Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
In der Sitzung des UVPA am 20.1.2015 wurde u. a. der Antrag
aus der Bürgerversammlung "Altstadt/Zentrum" betreffend Errichtung
eines Fußgängerüberwegs (Zebrastreifens) im Bereich des Bahnhofplatzes
behandelt. Dem Antrag konnte nicht entsprochen werden, weil sowohl die
gesetzlichen als auch verkehrlichen Voraussetzungen für eine Errichtung nicht
erfüllt waren. Im Zuge der Diskussion wurde aus Mitte des Ausschusses
vorgeschlagen, einen Zebrastreifen nördlich des Bahnhofplatzes zu errichten.
Die Verwaltung sagte eine Prüfung des Vorschlags zu.
Im Jour fixe Verkehr, in dem die Erlanger Stadtwerke
Stadtverkehr GmbH, die Polizei sowie die städtischen Fachdienststellen
vertreten sind, wurde der o. g. Vorschlag am 4.2.2015 diskutiert.
Einstimmig kam man zum Ergebnis, dass eine Umsetzung aus folgenden Gründen
nicht befürwortet werden kann:
Ø
Die Errichtung eines FGÜ setzt voraus, dass der
Fußgänger-Querverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle
hinreichend gebündelt auftritt (Ziffer 2.3.1 R-FGÜ 2001). Eine Bündelung ist
nicht erkennbar; Fußgänger queren im gesamten Bereich.
Ø
Trotz des sehr hohen Verkehrsaufkommens mit
vielen Fußgängerquerungen ist das Unfallgeschehen mit Fußgängerbeteiligung im
betreffenden Bereich als unauffällig einzustufen.
Ø
Nach Ziffer 2.1.3 der Richtlinien für die Anlage
und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sind Fußgängerüberwege
(FGÜ) in Tempo 30-Zonen entbehrlich. Am Bahnhofplatz/Goethestraße ist die
Geschwindigkeit auf 20 km/h beschränkt.