hier: Billigungsbeschluss
1. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
2. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. D 463 – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) – mit integriertem Grünordnungsplan wird geändert. Herausgenommen werden das Grundstück Flst.-Nr. 199/6 sowie die Teilflächen der Grundstücke Flst.-Nrn. 180, 199/8, 201/1, 203, 204, 205, 206, 207, 210, 210/2, 211, 212, 214, 239, 239/2 und 241 der Gemarkung Großdechsendorf. Hinzu kommt als externe Ausgleichsfläche eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 205 der Gemarkung Hüttendorf.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. D 463 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.03.2015 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und
Ziel der Planung
Im Jahr 2010 wurde die erste Hälfte des Geh- und Radwegs
Dechsendorf-Röttenbach zwischen Röhrach und Röttenbach westlich der
Staatsstraße 2259 fertig gestellt. Für eine Anbindung des regionalen Erlanger
Netzes an das überörtliche Radwegenetz ist auf Erlanger Stadt- und Heßdorfer
Gemeindegebiet diese Wegeführung zu ergänzen, um die Lücke zu den nördlich
angrenzenden Ortschaften zu schließen.
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung mit ca. 9.000 Kfz/24h und der hohen
Geschwindigkeiten auf der St 2259 wird die Notwendigkeit eines Neubaus einer
direkten asphaltierten Fußgänger- und Radfahrerverbindung von Dechsendorf nach
Röttenbach entlang der Staatsstraße
gesehen.
Ein nicht asphaltierter Radweg von Dechsendorf nach Röttenbach, der
entlang des Dechsendorfer Weihers führt, ist zwar vorhanden, kann aber
witterungsbedingt nicht ganzjährig genutzt werden. Aufgrund dieses Umstandes
und vor dem Hintergrund, dass der aktuelle Radweg entlang des Dechsendorfer
Weihers einen Umweg darstellt, nutzen viele Radfahrer die Staatsstraße. Auch im
Hinblick auf die soziale Sicherheit, insbesondere während der Abend- und
Nachtstunden, brächte der geplante Radweg Vorteile mit sich. Zudem wäre dem
Umweltgedanken Rechnung getragen, da ein attraktiver Radweg als Anreiz für den
Umstieg vom Auto aufs Fahrrad dienen würde.
Im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses wurden bereits unterschiedliche
Trassenführungen
untersucht und im Hinblick auf Sicherheitsaspekte und den
umweltrechtlichen Eingriff bewertet. Hierbei stellte sich eine abgetrennt geführte
Trassenlage westlich der St 2259 als die geeignetste Variante heraus, die zudem
auch die kostengünstige Alternative darstellt.
Weiterhin wurden von der Verwaltung Gespräche zum erforderlichen
Grunderwerb mit verschiedenen Eigentümern geführt. Im Ergebnis stellte sich
heraus, dass der Grunderwerb an verschiedenen Stellen nicht unproblematisch
bzw. nur zu unrealistischen Konditionen abzuwickeln wäre. Der aufzustellende
Bebauungsplan bietet daher ggf. auch eine Rechtsgrundlage, den erforderlichen
Grunderwerb notfalls durch ein Enteignungsverfahren sicherzustellen.
b)
Geltungsbereich
Der räumliche
Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 199/23 sowie Teilflächen der
Grundstücke Flst.-Nrn. 179/7, 179/8, 180/2, 181, 197/2, 197/37, 199/9, 199/14,
202, 202/4, 208, 209/6, 215, 216, 231, 231/2, 232, 247/2 – Gemarkung
Großdechsendorf – und eine Teilfläche des Grundstücks Flst.-Nr. 205 – Gmkg.
Hüttendorf - und weist eine Fläche von ca. 1,5 ha auf. Der räumliche
Geltungsbereich ist in Anlage 1 dargestellt.
Anzumerken ist,
dass im Vergleich zum Vorentwurf des Bebauungsplans sich der Geltungsbereich
verkleinert hat, da im Laufe der weiteren Planung die genaue Wegetrasse
festgelegt wurde und die Einbeziehung o.g. Flurstücke (siehe I. Antrag Ziff.2)
in die Planung für eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht erforderlich
ist.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist die vorgesehene
Trasse entlang
der Staatsstraße St 2259 als überörtlicher Hauptradweg dargestellt. Der
Bebauungsplan
Nr. D 463 ist somit aus dem FNP entwickelt und soll als verbindlicher
Bauleitplan auch
die genaue Trassenführung des Radweges festlegen.
Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. D 463 der Stadt Erlangen – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) – mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
- Aufstellung
Der Umwelt-,
Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat am 19.10.2010
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. D 463 – Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach
(Teilstrecke Süd) – nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
- Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB hat in
der Form stattgefunden, dass vom 11.07.2011 bis einschließlich 12.08.2011 Möglichkeit
zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Seitens der Bürgerinnen und
Bürger wurden keine planungsrelevanten Stellungnahmen abgegeben.
- Frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
(1) BauGB hat in der Zeit vom 11.07.2011 bis 12.08.2011 stattgefunden. Eine
Ämterabstimmung und ein Scopingtermin fanden am 27.07.2011 statt. Die
vorgebrachten Äußerungen haben teilweise zu einer Änderung oder Ergänzung der
Planung geführt.
Die detaillierte
Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis wird in der Anlage 2 behandelt.
b)
Städtebauliche Ziele
Ziel der Planung ist es, eine sichere Fuß- und Radwegeverbindung für
Pendler und Erholungssuchende zwischen Dechsendorf und dem nördlich
angrenzenden Umland zu schaffen.
Wegeführung
Entlang der Staatsstraße St 2259 soll auf westlicher Seite zwischen dem
Verkehrskreisel am Altkirchenweg und der nördlichen Stadtgrenze ein 2,50 m
breiter asphaltierter Geh- und Radweg mit einem beidseitigem Bankett von je 0,5
m auf einer Gesamtlänge von ca. 1,1 km entstehen.
Der endgültige Lückenschluss zwischen der Stadtgrenze und dem
Anschlusspunkt an den bereits fertig gestellten Streckenabschnitt von Röhrach
nach Röttenbach muss auf dem angrenzenden Heßdorfer Gemeindegebiet erfolgen.
Waldfläche
Die Waldfläche, die während des Baus des Geh- und Radwegs für die
Baustelleneinrichtungen beansprucht wird, ist nach Beendigung der Baumaßnahme
in ihre ursprüngliche Nutzung zurückzuführen. Entlang des aufgerissenen
Waldrands ist eine Waldunter- und Waldvorpflanzung vorgesehen, um eine neue
abgestufte landschaftsgerechte Waldrandsituation zu schaffen.
c)
Umweltprüfung
Für die Belange
des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 (4) BauGB durchgeführt.
Die Ergebnisse werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Zusammenfassung
Umweltbericht:
Das Planungsgebiet
besitzt nur eine geringe bis mittlere Wertigkeit für die meisten Schutzgüter.
Das natürliche Standortpotential des Planungsgebiets ist durch die in Teilbereichen
anzutreffenden anthropogenen Veränderungen gestört.
Seltene und
schutzwürdige Biotope, Böden oder sonstige Bereiche mit besonderen öko-logischen
Funktionen sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht vorhanden.
Im Bereich des
geplanten Radwegs sind bis auf die Auswirkungen durch die Versiegelung und dem
damit verbundenen Waldverlust keine weiteren Umweltauswirkungen zu erwarten.
Zusammenfassend
ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung und
zum Ausgleich der erheblichen Umweltauswirkungen durch die Realisierung des
Bebauungsplans keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Insgesamt wird
sich die Erholungsfunktion im Plangebiet und über das Plangebiet hinaus
wesentlich verbessern.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: Grunderwerb |
ca.
40.000 € |
bei
IPNr.: 541.324 |
Wegebauarbeiten Wiederaufforstungsmaßnahme |
ca. 230.000 € (grobe Kostenannahme) ca.
94.000 € |
bei IPNr.: 541.839 sind derzeit für nach 2018
vorgesehen. Der
zusätzliche Mittelbedarf wird zum HH 2016 angemeldet. |
Sachkosten: Personalkosten
(brutto): |
bei Sachkonto: bei
Sachkonto: |
|
Folgekosten: Üblicher Aufwand für den Wegeunterhalt Für
den Grünflächenunterhalt |
ca. 3.000 €/Jahr ca. 410 €/Jahr |
Aufstockung
des Betriebsführungszuschusses EB 77 |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IP-Nr. siehe v.g. Tabelle
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk siehe v.g. Tabelle
sind nicht vorhanden
Gem. einem Schreiben des Staatlichen Bauamts Nürnberg vom 05.09.2014 kann die Maßnahme aus dem Sonderbaulastprogramm nach Art. 13 f FAG gefördert werden, wobei derzeit von einer Förderung in Höhe von 75 – 80 % der zuwendungsfähigen Kosten ausgegangen werden kann.
Die Unterhaltskosten bzw. Folgekosten belaufen sich derzeit auf die Dauer von 8 Jahren, danach wird die Unterhaltslast auf den Freistaat Bayern übergehen.
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis