozessschritten erfolgen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
- Senkung der
Personalkostensteigerungen aufgrund von Stellenneuschaffungen und
Anpassung an die Einnahmesituation des
Gesamthaushalts.
- Betrachtung der Personalkosten (mit ihren Jahreswerten) als
Steuerungskennzahl (und nicht
die Anzahl der neu geschaffenen
Planstellen)
- Verhinderung weitergehender Einschnitte in die Handlungsfähigkeit der Ämter
(wie z.B. vollständiger und
undifferenzierter Verzicht auf jeglicher Stellenschaffungen,
Einführung von Wiederbesetzungssperren
für die gesamte Verwaltung)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Fachämter (= Ämter, städtische Schulen, Eigenbetriebe)
und Referate sind für die personelle Auslastung ihrer Organisationseinheit(en)
zuständig. Die Führungskräfte müssen hierbei sowohl die Auslastung ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten, als auch deren Überlastung
verhindern. Dies stellt eine enorme Herausforderung insbesondere dann dar, wenn
personelle Ressourcen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht in ausreichendem
Maße zur Verfügung stehen.
Die Ämter und Referate müssen somit ständig ihre Aufgaben an ihre Personalkapazitäten anpassen, d.h. die Aufgaben priorisieren, ggfs. aufschieben oder teilweise wegfallen lassen, wenn dies aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen zulässig ist.
Das neue Stellenplanverfahren knüpft an dieses
Führungsverständnis an und erfordert bei den Stellenanträgen eine Priorisierung
durch die Amtsleitungen und Referate.
Alle Stellenanträge werden in der Folge gegenüber dem Stadtrat und seinen
Fachausschüssen transparent dargelegt. Die Fachausschüsse begutachten die
Prioritätensetzung der Referate und der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
begutachtet die Stellenschaffungen. Die Stellenschaffungen werden abschließend
vom Gesamtstadtrat in seiner Haushaltssitzung beschlossen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Schritt 1:
Die Fachämter stellen bei zusätzlichem Personalbedarf einen oder mehrere Stellenplananträge.
Die Fachämter priorisieren ihre Stellenplananträge (jeder Rang kann nur einmal vergeben werden) insb. auch unter dem aufgabenkritischen Gesichtspunkt „notwendige vor freiwilligen Aufgaben“.
Jeder Stellenplanantrag wird hierbei vom Fachamt mit den den Haushalt belastenden Personalkosten (Jahreswert) versehen (Refinanzierungen sind hierbei darzustellen und zu berücksichtigen).
Die Fachämter nennen in jedem Stellenplanantrag auch die
objektiven Konsequenzen aus der Ablehnung des Stellenplanantrags insb. vor dem
Hintergrund von Organisationsalternativen (z.B. Wegfall / Senkung
Qualitätsstandard anderer Aufgaben).
Schritt 2:
Die Referate bringen alle Stellenplananträge in ihrem
Verantwortungsbereich in eine Rangfolge der Notwendigkeit der Stellenschaffung.
Rahmenbedingungen:
- Die Arbeitsbelastung und Aufgabendichte in den Ämtern wird berücksichtigt
- Es erfolgt ein Abgleich mit den inhaltlichen Zielen und Schwerpunkten des Referates
- Ein Dialogverfahren der Referate mit den Ämtern ist Voraussetzung und von den Referaten zu gewährleisten, die Entscheidung liegt beim Referat.
Schritt 3:
Die Arbeitsprogramme der Ämter werden aufgrund der bestehenden
Personalausstattung erstellt, in Abänderung der bisherigen Darstellung werden
alle Stellenplananträge des Amtes für die Stadträtinnen und Stadträte mit
beigefügt.
Schritt 4:
Bei der Haushaltseinbringung wird seitens der Verwaltung ein finanzieller
Rahmen für die Stellenneuschaffungen benannt („Kostenrahmen für
Stellenneuschaffungen“).
Schritt 5:
Ref. OBM/ZV bringt die Prioritätenlisten der Referate als Sitzungsvorlagen
in die Fachausschüsse ein (Entscheidung des Fachreferats).
Ref. OBM/ZV kann begleitend Änderungsvorschläge aus Sicht der Personalverwaltung
einbringen.
Schritt 6:
Die Fachausschüsse fassen ein Gutachten über die Prioritätenlisten der
Referate (ggfs. auch mehrere Gutachten, wenn mehrere Fachausschüsse für die
Ämter eines Referates zuständig sind).
Fraktionsanträge zum Stellenplan werden in den Fachausschüssen in einem zweistufigen Verfahren begutachtet. Zuerst erfolgt die Abstimmung über die Frage, „ob“ die Stellenschaffung in die Prioritätenliste aufgenommen wird. Anschließend wird (bei vorheriger mehrheitlicher Befürwortung) die Stellenschaffung im Rahmen der Begutachtung der Prioritätenliste in die jeweilige Referatsliste „eingeordnet“ (Abstimmung über das „wo“)
Schritt 7:
Die begutachteten Listen der Referate werden dann in einer Sonder-Referentenbesprechung
diskutiert und eine Vorlage zu den konkreten Stellenschaffungen (Liste A) für
die Referate verabschiedet (Entscheidung durch OBM).
Hierbei wird der Kostenrahmen für die Stellenneuschaffungen durch die
Verwaltung eingehalten.
Schritt 8:
Die Liste A wird in einem Sondergespräch (aufgrund des engen
Zeitablaufs) der Verwaltung mit den Fraktionsvorsitzenden und den Sprechern der
Gruppierungen vorgestellt und begründet.
Schritt 9:
Der HFPA fasst in seiner Haushaltssitzung das Gutachten über die tatsächlich
in die Liste A für den Haushalt aufzunehmenden Stellen auf Grundlage der von
Ref. OBM/ZV eingebrachten Vorlage aus der Referentenbesprechung. In der Sitzung
gestellte Änderungsanträge werden behandelt.
Schritt 10:
Der Stadtrat beschließt den Stellenplan mit dem Haushalt.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Haushaltsmittel
x werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden