Betreff
Jahresabschlüsse 2010 der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung und der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung; Nachreichung der Anhänge
Vorlage
II/064/2015
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

Die Vorlage der Anhänge mit Anlagen der o.g. rechtsfähigen Stiftungen zu den Jahresabschlüssen 2010 wird bestätigt.

 

Hinweis: Die Jahresabschluss-Unterlagen für die beiden Stiftungen wurden dem Revisionsamt bereits übergeben.

 


1.      Ausgangslage

Die Jahresabschlüsse 2010 für den Gesamthaushalt und die rechtsfähigen Stiftungen wurden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 21.01.2015 vorgelegt. Die Jahresabschlüsse für die rechtsfähigen Stiftungen haben nur die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Vermögensrechnung umfasst. Die erforderlichen Anhänge mit Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Eigenkapitalübersicht werden hiermit nachgereicht.

 

2.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Jahresabschlüsse 2010 der rechtsfähigen Stiftungen erzielen folgende Ergebnisse:

Die Ergebnisrechnung der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung weist ein positives Jahresergebnis von TEUR 2,46 aus, das im Wesentlichen auf der Nichtausschüttung des Planansatzes für Transferaufwendungen beruht.
Die Finanzrechnung weist einen Finanzierungsmittelfehlbetrag von TEUR 2,89 aus, der auf Zinszahlungen zurückzuführen ist, die erst nach Ablauf des Rechnungsjahres gutgeschrieben werden. Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit sind nicht zu verzeichnen.

 

Die Ergebnisrechnung der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung weist ein positives Jahresergebnis von TEUR 0,38 EUR aus, das maßgeblich auf mehr erzielte Finanzerträge zurückzuführen ist, denen nicht im gleichen Umfang Mehraufwendungen gegenüberstehen.

Die Finanzrechnung weist einen Finanzierungsmittelüberschuss von TEUR 1,11 aus, der im Wesentlichen auf Mehreinzahlungen von Zinsen resultiert. Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit von TEUR 0,22 wird durch einen entsprechenden positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgeglichen.

 

 


3.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Jahresüberschüsse sollen, sofern es sich nicht um Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren handelt, zu Kapitalerhaltungszwecken der freien Rücklage zugeführt werden. Veräußerungsgewinne werden dem Grundstockvermögen zugeführt. Über die Zuführungen entscheidet der Stadtrat im Rahmen der Feststellung der Jahresabschlüsse der Stiftungen.

 


Anlagen:

           

 

Die dazugehörigen Anlagen (Anhänge der Jahresabschlüsse 2010 der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung und der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung) sind im Ratsinformationssystem eingestellt. In gedruckter Form werden sie erst nach Abschluss der Prüfungsarbeiten durch das Revisionsamt verteilt.