Betreff
Semesterticket
Vorlage
13/034/2015
Aktenzeichen
OBM/13/CG001
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat befürwortet die Einführung des im Sachbericht beschriebenen Semestertickets
im VGN.

 

Zur Unterstützung der Einführung des Semestertickets im VGN wird der Übernahme einer Ausgleichsgarantie durch die Stadt Erlangen von höchstens 350.000 Euro für die Dauer von einem Jahr zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Ausgleichsgarantie zu schaffen und eine entsprechende Vereinbarung mit der VGN abzuschließen sowie die erforderlichen Grundlagen hierfür nach den einschlägigen gesetz-lichen Regelungen zu schaffen (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, PBefG).

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung dieses Vorhabens notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind.

 


1.   Sachbericht und Begründung:

 

Aktueller Sachstand

 

Nach intensiven Verhandlungen zwischen Vertretern der Studierenden, des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg, des VGN, der Hochschulen und der Kommunen konnte im November grundsätzlich Einigung über ein Angebot für ein Semesterticket mit Einführung zum Wintersemester 2015/2016 erzielt werden.

 

Die Studierenden der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (THN) haben vom 12. bis 21. Januar 2015 über das Angebot abgestimmt. Für die Annahme war an beiden Hochschulen eine Beteiligung von jeweils einem Drittel der Studierenden sowie eine einfache Mehrheit erforderlich.


 

 

Teilnahme gesamt

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

FAU

31218 (61,31 %)

12209 (50,73 %)

11859 (49,27 %)

 

THN

7150 (55,64 %)

4161 (58,20 %)

2989 (41,80 %)

 

 

Nach der Abstimmung haben Ende Januar die Vertragsverhandlungen zwischen dem VGN und dem Studentenwerk begonnen.

 

Angebot

 

In Absprache zwischen Studierenden, Studentenwerk und dem VGN beruht das Semesterticket-Modell auf zwei Komponenten, nämlich einem für alle Studierenden verpflichtenden Solidarbeitrag (dem sog. Sockelbetrag), der mit zeitlichen Einschränkungen zu Fahrten im gesamten VGN-Gebiet berechtigt, sowie einem fakultativ erwerbbaren Zusatzticket, mit dem zeitlich unbegrenzt im Gesamtraum des VGN gefahren werden kann. Ein Ticket mit dieser Konzeption gibt es auch in München.

 

Die Berechnungen zum Preis des Semestertickets ergeben sich dabei aus den Daten der verbundweiten Fahrgasterhebung 2012 sowie folgenden Prämissen:

 

·         Die meisten Semestertickets in Deutschland sind reine Solidarmodelle und keine sog. Sockelmodelle wie hier im Verbundgebiet (und in München), d.h. in den Verkehrsverbünden der anderen Bundesländer wird in der Regel ein Gesamtsolidarbeitrag von allen Studierenden erhoben. Vertragspartner der Verkehrsverbünde ist normalerweise die jeweilige rechtsfähige verfasste Studierendenschaft. Aufgrund der hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen gibt es in Bayern keine demokratisch legitimierten Studierenden-Parlamente. Vertragspartner des VGN ist daher das Studentenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts (Art. 95 Abs. 4 Satz 2 BayHSchG).

 

·         Nach Vorgabe des Studentenwerks muss die Höhe des Sockelbetrags unterhalb einer durch Gerichtsurteile definierten Zumutbarkeitsgrenze liegen. Andernfalls bestünde das Risiko einer erfolgreichen Klage, wenn Studierende sich gegen die verpflichtende Zahlung wehren möchten. Die Erfolgsaussichten können nicht abgeschätzt werden. Diese Situation stellt sich für alle bayerischen Hochschulstandorte gleich dar. Aus diesem Grund kann der VGN an Stelle eines reinen, für alle Studierenden verpflichtenden Solidarmodells nur ein Sockelmodell anbieten. Die Zumutbarkeitsgrenze liegt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1999 in einem einzelnen Fall bei anteilig 1,62 % des monatlichen BAföG-Höchstsatzes. Der Preis für den Sockelbetrag darf demzufolge nicht mehr als 65,12 Euro betragen.

 

·         Die preisliche Gestaltung des Semestertickets wird durch die Limitierung des Sockelbetrags stark eingeschränkt. Deshalb hängt die wirtschaftliche Tragfähigkeit vor allem von der Kaufquote des fakultativen Zusatztickets ab. Diese lässt sich für die Hochschulstandorte in Nürnberg, Fürth und Erlangen mit einer gewissen Bandbreite nur abschätzen.

 

·         Weiterhin sind die Verbundregeln zu berücksichtigen. Nach diesen Regeln dürfen keine Tarife eingeführt werden, die zu Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen führen würden, es sei denn, ein Dritter kommt für den Verlustausgleich der Verkehrsunternehmen auf.

 

Dafür wurde im Jahr 2012 das Mobilitätsverhalten der Studierenden im Rahmen einer Verkehrserhebung untersucht. Das Ergebnis daraus bildet die Basis für die Kalkulation des Semestertickets auf der Grundlage der Nichtschlechterstellungsgarantie der Verkehrsunternehmen.

 

Der notwendige, obligatorisch zu entrichtende Sockelbetrag (schwerbehinderte Menschen können auf Antrag von der verpflichtenden Zahlung des Sockelbetrags ausgenommen werden) liegt zum Einführungszeitpunkt im Wintersemester 2015/2016 bei 65 Euro für das gesamte Semester. Damit erhalten alle Studierenden ohne Altersbegrenzung eine Fahrtberechtigung von Montag bis Freitag in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag sowie samstags, sonntags und an Feiertagen durchgehend von 0 bis 24 Uhr. Der Preis für das Zusatzticket, das eine zeitlich unbegrenzte Nutzung beinhaltet, wird für das Wintersemester 2015/2016 bei 193 Euro angesetzt. Für den vollen Leistungsumfang im gesamten Studienhalbjahr liegt der Betrag damit bei 258 Euro. Mit dem Semesterticket können alle zuschlagsfreien VGN-Verkehrsmittel im flächenmäßig drittgrößten Verkehrsverbund Deutschlands genutzt werden. Das sind 43 Euro pro Monat oder 1,41 Euro pro Tag. Damit existiert im VGN kein günstigeres Zeitkartenangebot für den Verbundraum. Die derzeitigen Semesterwertmarken für Nürnberg/Fürth/Stein und Nürnberg/Fürth/Stein/Erlangen sind monatlich deutlich teurer, nur für 3 bzw. 4 Monate (während der Vorlesungszeit) und zudem nicht verbundweit, sondern nur im jeweiligen Geltungsbereich gültig.

 

Der VGN ging zunächst von einer angenommenen Kaufquote für das Zusatzticket von ca. 27 % aus. Vor dem Hintergrund dieser zurückhaltenden Erwartungen des VGN und der deutlich größeren Erwartungen auf Seiten der Studierendenschaft und des Studentenwerks gehen die Kommunen davon aus, dass rund 37,7 % der ca. 53.000 Studierenden in Nürnberg, Fürth und Erlangen das Zusatzticket kaufen werden. Um einerseits den Einführungspreis für das Semesterticket zu garantieren, aber andererseits auch potentielle Verluste der Verkehrsbetriebe auszugleichen, falls weniger Studierende als erwartet das Zusatzticket erwerben, ist eine Ausgleichsgarantie durch die Aufgabenträger für den VGN für die Startphase des Modells notwendig. Weitere Erläuterungen zu der Ausgleichsgarantie finden sich untenstehend.

 

Ergänzend dazu ist ein sog. Anreizmodell vorgesehen: Nach der Einführung im Wintersemester 2015/2016 wird im Frühjahr 2016 auf Basis der beiden Kaufquoten des Wintersemester 2015/2016 und des Sommersemester 2016 ein neuer Preis für die folgenden beiden Semester festgelegt. Sollten zwischen 37,7 % und 50 % der Studierenden das Zusatzticket gekauft haben, so fließt dies preismindernd in die Preiskalkulation des Semestertickets für die folgenden beiden Semester ein. Voraussetzung für das Funktionieren des Anreizmodells ist die jährliche Überprüfung der Kaufquoten, wobei ein Sinken der Kaufquote zu einer Preiserhöhung bis zu einem Preis mit einer unterstellten Kaufquote von 37,7% führt. Das bedeutet: Wenn in den ersten beiden Semestern deutlich mehr als 37,7% der Studierenden ein Zusatzticket kaufen, kann der Preis dafür in den Folgesemestern sinken.

 

In die Preisfortentwicklung gehen folgende Komponenten ein:

 

·         Jährliche Anpassung der VGN-Tarife gemäß der Kostensteigerungen im VGN (VGN-Warenkorbindex);

·         Entwicklung der Kaufquote (je nach Kaufquote und evtl. nötiger Ausgleichsgarantie kann damit der Preis steigen oder fallen).

 

Um nicht mit der im Januar 2016 über alle Sortimente im VGN erfolgenden Preisanpassung bereits im Sommersemester 2016 die für den Sockelbetrag definierte Zumutbarkeitsgrenze zu überschreiten, wird dann lediglich das Zusatzticket entsprechend verteuert. Die Nichterhöhung des Sockelbetrages im Sommersemester 2016 sowie teilweise auch die erhöhte Nutzung in den Sockelzeitlagen werden jedoch nach der seitens des Gesetzgebers für das Wintersemester 2016/2017 geplanten Erhöhung des BAföG-Höchstsatzes dann auch im Wintersemester 2016/2017 über eine entsprechende Preisanpassung kompensiert.

 

Ausgleichsgarantie

 

Das oben beschriebene Semesterticket-Modell funktioniert nur, wenn die Kommunen eine Ausgleichsgarantie bereitstellen. Aufgrund derzeit vorliegender Berechnungen beträgt eine solche Ausgleichsgarantie für das Wintersemester 2015/2016  860.060 Euro und für das Sommersemester 2016  860.060 Euro, insgesamt also 1.720.120 Euro zzgl. anteilig der jährlichen Tarifanpassung des VGN. Dieser Betrag müsste anteilig von den jeweils betroffenen Städten und Landkreisen übernommen werden. Als gerechter Aufteilungsmaßstab für die jeweiligen Anteile an der Ausgleichsgarantie bieten sich die Fahrgeldeinnahmen an, die der VGN bezogen auf die jeweiligen Kommunen durch die Studierenden in 2012 (Jahr der verbundweiten Fahrgasterhebung) erzielt hat.

 

Nimmt man in die Gestellung der befristeten Ausgleichsgarantie die Kommunen auf, die einen Anteil von mehr als 2 % der Einnahmen durch die Studierenden haben, so würden die Städte Nürnberg, Erlangen und Fürth sowie die Landkreise Nürnberger Land, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Roth und Fürth einbezogen. Entsprechend dieses Maßstabs entfiele auf die Stadt Erlangen ein Anteil von 285.712 Euro.

 

Kommune

Anteil

Stadt Nürnberg

57,34 %

Stadt Erlangen

16,61 %

Stadt Fürth

9,52 %

Landkreis Nürnberger Land

5,91 %

Landkreis Erlangen-Höchstadt

3,31 %

Landkreis Forchheim

2,52 %

Landkreis Roth

2,42 %

Landkreis Fürth

2,37 %

 

Berücksichtigt sind in der Tabelle Gebietskörperschaften mit einem Anteil von über 2 %. Die Beteiligungen sind – mit Ausnahme der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen – noch nicht abschließend verhandelt. Je nach Ergebnis der Verhandlungen mit den beteiligten Gebietskörperschaften und dem VGN kann der Betrag noch steigen oder sinken, so dass die maximale finanzielle Belastung für die Stadt Erlangen bei 350.000 Euro liegen dürfte.

 

Nach der oben beschriebenen Online-Abstimmung unter den Studierenden und dem Beginn der Vertragsverhandlungen zwischen Studentenwerk und VGN wird die Zusage für eine Ausgleichsgarantie durch die Kommunen benötigt.

 

Deshalb wird der Stadtrat gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, alle haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Ausgleichsgarantie zu schaffen und eine entsprechende Vereinbarung mit der VGN GmbH abzuschließen sowie die erforderlichen Grundlagen hierfür nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen zu schaffen (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, PBefG).

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:            maximal

350.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: