Die Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Erlangen für den Seniorenbeirat wird entsprechend dem Entwurf vom 05.02.2015 (siehe Anlage) begutachtet, bzw. beschlossen.
Die differenzierten Festlegungen zum Vorschlagsrecht für die Besetzung
der Mitglieder des Seniorenbeirates in der erstmals im Jahr 1986 erlassenen
Seniorenbeiratssatzung war auf die seinerzeit in der Seniorenbeirat relevanten
Akteure abgestellt. In der Zwischenzeit haben sich die speziellen Wohnformen
für Senioren weiterentwickelt. Darüber hinaus gibt es inzwischen auch weitere
wichtige, in der Seniorenarbeit tätige Einrichtungen, Gruppen und Initiativen
usw.
Es besteht grundsätzlich das Interesse, dass allen in der Seniorenarbeit
tätigen Gruppen, Einrichtungen und Initiativen die Beteiligung an der Arbeit
des Seniorenbeirates ermöglicht wird. Durch die beiden Änderungsvorschläge laut
Anlage sollte die Seniorenbeiratssatzung deshalb so geändert werden, dass das
Vorschlagsrecht für einen Sitz im Seniorenbeirat in angemessenem Umfang
erweitert wird, damit auch neue Einrichtungen, Initiativen oder Wohnformen für
Senioren besser berücksichtigt werden können.
Anlagen: 1. Satzungsentwurf vom 05.02.2015