Betreff
Jahresbilanz 2014 der Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Stadt Erlangen
Vorlage
50/029/2015
Aktenzeichen
V/50/VO001 T. 2249
Art
Beschlussvorlage

1. Die Ausführungen der Verwaltung zur Jahresbilanz 2014 der Bildungs- und Teilhabeleistungen in der Stadt Erlangen werden zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Vertreter der Stadt Erlangen in den Gremien des Bayerischen Städtetages sind aufgefordert, sich für eine sachgerechte Verteilung der B+T-Bundeserstattungen in Bayern einzusetzen.


Nach langen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss beschloss der Gesetzgeber im März 2011 das sog. Bildungs- und Teilhabepaket. Kindern und Jugendlichen aus bedürftigen Familien (SGB II, SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylbewerber) sollten bestimmte Leistungen zusätzlich finanziert werden, die im Umfeld des Schulbesuchs anfallen oder die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern.

 

Während in der ersten Phase der Umsetzung die Bewältigung der äußerst bürokratischen Verfahrensregelungen im Vordergrund stand, rücken mittlerweile Finanzierungsprobleme mehr und mehr in den Mittelpunkt (siehe dazu unter 4.).

 

 

1. Gesamtbilanz 2014

 

Die Inanspruchnahme ist auch im vierten Jahr der B+T-Leistungen angestiegen. Das gilt sowohl für die Anzahl der Anträge auf B+T-Leistungen, wie auch für die Summe der bewilligten und ausgezahlten B+T-Leistungen.

 

Eine genaue Bezifferung der anspruchsberechtigten Kinder ist nicht möglich. Manche B+T-Leistungen sind Kindern vorbehalten, die eine KiTa besuchen, manche gibt es nur für Schulkinder, manche sind bis zum Alter von 18 Jahren möglich, andere bis 25 Jahren. Aus der Anzahl der Anträge insgesamt lässt sich deshalb nicht unmittelbar darauf schließen, ob alle anspruchsberechtigten Kinder mit den B+T-Leistungen erreicht werden konnten. Dazu ist vielmehr eine genauere Analyse der einzelnen B+T-Leistungen und der jeweiligen Gruppe der anspruchsberechtigten Kinder erforderlich.

 

 

2. Die einzelnen B+T-Leistungen

 

Die als Anlage beigefügten Grafiken zeigen die Entwicklung der finanziellen Inanspruchnahme der einzelnen B+T-Leistungen in Erlangen in den Jahren 2011 bis 2014 – bezogen allerdings nur auf die beiden Personengruppen, deren Aufwand aus dem Bundeshaushalt erstattet wird (SGB II, sowie Wohngeld/Kinderzuschlag).

 

Die Bundesfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen der B+T-Leistungen ist zum 31.12.2013 ausgelaufen, so dass ab 2014 diese Einrichtung nur noch aus kommunalen und aus Landesmitteln bestritten wird.

 

Das gleiche gilt für die Mittagessenskosten in Kinderhorten, die der Bund ebenfalls nur bis zum 31.12.2013 fördern wollte. Sinnvoller Weise haben daraufhin die meisten Schulen in Erlangen die Mittagessensversorgung ihrer Schülerinnen und Schüler auch dann in die eigene, schulische Verantwortung übernommen, wenn sie in den Räumen eines benachbarten Kinderhortes erfolgt. So ist der deutliche Anstieg der Kosten der Mittagessensversorgung in Schulen von 2013 auf 2014 zu erklären.

 

In der Summe dagegen sind die Kosten der Mittagessensversorgung in Schulen und KiTas von 2013 auf 2014 nur unwesentlich angestiegen (um weniger als 1 %). Aus diesem Grund, aber auch wegen der engen Einbindung von Schulen und Jugendamt bei der Abwicklung dieser B+T-Leistung „Mittagessensversorgung in Schulen und KiTas“ kann angenommen werden, dass hier (inclusive des von der Stadt Erlangen getragenen Eigenanteils) alle berechtigten Kinder weitestgehend erreicht werden.

 

Die Schülerbeförderung war in Bayern als B+T-Leistung noch nie relevant, da die anfallenden Kosten durch das Bayerische Gesetz über die Schulwegkostenfreiheit praktisch vollständig abgedeckt werden.

 

Beim Schulbedarf (100 € pro Kind und ‚Schuljahr) ist als einziger B+T-Leistung von 2013 auf 2014 ein geringfügiger Rückgang ( - 3,2 %) festzustellen. Andererseits gibt es hier die mit Abstand höchsten Antragszahlen überhaupt. Beides spricht für die, bereits im letzten Jahr geäußerte Annahme, dass diese B+T-Leistung praktisch für alle berechtigten Kinder in Anspruch genommen wird.

 

Das gleiche kann aufgrund der hohen Antragszahlen für die B+T-Leistung „Mehrtägige Klassenfahrten“ angenommen werden. Beide Leistungen (Schulbedarf und Mehrtägige Klassenfahrten) waren allerdings schon vor der Einführung des B+T-Pakets als gesetzliche Leistungen vorhanden.

 

Sehr hohe Antragszahlen sind auch bei den 1-Tagesausflügen in Schulen und KiTas zu verzeichnen. Wegen des insgesamt sehr geringen Kostenvolumens fällt dieser Posten in der Gesamtabrechnung allerdings kaum ins Gewicht, wobei der hohe Verwaltungsaufwand gerade deshalb hier hinterfragt werden sollte.

 

Bei der Förderung der sozialen und kulturellen Teilhabe gab es zwar auch in 2014 sowohl bei den Antragszahlen, wie auch bei den ausgezahlten Summen (maximal 10 € pro Monat) Steigerungen gegenüber dem Vorjahr. Die Vielzahl der denkbaren Fördermöglichkeiten und der vergleichsweise bescheidene Kostenaufwand (knapp 5 % des gesamten B+T-Aufwandes) lassen jedoch vermuten, dass hier bei weitem noch nicht alle dazu berechtigten Kinder diese Leistung ausschöpfen.

 

Am meisten ins Auge fällt jedoch das Ergebnis bei der B+T-Leistung „Lernförderung“, wo auch im Jahr 2014 wieder ein deutlicher Anstieg der teilnehmenden Kinder gelungen ist. Neben der Nachhilfe durch private Anbieter kommt hier vor allem unser, seit 2012 laufender Modellversuch Lernförderung zum Tragen. Dabei wird Nachhilfe in schulischer Verantwortung und Trägerschaft für möglichst viele berechtigte Kinder bereitgestellt und so das Erreichen schulischer Abschlüsse gerade für arme Kinder unterstützt. Das Sozialamt ist stolz, mit diesem, auch in 2014 auf weitere Schulen ausgedehnten, Modell Lernförderung einen wirksamen Beitrag zur Erzielung von mehr Chancengleichheit im Bildungsbereich für Kinder aus armen Familien leisten zu können – und damit auch einen Beitrag für einen späteren, erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Hervorzuheben ist aber auch das Engagement der VHS (sie akquiriert die in den Schulen eingesetzten Betreuungskräfte) und der beteiligten Schulen, die diese Möglichkeit konsequent nutzen um ihren Schülerinnen und Schülern aus armen Familien diese zusätzliche Unterstützung zu geben.

 

3. Anspruchsberechtigte Personengruppen

 

Bei den anspruchsberechtigten Personengruppen dominieren die Kinder aus Familien im SGB II-Bezug (ca. 70 % des Gesamtaufwandes) und die Kinder im Bezug von Wohngeld oder Kinderzuschlagsgesetz (ca. 25 % des Gesamtaufwandes), wobei auch im Jahr 2014 eine überdurchschnittlich hohe Steigerung (+ 9 %) der Inanspruchnahme im SGB II-Bereich registriert werden konnte. Für beide Gruppen wird der B+T-Aufwand der Stadt Erlangen vom Bund vollständig an den Freistaat Bayern erstattet (zum Problem der Weiterleitung dieser Gelder vom Land an die bayerischen Städte und Landkreise – siehe unter 4.).

 

Daneben gibt es noch eine vergleichsweise geringe Anzahl von berechtigten Kindern aus Familien im SGB XII-Bezug (ca. 0,5 % des Gesamtaufwandes), deren B+T-Leistungen aus dem städtischen Haushalt zu finanzieren sind.

 

Schließlich bleiben als B+T-Berechtigte noch die Kinder von Asylbewerbern (ca. 4,5 % des Gesamtaufwandes). Wie alle anderen Kosten für Asylbewerber sind auch die Kosten der B+T-Leistungen für Asylbewerberkinder vom Freistaat Bayern zu erstatten. Angesichts des deutlichen Anstiegs der Asylbewerberzahlen in 2014 sind auch in Erlangen Anzahl und Aufwand an B+T-Leistungen für diese Personengruppe deutlich gestiegen.

 

 

4. Die finanzielle Bilanz 2014

 

Während es für die vorleistungspflichtigen Kommunen im ersten Jahr 2011 noch eine großzügig bemessene Pauschalerstattung des Bundes gab, werden die B+T-Ausgaben seit 2012 spitz abgerechnet. Aus verfassungsrechtlichen Gründen erfolgt aber keine direkte Abrechnung zwischen Bund und Kommune. Der Bund erstattet vielmehr den Ländern - umgerechnet in eine landesweite KdU-Erstattungsquote – die Summe aus dem Bundeshaushalt, die die Kommunen des jeweiligen Landes im Vorjahr tatsächlich für B+T-Leistungen ausgezahlt hatten.

 

Aufgabe des Landes wäre es nun lediglich, diese vom Bund erhaltene Erstattungssumme – anteilig nach dem jeweils örtlichen B+T-Aufwand des Vorjahres – auf die einzelnen Kommunen des Landes weiter zu verteilen. Entsprechend der, in anderen Bundesländern längst üblichen Verwaltungspraxis wäre diese Aufgabe sehr einfach zu erledigen: Wenn z.B. der in der Stadt Erlangen in 2014 angefallene B+T-Aufwand einen Anteil von 5 % des gesamtbayerischen B+T-Aufwandes in 2014 ausmacht, so müsste im Jahr 2015 aus den vom Bund an den Freistaat Bayern überwiesenen B+T-Erstattungszahlungen ebenfalls ein Anteil von 5 % an die Stadt Erlangen weitergereicht werden. Dazu müsste lediglich – wie in anderen Bundesländern längst geschehen – eine entsprechende Verteilungsregelung in den Art. 3 AGSG eingefügt werden.

 

Dazu hat sich jedoch das BayStMAS bisher nicht bereitgefunden:

 

Zur Begründung wird von München vorgebracht, eine solche Verteilungsregelung sei rechnerisch zu kompliziert, zu aufwändig und würde das Landesamt für Statistik überfordern

 

Darüber hinaus macht das Ministerium in München geltend, die Weiterverteilung der Bundeserstattungen an die bayerischen Städte und Landkreise könne allein nach dem freien Ermessen des Ministeriums gestaltet werden

 

Schließlich stünde einer Ergänzung des Art. 3 AGSG auch die sog. „Paragrafenbremse“ entgegen, die von der damaligen Staatskanzleichefin Haderthauer vorgegeben worden sei (danach sollen neue gesetzliche Regelungen in Bayern grundsätzlich erst dann erlassen werden dürfen, wenn gleichzeitig ein bestehendes Gesetz abgeschafft wird – damit die Anzahl der in Bayern geltenden Paragrafen nicht ansteigt).

 

Durch diese Untätigkeit des BayStMAS und durch die fehlende sachgerechte Verteilungsregelung wurden die B+T-Erstattungen des Bundes nun schon im zweiten Jahr in Folge in Bayern nach einem unkorrekten Maßstab unter die bayerischen Städte und Landkreise verteilt. Weil in Erlangen die B+T-Leistungen überdurchschnittlich in Anspruch genommen werden und deshalb hier ein außergewöhnlich hoher B+T-Aufwand anfällt, wird die Stadt Erlangen durch die falsche Verteilung der Erstattungsmittel das zweite Jahr in Folge finanziell erheblich benachteiligt. So sank die Erstattungsquote, die - angesichts des vollständigen Kostenersatzes durch den Bund – eigentlich etwa 100 % betragen müsste, in Erlangen für 2013 auf nur noch ca. 74 % und für 2014 lediglich auf noch ca. 41 % (ob und in welchem Umfang noch ein Nachschlag aus einer evtl. Revision für 2014 zu erwarten ist, ist derzeit noch nicht absehbar). Gleichzeitig sorgt aber diese Untätigkeit des BayStMAS dafür, dass andere Kommunen in Bayern, bei denen ein vergleichsweise geringer B+T-Aufwand angefallen ist, vom Freistaat völlig unberechtigter Weise beschenkt werden – nämlich mit zu hohen Erstattungszahlungen, die z.T. deutlich höher liegen als der tatsächlich örtlich angefallene B+T-Aufwand!

 

Alle bisherigen Bemühungen der Stadt Erlangen, das BayStMAS zu einer Beendigung dieser Ungerechtigkeit zu veranlassen, haben bisher zu keinem Erfolg geführt. Im Gegenteil: Nach eigener Aussage will das Ministerium in dieser Angelegenheit nur noch mit den Kommunalen Spitzenverbänden verhandeln (dort sitzen aber auch Vertreter von Städten, die bisher „beschenkt“ werden).

 

Die Vertreter der Stadt Erlangen in den Gremien des Bayerischen Städtetages sind deshalb besonders gefordert, auf eine entsprechende Meinungsbildung im BayStädtetag hinzuwirken (zumal nach jüngster Aussage des BayStMAS gerade die Städte Augsburg und Nürnberg sich angeblich einer sachgerechten Verteilungsregel für die Weiterleitung der B+T-Bundeserstattungen in Bayern widersetzen sollen).

 

 

5. BSG-Urteil vom 10.03.2015 zur Revision 2012

 

Darüber hinaus ist beim Thema der Verteilung von BuT-Bundeserstattungen in jüngster Zeit eine gewisse neue Bewegung entstanden: mit Urteil vom 10.03.2015 (Urteilsgründe noch nicht veröffentlicht) hat das Bundessozialgericht einer Klage der Länder Nordrheinwestfalen, Niedersachsen und Brandenburg gegen den Bund stattgegeben, bei der es um die BuT-Bundeserstattungen für 2012 ging. Nach dem Gesetzeswortlaut gab es für die Jahre 2011 und 2012 als Bundeserstattung eine feste Pauschale – erst ab 2013 sollte es zwischen Bund und Ländern eine Spitzabrechnung über die Bundeserstattung für die von den einzelnen Kommunen ausgegebenen BuT-Ausgaben geben. Entgegen dem Gesetzeswortlaut hatte der Bund durch Mitteleinbehalt jedoch eine nachträgliche rückwirkende Spitzabrechnung für das Jahr 2012 vorgenommen. Dies hat das Bundessozialgericht jetzt für rechtswidrig angesehen mit der Folge entsprechender Rückzahlungen für das Jahr 2012 (so erhält z. B. die Landeshauptstadt München bei BuT-Ausgaben in 2012 in Höhe von knapp 4 Mio. Euro dann wieder BuT-Erstattungen des Bundes für 2012 in Höhe von knapp 13 Mio. Euro – auf Grund der hohen BuT-Ausgaben in der Stadt Erlangen werden wir nur mit einer Rückerstattung von ca. 44.000 Euro für 2012 rechnen können). Allerdings ist meines Erachtens durch dieses Urteil auch die bisher eingespielte Praxis des Bundes in Frage gestellt, jedes Jahr eine nachträgliche rückwirkende BuT-Erstattungsabrechnung für das jeweilige Vorjahr durch den Bund zu erhalten. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.

 


Anlagen:        1. Kostenvergleich BuT-Leistungen 2011-2014

                        2. Statistik BuT-Leistungen 2014

                        3. BuT-Erstattungen 2011-2014