1. Der in Ziffer II beschriebene Bedarf wird bestätigt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen und Umsetzungsmöglichkeiten zu erarbeiten und die erforderlichen Investitionsmittel für den Haushalt an zu melden.
Sachbericht:
Der Stadtteil Röthelheimpark, hier die ehemalige Housingarea, ist ein Stadtteil mit Sozialwohnungen überwiegend für Familien. In diesem Teil des Röthelheimparks betreibt das Jugendamt drei Einrichtungen – eine Spielstube mit 16 Plätzen (davon drei integrative Einzelplätze) und zwei Grundschullernstuben mit jeweils 16 Plätzen (mit jeweils drei integrativen Einzelplätzen). Diese Einrichtungen sind z.Zt. in Wohnungen unzureichend untergebracht. Der Bedarf dafür ist weiterhin gegeben, ferner hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 28.05.2014 einstimmig den Bedarf für eine Familienpädagogische Einrichtung im Röthelheimpark festgestellt.
Für das Gebiet wurde im Frühjahr 2015 ein städtebaulicher Wettbewerb mit dem Ziel in diesem Bereich zusätzliche Sozialwohnungen zu schaffen, ausgelobt. Abhängig von dieser Entwicklung muss ggf. die Platzzahl für die Kindertageseinrichtungen angepasst werden.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sicherstellung des Bildungs-, Betreuungs-
und Beratungsbedarfs für Familien mit Kindern ab Geburt bis zum Übergang
Ausbildung/Berufsleben.
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Im Bereich Hartmannstraße auf dem
Gelände des geplanten Gesundheits- und Bewegungszentrum (BBGZ) soll ein
Familienzentrum für den Röthelheimpark entstehen. In diesem Haus werden die
Familienpädagogische Einrichtung, eine Spielstube mit 20 Plätzen, eine
zweigruppige Grundschullernstube mit insgesamt 32 Plätzen, eine eingruppige
Jugendlernstube mit 20 Plätzen und die offene Jugendsozialarbeit untergebracht.
Alle diese Kindertageseinrichtungen bieten an der Gruppengröße orientiert
integrative Plätze für Kinder mit Behinderung an. Die bisher im Röthelheimpark
vorhanden 16 Plätze in der Spielstube und je 16 Plätze in den beiden
Grundschullernstuben sind bereits heute nicht ausreichend. Immer wieder gibt es
Wartelisten. Im Bereich des Mittelschulalters stehen im gesamten, auch
angrenzenden Bereich, viel zu wenige Plätze für die nachmittägliche
Schulkindversorgung zur Verfügung. Die Schaffung von zusätzlichen Plätzen für
diese Altersgruppe ist dringend erforderlich.
Die bisher durch die drei Kindertageseinrichtungen belegten Wohnungen
stehen nach Fertigstellung des Familienzentrums dem Wohnungsmarkt zur
Verfügung.
Die Familienpädagogische Einrichtung und die Jugendsozialarbeit sind in diesem Stadtteil bisher nicht vorhanden und werden neu geschaffen. Die Jugendsozialarbeit wird die offene Jugendarbeit wie sie die Trägergemeinschaft im Stadtteiltreff Röthelheimpark leistet, ergänzen und hat besonders die Zielgruppe benachteiligte Jugendliche im Blick. Mit dem Stadtjugendring wurden erste Gespräche geführt um die Arbeit vor Ort ab zu stimmen und so Doppelangebote zu vermeiden.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht
werden?)
In Abstimmung mit dem Referat VI werden
die Planung und Umsetzung vorangetrieben und die erforderlichen
Investitionskosten für den städtischen Haushalt angemeldet. Für die Planung
wurde die Bereitstellung von Mitteln bei der Kämmerei aus Restmitteln beantragt.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Für die oben aufgezeigten Einrichtungen
werden 1440 qm Nutzfläche in einem Haus östlich des Hallenkomplexes entstehen.
Das Grundstück ist in städtischen Besitz, so dass keine zusätzlichen Kosten für
den Ankauf entstehen.
Nach einer ersten Grobplanung entstehen für den Neubau Grobkosten (Baukosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276, ohne Ausstattung) in Höhe von 4.560.000 €. Die Genauigkeit der Grobkosten ermöglicht auf Grund von aktuell nicht vorhersehbaren Einflüssen, eine Abweichung von +/- 30%. Bei den angegeben Kosten bedeutet das eine mögliche Streubreite von 3.190.000 bis 5.900.000 €.
Die Kindertageseinrichtungen, also die Spielstube, die Grund- und Jugendlernstube werden nach FAG gefördert. Nach der aktuellen Berechnung gehen wir davon aus, dass die staatlichen Zuwendungen bei einer maximalen förderbaren Hauptnutzfläche von etwa 530 qm etwa 816.000,00 € betragen. Hier handelt es sich um Hochrechnungen, die konkreten Summen können erst im Rahmen der Planung und im Zusammenwirken mit der Regierung von Mittelfranken ermittelt werden. Die Räumlichkeiten der Familienpädagogischen Einrichtung und der Offenen Jugendsozialarbeit sind aus dem Förderprogramm Soziale Stadt förderfähig. Die Förderung beträgt allgemein bis zu 60%. Auch hier gilt, dass konkrete Aussagen zu Förderhöhe erst im Verlauf der Planung und der Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken möglich sind.
Investitionskosten: |
€
4.560.000,00 |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ 816.000,00
(FAG-Förderung) Zusätzlich Fördermittel über das
Programm Soziale Stadt |
bei
Sachkonto: |
Einsparung
der Mietkosten |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: keine