Der Stadtrat befürwortet die Einführung des im Sachbericht
beschriebenen Semestertickets
im VGN.
Zur Unterstützung der Einführung des Semestertickets im VGN wird der Übernahme einer Ausgleichsgarantie durch die Stadt Erlangen von höchstens 350.000 Euro für die Dauer von einem Jahr zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt und ermächtigt, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Übernahme der Ausgleichsgarantie zu schaffen und eine entsprechende Vereinbarung mit der VGN abzuschließen sowie die erforderlichen Grundlagen hierfür nach den einschlägigen gesetz-lichen Regelungen zu schaffen (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, PBefG).
Die Verwaltung wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung dieses Vorhabens notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind.
1. Sachbericht und Begründung:
Aktueller Sachstand
Nach intensiven
Verhandlungen zwischen Vertretern der Studierenden, des Studentenwerks
Erlangen-Nürnberg, des VGN, der Hochschulen und der Kommunen konnte im November
grundsätzlich Einigung über ein Angebot für ein Semesterticket mit Einführung
zum Wintersemester 2015/2016 erzielt werden.
Die Studierenden
der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und der Technischen
Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (THN) haben vom 12. bis 21. Januar 2015
über das Angebot abgestimmt. Für die Annahme war an beiden Hochschulen eine Beteiligung
von jeweils einem Drittel der Studierenden sowie eine einfache Mehrheit erforderlich.
|
Teilnahme gesamt |
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
FAU |
31218 (61,31 %) |
12209 (50,73 %) |
11859 (49,27 %) |
THN |
7150 (55,64 %) |
4161 (58,20 %) |
2989 (41,80 %) |
Nach der Abstimmung
haben Ende Januar die Vertragsverhandlungen zwischen dem VGN und dem
Studentenwerk begonnen.
Angebot
In Absprache
zwischen Studierenden, Studentenwerk und dem VGN beruht das Semesterticket-Modell
auf zwei Komponenten, nämlich einem für alle Studierenden verpflichtenden
Solidarbeitrag (dem sog. Sockelbetrag), der mit zeitlichen Einschränkungen zu
Fahrten im gesamten VGN-Gebiet berechtigt, sowie einem fakultativ erwerbbaren
Zusatzticket, mit dem zeitlich unbegrenzt im Gesamtraum des VGN gefahren werden
kann. Ein Ticket mit dieser Konzeption gibt es auch in München.
Die Berechnungen
zum Preis des Semestertickets ergeben sich dabei aus den Daten der
verbundweiten Fahrgasterhebung 2012 sowie folgenden Prämissen:
·
Die
meisten Semestertickets in Deutschland sind reine Solidarmodelle und keine sog.
Sockelmodelle wie hier im Verbundgebiet (und in München), d.h. in den
Verkehrsverbünden der anderen Bundesländer wird in der Regel ein
Gesamtsolidarbeitrag von allen Studierenden erhoben. Vertragspartner der
Verkehrsverbünde ist normalerweise die jeweilige rechtsfähige verfasste
Studierendenschaft. Aufgrund der hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen gibt es
in Bayern keine demokratisch legitimierten Studierenden-Parlamente.
Vertragspartner des VGN ist daher das Studentenwerk als Anstalt des
öffentlichen Rechts (Art. 95 Abs. 4 Satz 2 BayHSchG).
·
Nach
Vorgabe des Studentenwerks muss die Höhe des Sockelbetrags unterhalb einer
durch Gerichtsurteile definierten Zumutbarkeitsgrenze liegen. Andernfalls bestünde
das Risiko einer erfolgreichen Klage, wenn Studierende sich gegen die verpflichtende
Zahlung wehren möchten. Die Erfolgsaussichten können nicht abgeschätzt werden.
Diese Situation stellt sich für alle bayerischen Hochschulstandorte gleich dar.
Aus diesem Grund kann der VGN an Stelle eines reinen, für alle Studierenden
verpflichtenden Solidarmodells nur ein Sockelmodell anbieten. Die Zumutbarkeitsgrenze
liegt nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1999 in
einem einzelnen Fall bei anteilig 1,62 % des monatlichen BAföG-Höchstsatzes.
Der Preis für den Sockelbetrag darf demzufolge nicht mehr als 65,12 Euro
betragen.
·
Die
preisliche Gestaltung des Semestertickets wird durch die Limitierung des Sockelbetrags
stark eingeschränkt. Deshalb hängt die wirtschaftliche Tragfähigkeit vor allem
von der Kaufquote des fakultativen Zusatztickets ab. Diese lässt sich für die
Hochschulstandorte in Nürnberg, Fürth und Erlangen mit einer gewissen
Bandbreite nur abschätzen.
·
Weiterhin
sind die Verbundregeln zu berücksichtigen. Nach diesen Regeln dürfen keine
Tarife eingeführt werden, die zu Mindereinnahmen bei den Verkehrsunternehmen
führen würden, es sei denn, ein Dritter kommt für den Verlustausgleich der Verkehrsunternehmen
auf.
Dafür wurde im Jahr
2012 das Mobilitätsverhalten der Studierenden im Rahmen einer Verkehrserhebung
untersucht. Das Ergebnis daraus bildet die Basis für die Kalkulation des Semestertickets
auf der Grundlage der Nichtschlechterstellungsgarantie der Verkehrsunternehmen.
Der notwendige,
obligatorisch zu entrichtende Sockelbetrag (schwerbehinderte Menschen können
auf Antrag von der verpflichtenden Zahlung des Sockelbetrags ausgenommen werden)
liegt zum Einführungszeitpunkt im Wintersemester 2015/2016 bei 65 Euro für das
gesamte Semester. Damit erhalten alle Studierenden ohne Altersbegrenzung eine
Fahrtberechtigung von Montag bis Freitag in der Zeit von 19 Uhr bis 6 Uhr am
Folgetag sowie samstags, sonntags und an Feiertagen durchgehend von 0 bis 24
Uhr. Der Preis für das Zusatzticket, das eine zeitlich unbegrenzte Nutzung
beinhaltet, wird für das Wintersemester 2015/2016 bei 193 Euro angesetzt. Für
den vollen Leistungsumfang im gesamten Studienhalbjahr liegt der Betrag damit
bei 258 Euro. Mit dem Semesterticket können alle zuschlagsfreien
VGN-Verkehrsmittel im flächenmäßig drittgrößten Verkehrsverbund Deutschlands
genutzt werden. Das sind 43 Euro pro Monat oder 1,41 Euro pro Tag. Damit
existiert im VGN kein günstigeres Zeitkartenangebot für den Verbundraum. Die
derzeitigen Semesterwertmarken für Nürnberg/Fürth/Stein und
Nürnberg/Fürth/Stein/Erlangen sind monatlich deutlich teurer, nur für 3 bzw. 4
Monate (während der Vorlesungszeit) und zudem nicht verbundweit, sondern nur im
jeweiligen Geltungsbereich gültig.
Der VGN ging
zunächst von einer angenommenen Kaufquote für das Zusatzticket von ca. 27 %
aus. Vor dem Hintergrund dieser zurückhaltenden Erwartungen des VGN und der deutlich
größeren Erwartungen auf Seiten der Studierendenschaft und des Studentenwerks
gehen die Kommunen davon aus, dass rund 37,7 % der ca. 53.000 Studierenden in
Nürnberg, Fürth und Erlangen das Zusatzticket kaufen werden. Um einerseits den
Einführungspreis für das Semesterticket zu garantieren, aber andererseits auch
potentielle Verluste der Verkehrsbetriebe auszugleichen, falls weniger
Studierende als erwartet das Zusatzticket erwerben, ist eine Ausgleichsgarantie
durch die Aufgabenträger für den VGN für die Startphase des Modells notwendig.
Weitere Erläuterungen zu der Ausgleichsgarantie finden sich untenstehend.
Ergänzend dazu ist
ein sog. Anreizmodell vorgesehen: Nach der Einführung im Wintersemester
2015/2016 wird im Frühjahr 2016 auf Basis der beiden Kaufquoten des Wintersemester
2015/2016 und des Sommersemester 2016 ein neuer Preis für die folgenden beiden
Semester festgelegt. Sollten zwischen 37,7 % und 50 % der Studierenden das
Zusatzticket gekauft haben, so fließt dies preismindernd in die Preiskalkulation
des Semestertickets für die folgenden beiden Semester ein. Voraussetzung für
das Funktionieren des Anreizmodells ist die jährliche Überprüfung der
Kaufquoten, wobei ein Sinken der Kaufquote zu einer Preiserhöhung bis zu einem
Preis mit einer unterstellten Kaufquote von 37,7% führt. Das bedeutet: Wenn in
den ersten beiden Semestern deutlich mehr als 37,7% der Studierenden ein Zusatzticket
kaufen, kann der Preis dafür in den Folgesemestern sinken.
In die
Preisfortentwicklung gehen folgende Komponenten ein:
·
Jährliche
Anpassung der VGN-Tarife gemäß der Kostensteigerungen im VGN
(VGN-Warenkorbindex);
·
Entwicklung
der Kaufquote (je nach Kaufquote und evtl. nötiger Ausgleichsgarantie kann
damit der Preis steigen oder fallen).
Um nicht mit der im
Januar 2016 über alle Sortimente im VGN erfolgenden Preisanpassung bereits im
Sommersemester 2016 die für den Sockelbetrag definierte Zumutbarkeitsgrenze zu
überschreiten, wird dann lediglich das Zusatzticket entsprechend verteuert. Die
Nichterhöhung des Sockelbetrages im Sommersemester 2016 sowie teilweise auch
die erhöhte Nutzung in den Sockelzeitlagen werden jedoch nach der seitens des
Gesetzgebers für das Wintersemester 2016/2017 geplanten Erhöhung des
BAföG-Höchstsatzes dann auch im Wintersemester 2016/2017 über eine
entsprechende Preisanpassung kompensiert.
Ausgleichsgarantie
Das oben
beschriebene Semesterticket-Modell funktioniert nur, wenn die Kommunen eine
Ausgleichsgarantie bereitstellen. Aufgrund derzeit vorliegender Berechnungen
beträgt eine solche Ausgleichsgarantie für das Wintersemester 2015/2016 860.060 Euro und für das Sommersemester
2016 860.060 Euro, insgesamt also
1.720.120 Euro zzgl. anteilig der jährlichen Tarifanpassung des VGN. Dieser
Betrag müsste anteilig von den jeweils betroffenen Städten und Landkreisen
übernommen werden. Als gerechter Aufteilungsmaßstab für die jeweiligen Anteile
an der Ausgleichsgarantie bieten sich die Fahrgeldeinnahmen an, die der VGN
bezogen auf die jeweiligen Kommunen durch die Studierenden in 2012 (Jahr der verbundweiten
Fahrgasterhebung) erzielt hat.
Nimmt man in die
Gestellung der befristeten Ausgleichsgarantie die Kommunen auf, die einen
Anteil von mehr als 2 % der Einnahmen durch die Studierenden haben, so würden
die Städte Nürnberg, Erlangen und Fürth sowie die Landkreise Nürnberger Land,
Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Roth und Fürth einbezogen. Entsprechend dieses
Maßstabs entfiele auf die Stadt Erlangen ein Anteil von 285.712 Euro.
Kommune |
Anteil |
Stadt Nürnberg |
57,34 % |
Stadt Erlangen |
16,61 % |
Stadt Fürth |
9,52 % |
Landkreis Nürnberger Land |
5,91 % |
Landkreis Erlangen-Höchstadt |
3,31 % |
Landkreis Forchheim |
2,52 % |
Landkreis Roth |
2,42 % |
Landkreis Fürth |
2,37 % |
Berücksichtigt sind
in der Tabelle Gebietskörperschaften mit einem Anteil von über 2 %. Die
Beteiligungen sind – mit Ausnahme der Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen –
noch nicht abschließend verhandelt. Je nach Ergebnis der Verhandlungen mit den
beteiligten Gebietskörperschaften und dem VGN kann der Betrag noch steigen oder
sinken, so dass die maximale finanzielle Belastung für die Stadt Erlangen bei
350.000 Euro liegen dürfte.
Nach der oben
beschriebenen Online-Abstimmung unter den Studierenden und dem Beginn der
Vertragsverhandlungen zwischen Studentenwerk und VGN wird die Zusage für eine
Ausgleichsgarantie durch die Kommunen benötigt.
Deshalb wird der
Stadtrat gebeten, die Verwaltung zu beauftragen, alle haushaltsrechtlichen
Voraussetzungen für die Übernahme der Ausgleichsgarantie zu schaffen und eine
entsprechende Vereinbarung mit der VGN GmbH abzuschließen sowie die
erforderlichen Grundlagen hierfür nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen
zu schaffen (insbesondere Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, PBefG).
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: maximal |
350.000
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: