Betreff
Betriebsfest der Stadt Erlangen
Vorlage
113/007/2015
Aktenzeichen
OBM/ZV/113
Art
Beschlussvorlage

In Abänderung des Beschlusses des Stadtrats vom 25.2.2010 (Nr. II/030/2010) findet das städtische Betriebsfest zukünftig anstatt im zweijährigen Zyklus ab dem Jahr 2016 wieder alljährlich statt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Stadtrat hat am 25.02.2010 festgelegt, dass das Betriebsfest im Jahr 2010 entfällt und ab dem Jahr 2011 in einem zweijährigen Turnus mit einem jeweils auf 25.000 EUR gekürzten Etat stattfindet. Die beschlossene Einsparung ist Teil der damaligen Haushaltskonsolidierungsmaßnahme die mit externer Unterstützung (KGSt) durchgeführt wurde.

 

Zuletzt fand das städtische Betriebsfest im Jahr 2013 mit 975 Teilnehmern statt und kostete 21.500 EUR.

 

Turnusgemäß findet im Jahr 2015 das Betriebsfest der Stadt Erlangen statt.

 

Termin:                 Freitag, der 24.07.2015, ab 17:00 Uhr

Ort:                 Mönauschule (Büchenbach-Nord)

 

Die Einladungslisten für die Stadträte werden im April 2015 an die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften weitergeleitet, damit sie sich zum Betriebsfest anmelden können.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um die Betriebsgemeinschaft innerhalb der kompletten Stadtverwaltung zu fördern und zu stärken beantragte der Gesamtpersonalrat mit Schreiben vom 21.08.2014,dass das Betriebsfest zukünftig wieder alljährlich stattfinden soll (siehe Anhang).

 

Die Personalverwaltung folgt der Argumentation der Personalvertretung und befürwortet ebenfalls ein jährliches Betriebsfest.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Das städtische Betriebsfest soll ab 2015 wieder alljährlich stattfinden.

Dabei wird weiterhin auf eine möglichst kostengünstige Umsetzung geachtet.

 

 

4.         Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Die benötigten Mittel werden im Rahmen der Haushaltsaufstellungen (ab dem Jahr 2016) beantragt.


Anlagen:        Antrag des Personalrats zum Betriebsfest