Betreff
Verlängerung der Befristung für die Anerkennung des E-Werk als Träger der freien Jugendhilfe
Vorlage
51/035/2015
Aktenzeichen
IV/51/R006
Art
Beschlussvorlage

Die Anerkennung des E-Werk Erlangen als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wird um weitere 5 Jahre bis 31.07.2019 befristet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Kontinuierliche Weiterarbeit des E-Werk als Träger der freien Jugendhilfe.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Mit Beschluss vom 29.07.2009 stimmte der Jugendhilfeausschusses der Anerkennung des    E-Werk als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zu. Die Anerkennung wurde auf Vorschlag des Bayer. Jugendrings zunächst auf 5 Jahre befristet, da es sich beim E-Werk nicht um eine gGmbH handelt, so dass die Gemeinnützigkeit „regelmäßig“ nachzuprüfen ist.

 

Da sich keine Anhaltspunkte für einen Verlust der Gemeinnützigkeit ergeben haben und insbesondere keine (substantiellen) Änderungen im Gesellschaftervertrag vorgenommen wurden, ist eine Befristung um weitere 5 Jahre sachgerecht.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen: