Die Vorlage der Anhänge mit Anlagen der o.g. rechtsfähigen Stiftungen zu den Jahresabschlüssen 2010 wird bestätigt.
Hinweis: Die Jahresabschluss-Unterlagen für die beiden Stiftungen wurden dem Revisionsamt bereits übergeben.
1. Ausgangslage
Die Jahresabschlüsse 2010 für den Gesamthaushalt und die rechtsfähigen Stiftungen wurden dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss am 21.01.2015 vorgelegt. Die Jahresabschlüsse für die rechtsfähigen Stiftungen haben nur die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und die Vermögensrechnung umfasst. Die erforderlichen Anhänge mit Anlagenübersicht, Forderungsübersicht und Eigenkapitalübersicht werden hiermit nachgereicht.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Jahresabschlüsse 2010 der rechtsfähigen
Stiftungen erzielen folgende Ergebnisse:
Die Ergebnisrechnung der
Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung weist ein positives Jahresergebnis von
TEUR 2,46 aus, das im Wesentlichen auf der Nichtausschüttung des Planansatzes
für Transferaufwendungen beruht.
Die Finanzrechnung weist einen Finanzierungsmittelfehlbetrag von TEUR
2,89 aus, der auf Zinszahlungen zurückzuführen ist, die erst nach Ablauf des
Rechnungsjahres gutgeschrieben werden. Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit sind nicht zu verzeichnen.
Die Ergebnisrechnung der Vereinigten
Erlanger Wohltätigkeitsstiftung weist ein positives Jahresergebnis von TEUR
0,38 EUR aus, das maßgeblich auf mehr erzielte Finanzerträge zurückzuführen
ist, denen nicht im gleichen Umfang Mehraufwendungen gegenüberstehen.
Die Finanzrechnung weist einen Finanzierungsmittelüberschuss von TEUR 1,11 aus, der im Wesentlichen auf Mehreinzahlungen von Zinsen resultiert. Der negative Saldo aus Investitionstätigkeit von TEUR 0,22 wird durch einen entsprechenden positiven Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgeglichen.
3. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Jahresüberschüsse sollen, sofern es sich nicht um Gewinne aus der
Veräußerung von Wertpapieren handelt, zu Kapitalerhaltungszwecken der freien
Rücklage zugeführt werden. Veräußerungsgewinne werden dem Grundstockvermögen
zugeführt. Über die Zuführungen entscheidet der Stadtrat im Rahmen der
Feststellung der Jahresabschlüsse der Stiftungen.
Anlagen:
Die dazugehörigen Anlagen (Anhänge der Jahresabschlüsse 2010 der Wellhöfer-Feigel-Heindel-Stiftung und der Vereinigten Erlanger Wohltätigkeitsstiftung) sind im Ratsinformationssystem eingestellt. In gedruckter Form werden sie erst nach Abschluss der Prüfungsarbeiten durch das Revisionsamt verteilt.