1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über Werbeanlagen und Automaten in der Stadt Erlangen (Werbeanlagensatzung – WaS) (Entwurf vom 16.01.2015, Anlage 1) wird beschlossen.
2. Der Fraktionsantrag Nr. 102/2014 der Grünen Liste vom 08.07.2014 ist damit bearbeitet.
Gemäß § 3 Nr. 10 WaS darf maximal
1/5 der Glasfläche von Fenstern, Türen und Schaufenstern mit Einzelbuchstaben
oder Einzelsymbolen beklebt werden. Teilweise wird diese Regelung dergestalt
umgangen, dass die Fensterbeklebung entfernt wird und anstatt dessen
ganzflächig mit Werbung bedruckte Vorhänge oder bedruckte Jalousien verwendet werden.
Da diese das Erscheinungsbild der Denkmalensembles im gleichen Maße
beeinträchtigten können wie komplett beklebte Fenster, soll die Regelung des §
3 Nr. 10 WaS um die Begriffe „Vorhänge“ und „Jalousien“ ergänzt werden. Damit
wird dem Fraktionsantrag der Grünen Liste nachgekommen.
Anlagen: 1. Entwurf der Änderungssatzung vom 16.01.2015
2. Fraktionsantrag
Nr. 102/2014