Sieboldstraße 4, 6, 8, 10; Fl.-Nrn. 1063, 1063/2, 1064;
Az.: 2014-1295-VO
Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Es Ist geplant, bestehende Büroflächen in insgesamt 133
Studentenappartements umzunutzen. Die notwendigen Stellplätze werden
nachgewiesen. Der Bebauungsplan Nr. 330 setzt das Areal als Kerngebiet fest.
Nach § 7 Abs. 2 BauNVO sind im Kerngebiet nur Wohnungen für Aufsichts- und
Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter allgemein
zulässig. Nach
§ 7 Abs. 3 BauNVO können jedoch ausnahmsweise auch sonstige Wohnungen
zugelassen werden. Gegen die Zulassung dieser Ausnahme bestehen aus
städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Im Hinblick auf die sich für die
Innenstadt abzeichnenden Nutzungsänderungen ist der Standort für
Studentenappartements geeignet.
Anlage: Lageplan