Betreff
Termin- und Ablaufplan für die Haushaltsaufstellung 2016
Vorlage
20/005/2015
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Haushalt 2016 mit Investitionsprogramm 2015 – 2019 wird gem. beigefügtem Termin- und Ablaufplan erstellt.
  2. Antragsberechtigt sind ausschließlich der Oberbürgermeister, der Stadtrat, die gemäß § 12 Nrn. 1 bis 10 GeschO gebildeten Gremien, die Stadtratsfraktionen, Ausschussgemeinschaften und Einzelstadträte.
  3. In die Beratungsunterlagen zum Haushalt 2016 sind nur Anträge ab 5.000 € pro Jahr aufzunehmen. Haushaltsanträge und Fachausschussgutachten unter 5.000 € jährlich sind aus den betreffenden Budgets bzw. den investiven Ansätzen zu finanzieren.
  4. Änderungsanträge zum Haushalt 2016, die in den Fachausschüssen abgelehnt wurden, werden im HFPA nicht mehr behandelt; im HFPA abgelehnte Anträge werden im Stadtrat nicht mehr behandelt.
  5. Änderungsanträge zum Haushalt 2016 für die Abschlussberatungen im Haushalts-Stadtrat (kurz: HH-StR) dürfen nur mit einem Deckungsvorschlag gestellt werden. Finden die Deckungsvorschläge keine Mehrheit, gelten die Anträge als abgelehnt.
  6. Änderungsanträge zu Inhalten, die die Kämmerei im Rahmen des Haushaltsabgleichs vorschlägt, sind im HH-StR nicht zulässig.

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1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Termingerechte und Ressourcen schonende Haushaltsaufstellung 2016.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Eckpunkte des Haushaltsaufstellungsverfahren 2016 sehen wie folgt aus:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ziel des Finanzreferates ist es für einen zügigen und einwandfreien Ablauf der Haushaltsberatungen zu sorgen. Immer wieder kommen Fragen zum Verfahren auf, dessen Ablauf in früheren Stadtratsvorlagen bereits beschlossen wurde. Aus diesem Grunde erscheint es erforderlich, zusammenfassend die maßgeblichen Regelungen zum Verfahrensablauf der Haushaltsberatungen jährlich vom Stadtrat festlegen zu lassen.

Zu Ziff. 2

Eventuelle Vorschläge und Anregungen der Gremien außerhalb von § 12 Nrn. 1 – 10 GeschO und Beiräte (Agenda 21, Jugendparlament, Ausländerbeirat, Seniorenbeirat etc.) sind ausschließlich über den Oberbürgermeister in die Beratungen einzubringen.

Zu Ziff. 3 und 4

HFPA und Stadtrat befassen sich immer wieder mit Sachverhalten von geringer finanzieller Bedeutung oder mit Änderungsanträgen zum Haushalt, die im Zuge der Beratungen bereits im Fachausschuss keine Mehrheit erhalten haben. Dies kostet Zeit bei der Aufbereitung der Haushaltsunterlagen in der Kämmerei sowie in der Sitzung des Haushalts-HFPA’s als auch des HH-Stadtrates.

Die Budgets der Fachämter einschließlich der i.d.R. vorhandenen positiven Budgetrücklagen sind vom Volumen so groß, dass Änderungsanträge bis 4.999 € aus den Budgets oder aus Einsparungen bei den investiven Ansätzen finanziert werden können. Absicht bei Einführung der Budgetierung war es, dass Fachamt und Fachausschuss durch Umschichtung im Budget ohne „Belästigung“ des HFPA oder des Stadtrates Angelegenheiten von geringer finanzieller Bedeutung eigenständig abarbeiten können.

Zu Ziff. 5

In früheren Jahren war festgelegt worden, dass Haushaltsanträge zum Haushaltsbeschluss nur mit Deckungsvorschlag gestellt werden dürfen. Wurden die Deckungsvorschläge „abgelehnt“, war über den eigentlichen Änderungsantrag nicht mehr abzustimmen. Dies hat zu einer wesentlichen Beschleunigung der StR-Sitzung beigetragen.

Zu Ziff. 6

Teilweise werden als Deckungsvorschläge Ansatzerhöhungen bei den Steuereinnahmen eingebracht/beantragt, die das Finanzreferat im Rahmen des Haushaltsabgleichs bereits selber ausgereizt hat. Es dürfen deshalb im HH-StR nur Deckungen vorgeschlagen werden, die sich sachlich oder betraglich außerhalb des vorgeschlagenen Haushaltsabgleichs bewegen.

 

 

Ganz grundsätzlich ist festzustellen, dass im Vergleich zu anderen Städten die Haushaltsberatungen durch die Einbeziehung der Fachausschüsse in Erlangen relativ lange dauern. Bei der Haushaltsaufstellung 2015 wurden zusätzlich viele Änderungsanträge im HH-StR gestellt, die in den Fachausschüssen bereits abgelehnt wurden. Dies kostet in den verschiedenen Dienststellen viel Zeit und der Stadtrat muss sich doch nicht mit Angelegenheiten befassen, die er auf die nachfolgenden Gremien aus gutem Grunde delegiert hat. Überlegenswert wäre es aus Sicht des Finanzreferates, ob Änderungsanträge, die in den Fachausschüssen oder im HFPA bereits abgelehnt wurden, überhaupt zum HH-StR erneut gestellt werden dürfen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 


Haushaltsmittel

                         werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                               sind nicht vorhanden


Anlagen:        Terminplan für die Erstellung des Haushalts 2016 mit Investitionsprogramm
                       2015 -2019