mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Aufstellungsbeschluss
Für das Gebiet
zwischen Nordgrenze des Grundstücks Flst. Nr. 1649/3 - Gemarkung Erlangen -,
Nägelsbachstraße, Nord- und Westgrenze des Grundstücks Flst. Nr. 1651/6 - Gemarkung
Erlangen -, Werner-von-Siemens-Straße und Güterbahnhofstraße ist ein Bebauungsplan
nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) aufzustellen und die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Die Aufstellung erfolgt als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB. Von der Umweltprüfung wird abgesehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Die Firma Gossen/Röchling hat im Jahr 1992 ihr Werksgelände an der
Nägelsbachstraße geräumt, um ihre gewerblichen Aktivitäten an einem anderen
Standort fortzusetzen. Entsprechend seiner besonderen Bedeutung für die
Erlanger Innenstadt muss dieses große Grundstück städtebaulich durch ein
verträgliches Konzept, welches hinsichtlich Nutzung, Gestaltung,
Schallimmissionsschutz und nicht zuletzt dem Denkmalschutz den Anforderungen
gerecht wird, neu geordnet werden. Hierzu hat in Abstimmung mit der Verwaltung
ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durch die Vorhabenträgerin Erlanger Höfe
GmbH & Co. KG stattgefunden, dessen 3. Preis laut Empfehlung des Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsbeirats sowie Beschluss des Umwelt-, Verkehrs- und
Planungsausschusses vom 20.01.2015 die Grundlage für die weitere Planung bilden
soll.
b) Geltungsbereich
Der
Geltungsbereich umfasst den südlichen Teil des ehemaligen
Gossen-Betriebsgeländes mit dem unter Denkmalschutz stehenden Hauptgebäudes
Nägelsbachstraße 25 im Norden bis zur Werner-von-Siemens-Straße im Süden unter
Ausklammerung des Neubaus der Firma Publicis, Nägelsbachstraße 33. Gleichzeitig
wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 383 – Güterbahnhofstraße – in
einer kleinen Teilfläche der Güterbahnhofstraße hinsichtlich Abbiegespuren und
Zufahrtsbereich geändert.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist das Plangebiet als Gemischte Baufläche mit den Planzeichen
Altlastenkennzeichen, Spielplatz und Parkfläche dargestellt. Der Bebauungsplan
mit der vorgesehenen Festsetzung der Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet
steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher
nicht erforderlich.
d) Rahmenbedingungen
Wichtigste
Rahmenbedingung für die bauliche Nutzung ist der von außen in das Gebiet
eindringende Verkehrslärm, hier insbesondere der nächtliche Bahnverkehr. Hier
sind besondere Vorkehrungen erforderlich, um gesunde Wohnverhältnisse
herzustellen.
e) Städtebauliche Ziele
Die städtebaulichen Ziele wurden bereits in der Ausschreibung zum städtebaulichen Ideenwettbewerb definiert. Unter Erhaltung der beiden unter Denkmalschutz stehenden Gebäude im Norden des Geländes sollen entsprechend der Nachfragesituation überwiegend Geschosswohnungen für Studenten und sonstige Haushalte in einer hochwertigen innerstädtischen Wohnform geschaffen werden. Daneben verbleibt auch ein Anteil gewerblicher Nutzung. Das Ergebnis des Wettbewerbs hat gezeigt, dass diese Ziele erreichbar sind.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 347 B – Nägelsbachstraße Süd – der
Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan. Der Bebauungsplan wird extern
bearbeitet durch das Planungsbüro Mess GbR aus Kaiserslautern, die den 3. Preis im Wettbewerb errungen hatten.
Die Kosten werden von der Vorhabenträgerin Erlanger Höfe GmbH & Co.
KG getragen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Nordgrenze des Grundstücks Flst. Nr.
1649/3 - Gemarkung Erlangen -, Nägelsbachstraße, Nord- und Westgrenze des
Grundstücks Flst. Nr. 1651/6
- Gemarkung Erlangen -, Werner-von-Siemens-Straße und Güterbahnhofstraße nach
den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form
durchgeführt werden, dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt
für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig
mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2.
Städtebaulicher Rahmenplan in der aktualisierten Fassung