Betreff
Anregung aus der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses vom 20.1.2015 bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens nördlich des Bahnhofplatzes
Vorlage
32-1/018/2015
Aktenzeichen
III/32-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In der Sitzung des UVPA am 20.1.2015 wurde u. a. der Antrag aus der Bürgerversammlung "Altstadt/Zentrum" betreffend Errichtung eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) im Bereich des Bahnhofplatzes behandelt. Dem Antrag konnte nicht entsprochen werden, weil sowohl die gesetzlichen als auch verkehrlichen Voraussetzungen für eine Errichtung nicht erfüllt waren. Im Zuge der Diskussion wurde aus Mitte des Ausschusses vorgeschlagen, einen Zebrastreifen nördlich des Bahnhofplatzes zu errichten. Die Verwaltung sagte eine Prüfung des Vorschlags zu.

Im Jour fixe Verkehr, in dem die Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH, die Polizei sowie die städtischen Fachdienststellen vertreten sind, wurde der o. g. Vorschlag am 4.2.2015 diskutiert.
Einstimmig kam man zum Ergebnis, dass eine Umsetzung aus folgenden Gründen nicht befürwortet werden kann:

Ø    Die Errichtung eines FGÜ setzt voraus, dass der Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt (Ziffer 2.3.1 R-FGÜ 2001). Eine Bündelung ist nicht erkennbar; Fußgänger queren im gesamten Bereich.

Ø    Trotz des sehr hohen Verkehrsaufkommens mit vielen Fußgängerquerungen ist das Unfallgeschehen mit Fußgängerbeteiligung im betreffenden Bereich als unauffällig einzustufen.

Ø    Nach Ziffer 2.1.3 der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege (FGÜ) in Tempo 30-Zonen entbehrlich. Am Bahnhofplatz/Goethestraße ist die Geschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt.