Betreff
Nutzungsänderung von Büros in Studentenappartements;
Sieboldstraße 4, 6, 8, 10; Fl.-Nrn. 1063, 1063/2, 1064;
Az.: 2014-1295-VO
Vorlage
63/035/2015
Aktenzeichen
VI/63
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Es Ist geplant, bestehende Büroflächen in insgesamt 133 Studentenappartements umzunutzen. Die notwendigen Stellplätze werden nachgewiesen. Der Bebauungsplan Nr. 330 setzt das Areal als Kerngebiet fest. Nach § 7 Abs. 2 BauNVO sind im Kerngebiet nur Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter allgemein zulässig. Nach
§ 7 Abs. 3 BauNVO können jedoch ausnahmsweise auch sonstige Wohnungen zugelassen werden. Gegen die Zulassung dieser Ausnahme bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Im Hinblick auf die sich für die Innenstadt abzeichnenden Nutzungsänderungen ist der Standort für Studentenappartements geeignet.


Anlage:          Lageplan