Betreff
Bebauungsplan Nr. D 463 der Stadt Erlangen - Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) - mit integriertem Grünordnungsplan
hier: Billigungsbeschluss
Vorlage
611/038/2015
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.    Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.

 

2.    Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. D 463 – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) – mit integriertem Grünordnungsplan wird geändert. Herausgenommen werden das Grundstück Flst.-Nr. 199/6 sowie die Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 180, 199/8, 201/1, 203, 204, 205, 206, 207, 210, 210/2, 211, 212, 214, 239, 239/2 und 241 der Gemarkung Großdechsendorf. Hinzu kommt als externe Ausgleichsfläche eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 205 der Gemarkung Hüttendorf.

 

3.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. D 463 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.03.2015 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

 

Im Jahr 2010 wurde die erste Hälfte des Geh- und Radwegs Dechsendorf-Röttenbach zwischen Röhrach und Röttenbach westlich der Staatsstraße 2259 fertig gestellt. Für eine Anbindung des regionalen Erlanger Netzes an das überörtliche Radwegenetz ist auf Erlanger Stadt- und Heßdorfer Gemeindegebiet diese Wegeführung zu ergänzen, um die Lücke zu den nördlich angrenzenden Ortschaften zu schließen.

Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit ca. 9.000 Kfz/24h und der hohen Geschwindigkeiten auf der St 2259 wird die Notwendigkeit eines Neubaus einer direkten asphaltierten Fußgänger- und Radfahrerverbindung von Dechsendorf nach Röttenbach entlang der Staatsstraße

gesehen.

Ein nicht asphaltierter Radweg von Dechsendorf nach Röttenbach, der entlang des Dechsendorfer Weihers führt, ist zwar vorhanden, kann aber witterungsbedingt nicht ganzjährig genutzt werden. Aufgrund dieses Umstandes und vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Radweg entlang des Dechsendorfer Weihers einen Umweg darstellt, nutzen viele Radfahrer die Staatsstraße. Auch im Hinblick auf die soziale Sicherheit, insbesondere während der Abend- und Nachtstunden, brächte der geplante Radweg Vorteile mit sich. Zudem wäre dem Umweltgedanken Rechnung getragen, da ein attraktiver Radweg als Anreiz für den Umstieg vom Auto aufs Fahrrad dienen würde.

Im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses wurden bereits unterschiedliche Trassenführungen

untersucht und im Hinblick auf Sicherheitsaspekte und den umweltrechtlichen Eingriff bewertet. Hierbei stellte sich eine abgetrennt geführte Trassenlage westlich der St 2259 als die geeignetste Variante heraus, die zudem auch die kostengünstige Alternative darstellt.

Weiterhin wurden von der Verwaltung Gespräche zum erforderlichen Grunderwerb mit verschiedenen Eigentümern geführt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der Grunderwerb an verschiedenen Stellen nicht unproblematisch bzw. nur zu unrealistischen Konditionen abzuwickeln wäre. Der aufzustellende Bebauungsplan bietet daher ggf. auch eine Rechtsgrundlage, den erforderlichen Grunderwerb notfalls durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.

 

b) Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 199/23 sowie Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 179/7, 179/8, 180/2, 181, 197/2, 197/37, 199/9, 199/14, 202, 202/4, 208, 209/6, 215, 216, 231, 231/2, 232, 247/2 – Gemarkung Großdechsendorf – und eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 205 – Gmkg. Hüttendorf - und weist eine Fläche von ca. 1,5 ha auf. Der räumliche Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.

Anzumerken ist, dass im Vergleich zum Vorentwurf des Bebauungsplans sich der Geltungsbereich verkleinert hat, da im Laufe der weiteren Planung die genaue Wegetrasse festgelegt wurde und die Einbeziehung o.g. Flurstücke (siehe I. Antrag Ziff.2) in die Planung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht erforderlich ist.

 

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist die vorgesehene Trasse entlang

der Staatsstraße St 2259 als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der Bebauungsplan

Nr. D 463 ist somit aus dem FNP entwickelt und soll als verbindlicher Bauleitplan auch

die genaue Trassenführung des Radweges festlegen.

Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des Bebauungsplans Nr. D 463 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) – mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Verfahren

- Aufstellung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 19.10.2010 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. D 463 – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.

 

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 11.07.2011 bis einschließlich 12.08.2011 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Seitens der Bürgerinnen und Bürger wurden keine planungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB hat in der Zeit vom 11.07.2011 bis 12.08.2011 stattgefunden. Eine Ämterabstimmung und ein Scopingtermin fanden am 27.07.2011 statt. Die vorgebrachten Äußerungen haben teilweise zu einer Änderung oder Ergänzung der Planung geführt.

Die detaillierte Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis wird in der Anlage 2 behandelt.

 

b) Städtebauliche Ziele

Ziel der Planung ist es, eine sichere Fuß- und Radwegeverbindung für Pendler und Erholungssuchende zwischen Dechsendorf und dem nördlich angrenzenden Umland zu schaffen.

 

Wegeführung

Entlang der Staatsstraße St 2259 soll auf westlicher Seite zwischen dem Verkehrskreisel am Altkirchenweg und der nördlichen Stadtgrenze ein 2,50 m breiter asphaltierter Geh- und Radweg mit einem beidseitigem Bankett von je 0,5 m auf einer Gesamtlänge von ca. 1,1 km entstehen.

Der endgültige Lückenschluss zwischen der Stadtgrenze und dem Anschlusspunkt an den bereits fertig gestellten Streckenabschnitt von Röhrach nach Röttenbach muss auf dem angrenzenden Heßdorfer Gemeindegebiet erfolgen.

 

Waldfläche

Die Waldfläche, die während des Baus des Geh- und Radwegs für die Baustelleneinrichtungen beansprucht wird, ist nach Beendigung der Baumaßnahme in ihre ursprüngliche Nutzung zurückzuführen. Entlang des aufgerissenen Waldrands ist eine Waldunter- und Waldvorpflanzung vorgesehen, um eine neue abgestufte landschaftsgerechte Waldrandsituation zu schaffen.

 

c) Umweltprüfung

Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

Zusammenfassung Umweltbericht:

Das Planungsgebiet besitzt nur eine geringe bis mittlere Wertigkeit für die meisten Schutzgüter. Das natürliche Standortpotential des Planungsgebiets ist durch die in Teilbereichen anzutreffenden anthropogenen Veränderungen gestört.

Seltene und schutzwürdige Biotope, Böden oder sonstige Bereiche mit besonderen öko-logischen Funktionen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vorhanden.

Im Bereich des geplanten Radwegs sind bis auf die Auswirkungen durch die Versiegelung und dem damit verbundenen Waldverlust keine weiteren Umweltauswirkungen zu erwarten.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Realisierung des Bebauungsplans keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Insgesamt wird sich die Erholungsfunktion im Plangebiet und über das Plangebiet hinaus wesentlich verbessern.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

Grunderwerb

 

ca. 40.000 €

 

bei IPNr.: 541.324

Wegebauarbeiten

 

 

Wiederaufforstungsmaßnahme

ca. 230.000 €

(grobe Kostenannahme)

ca. 94.000 €

bei IPNr.: 541.839

sind derzeit für nach 2018 vorgesehen.

Der zusätzliche Mittelbedarf wird zum HH 2016 angemeldet.

Sachkosten:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

bei Sachkonto:

Folgekosten:

Üblicher Aufwand für den Wegeunterhalt

Für den Grünflächenunterhalt

 

ca. 3.000 €/Jahr

 

ca. 410 €/Jahr

 

 

 

Aufstockung des Betriebsführungszuschusses EB 77

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IP-Nr. siehe v.g. Tabelle     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk siehe v.g. Tabelle     

                   sind nicht vorhanden

 

Gem. einem Schreiben des Staatlichen Bauamts Nürnberg vom 05.09.2014 kann die Maßnahme aus dem Sonderbaulastprogramm nach Art. 13 f FAG gefördert werden, wobei derzeit von einer Förderung in Höhe von 75 – 80 % der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen werden kann.

 

Die Unterhaltskosten bzw. Folgekosten belaufen sich derzeit auf die Dauer von 8 Jahren, danach wird die Unterhaltslast auf den Freistaat Bayern übergehen.

 


Anlagen:        1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich

                        2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis