Betreff
Umsetzung der Ergebnisse der Inklusionskonferenz
hier: zum SPD-Fraktionsantrag Nr. 164/2014 vom 21.10.2014
Vorlage
V/009/2015
Aktenzeichen
Ref. V
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

1. Der Sachbericht wird zur Kenntnis genommen.
    Die Maßnahmen werden entsprechend der Prioritätenliste umgesetzt.

 

2. Zum HH 2016 werden die Mittel für die zweite Inklusionskonferenz im Jahr 2016 angemeldet.

 

3. Der SPD-Fraktionsantrag Nr. 164/2014 vom 21.10.2014 ist damit bearbeitet.


Am 28. Februar 2014 fand im Rathaus die erste Erlanger Inklusionskonferenz statt. Sie wurde vom „Runden Tisch Inklusion in der Bildung“ angeregt und von einer Vorbereitungsgruppe aus Mitgliedern des Runden Tisches konzipiert.

Ziel war zum einen Information, da bei den regelmäßigen Sitzungen des Runden Tisches immer wieder deutlich wurde, dass nach wie vor ein sehr großes Informationsbedürfnis herrscht: bei Behörden, Schulen, Institutionen, aber auch bei betroffenen Familien. (Letztere arbeiten beim Runden Tisch mit und waren auch in großer Zahl bei der Konferenz vertreten.)

 

Die Konferenz begann mit einem Vortrag zum Thema „Inklusive Schule – Leben und Lernen mittendrin“ von Dr. Cornelia Rehle, Universität Augsburg. Ihre Forderungen nach sinnvollen Maßnahmen hat sie in Gelingensfaktoren zusammengefasst, die deutlich machen, dass Inklusion nicht nur Querschnittsaufgabe innerhalb der Stadtverwaltung, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dabei fordert Frau Dr. Rehle ein, dass jeder diese Verantwortung auch annehmen muss. Denn das Wort „gesamtgesellschaftlich“ birgt die Gefahr des „Es ist wichtig, zuständig aber sind andere.“.

 

Frau Dr. Rehle fordert  unter anderem konkret:

 

- In jedem Einzelfall Kooperation der gesamten Schulfamilie und sonstigen Betreuern des behinderten Kindes

- Einbeziehung der gesamten Schulfamilie, falls das Schulprofil „Inklusive Schule“ angestrebt wird

- Veränderung in Ausbildungscurricula (Kompetenz zur Einschätzung individueller Fähigkeitsprofile, didaktisch-methodische Kompetenzen und viele andere mehr)

- Coaching der Lehrkräfte, wenn sie mit inklusivem Unterricht beginnen

- Schulbegleiter/Integrationshelfer müssen Teil des Kollegiums werden

- Supervisionsangebote

 

Dies alles kann nur gelingen, wenn Schulleiter, Elternbeiräte und die Staatsregierung ihren Teil dazu beitragen.

 

Konstantes Thema am Runden Tisch sind die Schulbegleiter – besonders deren Beantragung, Genehmigung, die Zeitschienen, Finanzierung und Qualifizierung.

 

Hier ist nach wie vor Information notwendig, die bei allen Lehrern und Familien ankommen muss, um im Einzelfall rechtzeitig einen Schulbegleiter beantragen zu können. Ein Mitarbeiter des Bezirkes hat die Fördergrundlagen erklärt.

 

Im World-Cafè wurden schließlich die Teilnehmer nach der Diskussion folgender drei Fragen aufgefordert, konkrete Schritte zur weiteren Umsetzung von Inklusion im Erlanger Bildugnssystem zu nennen:

 

1. Erlangen im Jahr 2014:
Gehen Sie auf Exkursion!

Wo sehen Sie bereits Ansätze für Inklusion in der Bildung oder haben davon gehört/gelesen?

 

2. Machen Sie eine Zeitreise mit dem ‚INK-Mobil‘ in das Jahr 2020!

Als Sie aussteigen, stellen Sie fest, dass in Erlangen Inklusion in der Bildung umfassend umgesetzt wurde.

Was fällt Ihnen bei näherer Betrachtung alles auf und vor allem: Was begeistert Sie besonders?

 

3. Erlangen im Jahr 2014:
Planen Sie mit!

Formulieren/Malen Sie möglichst konkret kleine (Zwischen-)Ziele und erste Umsetzungsschritte zu Ihrer ausgewählten Vision.

 

Folgende Vorschläge scheinen zur Umsetzung geeignet:

 

  1. Der Bildungsreferent setzt das Thema bei Gesprächen mit den Schulleitern und in den jeweiligen Schulen als konstanten TOP an.
  2. Angebot einer Fortbildung für Lehrer, die behinderte Kinder in ihren Klassen haben - möglichst noch im alten Schuljahr
  3. Beantragung des Modells „Partnerklasse“ für Erlangen

Der Antrag wurde gestellt.

  1. Ausschreibung der Stelle „Inklusionskoordination“ nach Genehmigung des Haushalts.
  2. Statistische Erhebung/Evaluation der Erfahrungen mit Schulbegleitern (ausreichende Information vorab, Dauer bis zur Genehmigung, Zahl der genehmigten Stunden, Nachmittage?)
  3. Gespräch mit dem Stadtverband der Kulturvereine um den Vereinen Informationen zu Inklusion anzubieten
  4. Überprüfung der Kommunikation vom Rathaus nach außen: An welchen Stellen ist sie noch nicht barrierefrei? Wird möglichst immer das 2-Sinne-Prinzip eingehalten?
  5. Alle Entscheidungen der Stadtverwaltung müssen „inklusiv“ durchdacht werden. Gegebenenfalls ist das „FORUM“ für Menschen mit Behinderung einzubeziehen.
  6. Erstellung wichtiger Flyer auch in leichter Sprache (Willkommensbroschüre)
    Jedes Amt ist aufgefordert in dieser Hinsicht seine Publikationen durchzusehen.
  7. Die Information über die Beratungsstelle im Rathaus (Sonderpädagogisches Kompetenz- und Beratungszentrum) ist noch besser zu streuen.

 

 

 

 

Inklusion in der Bildung findet natürlich nicht nur an Schulen, sondern an vielen anderen städtischen Einrichtungen und Vereinen etc. statt. Der „Runde Tisch Inklusion“ ist daher sehr divers besetzt – nicht nur mit städtischen Ämtern, sondern mit vielen weiteren Akteuren im Feld Inklusion.


Anlagen:                    SPD-Fraktionsantrag Nr. 164/2014 vom 21.10.2014

                                   Inklusionsmaßnahmen Amt 40, Amt 42, Amt 43, Amt 47