Betreff
Kindergarten der Martin-Luther-Gemeinde Büchenbach - hier: Änderung der Bedarfsanerkennung im Zuge einer Generalsanierung
Vorlage
51/034/2015
Aktenzeichen
IV/512/PK010 T.2729
Art
Beschlussvorlage

Im Zuge der geplanten Generalsanierung wird gemäß Art. 27 i. V. m. Art. 7 BayKiBiG die Bedarfsanerkennung für den Kindergarten der Martin-Luther-Kirchengemeinde Büchenbach von heute 100 Kindergartenplätzen auf 90 Plätze (80 Regelplätze, 10 Integrativplätze) abgeändert.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Evangelische Martin-Luther-Kirchengemeinde in 91056 Erlangen hat im Oktober 2011 die geplante Generalsanierung des bestehenden viergruppigen Kindergartens in der Büchenbacher Anlage angezeigt. Die Verwaltung hat für die Baumaßnahme die dafür veranschlagten Zuschüsse (staatlich u. kommunal) in Höhe von ca. 1,2 Mio € in die Haushaltsanmeldungen für die Jahre 2017 ff. eingebracht. Um Planungssicherheit zu haben bezüglich des Raumprogrammes und der Bezuschussung, benötigt der Träger bereits jetzt eine konkrete Bedarfsaussage. Ausschlaggebend dafür sind Art und Umfang der bedarfsanerkannten Plätze. 

 

Seit einigen Jahren arbeitet der Martin-Luther-Kindergarten als integrative Einrichtung und betreut zehn bis elf Kinder mit speziellem Förderbedarf; diese Kinder kommen allesamt aus Büchenbach und werden somit wohnortnah betreut. Um die Inklusion dieser Kinder zu erleichtern, hat der Kindergarten trotz finanzieller Einbußen bei den Elternbeiträgen die Gruppenstärke reduziert und möchte dies aus Qualitätsgründen auch zukünftig erhalten, daher sollen in der Einrichtung 80 Regel- und 10 Integrativplätze für Kinder im Alter von 2,5 Jahren bis zur Einschulung zur Verfügung stehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Martin-Luther-Kirchengemeinde als Träger des integrativen Kindergartens benötigt vonseiten der Stadt Erlangen eine verbindliche Bedarfsaussage über die Kindergartenplätze, um mit dem daraus resultierenden Raumprogramm mit der konkreten Planung und Vorarbeit zur Sanierung der Kindertageseinrichtung beginnen zu können. Eine Berücksichtigung der Integrativplätze ermöglicht dem Martin-Luther-Kindergarten, die pädagogische Arbeit weiterhin mit hoher Qualität fortzuführen, denn eine Reduzierung der Gruppenstärke ist erwiesenermaßen eine maßgebliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Inklusion.

 

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung stellt sich die Situation wie folgt dar.

Die Einrichtung liegt im Kindergartenplanungsbezirk16 - Büchenbach-Nordwest. In diesem Planungsbezirk bestehen derzeit in fünf Einrichtungen Bedarfsanerkennungen für insgesamt 396 Plätze. Bei 404 Kindern im Kindergartenalter ergibt sich daraus eine rechnerische, kleinräumige Versorgungsquote von 98%. Die Reduzierung der bedarfsanerkannten Plätze im Kindergarten Martin-Luther stellt aus zwei Gründen keine Gefährdung des wohnortnahen Versorgungsanspruches dar.

Zum einen beläuft sich die Versorgungsquote im direkt angrenzenden Planungsbezirk 15 -Büchenbach-Dorf auf 145,6%; ein Austausch zwischen diesen beiden Versorgungsbezirken findet im Alltag problemlos statt. Zum zweiten trägt die neue Bedarfsanerkennung dem Umstand der Inklusion Rechnung, indem inklusive Kindergartenplätze wohnortnah zur Verfügung gestellt werden. Zudem vollzieht diese Änderung der Bedarfsanerkennung offiziell einen Umstand nach, der in der Praxis mit Einverständnis des Jugendamtes bereits seit mehreren Jahren gelebt wurde. Aufgrund der verstärkten Aufnahme von behinderten Kindern verzichtete die Einrichtung aus qualitativen Gründen bereits seit längerem darauf, die maximale Zahl an Kindern aufzunehmen.

In Würdigung dieser Sachverhalte steht aus bedarfsplanerischer Sicht einer Abänderung der Bedarfsanerkennung im Kindergarten der Martin-Luther Gemeinde Büchenbach nichts entgegen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: