Betreff
Änderung der Werbeanlagensatzung; Fraktionsantrag Nr. 102/2014 der Grünen Liste
Vorlage
30-R/019/2015
Aktenzeichen
III/30-R; VI/63
Art
Beschlussvorlage

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung über Werbeanlagen und Automaten in der Stadt Erlangen (Werbeanlagensatzung – WaS) (Entwurf vom 16.01.2015, Anlage 1) wird beschlossen.

 

2. Der Fraktionsantrag Nr. 102/2014 der Grünen Liste vom 08.07.2014 ist damit bearbeitet.

 


Gemäß § 3 Nr. 10 WaS darf maximal 1/5 der Glasfläche von Fenstern, Türen und Schaufenstern mit Einzelbuchstaben oder Einzelsymbolen beklebt werden. Teilweise wird diese Regelung dergestalt umgangen, dass die Fensterbeklebung entfernt wird und anstatt dessen ganzflächig mit Werbung bedruckte Vorhänge oder bedruckte Jalousien verwendet werden. Da diese das Erscheinungsbild der Denkmalensembles im gleichen Maße beeinträchtigten können wie komplett beklebte Fenster, soll die Regelung des § 3 Nr. 10 WaS um die Begriffe „Vorhänge“ und „Jalousien“ ergänzt werden. Damit wird dem Fraktionsantrag der Grünen Liste nachgekommen.

 


Anlagen:        1. Entwurf der Änderungssatzung vom 16.01.2015
                        2. Fraktionsantrag Nr. 102/2014