Betreff
Antrag der Eichendorffschule Mittelschule auf Einrichtung von zwei gebundenen Ganztagszügen zum Schuljahr 2015/2016
Vorlage
40/026/2015
Aktenzeichen
IV/40/BB002
Art
Beschlussvorlage
  1. Dem Antrag der Eichendorffschule zur gleichzeitigen Einrichtung von zwei gebundenen Ganztagszügen zum Schuljahr 2015/2016 wird zugestimmt.

 

  1. Die notwendigen Finanzmittel ab dem Haushaltsjahr 2016 sind bei Referat II zum Haushalt anzumelden.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Ausgangssituation:

Die Verwaltung, das Staatliche Schulamt sowie Herr Dr. Klepacki vom Lehrstuhl Pädagogik II der FAU Erlangen-Nürnberg begleiten seit Langem die Schulleitung der Eichendorffschule auf ihrem Weg, die Eichendorffschule zu einem zeitgemäßen Bildungsort mit einer komplett ausgebauten Ganztagsschule um- bzw. auszubauen.

Abstimmungen im Schulverbund der drei Mittelschulen zu einer Ganztagsschule an der Eichendorffschule sind getroffen. Die Möglichkeit, eine Halbtagsschule zu besuchen, ist im Schulverbund gewährleistet.

Dreh- und Angelpunkt für die weitere Entwicklung der Schule und des gesamten Schulverbundes stellt das pädagogische Konzept dar. Die Schulleitung der Eichendorffschule hat ihre Ideen und Vorstellungen bereits im Bildungsausschuss am 13.11.2014 sowie anlässlich der Bildungskonferenz am 14.11.2014 vorgestellt.

Das Konzept hat sich u.a. folgende Schwerpunkte/ Ziele gesetzt:

  • Reine Ganztagsschule
  • Integrierende Schule
  • Flexible Ausgangsstufe
  • Kooperationen in der kommunalen Bildungslandschaft

 

Einige der vorgesehenen pädagogischen Neuerungen wie Lernbüro-Arbeit, projektorientiertes Lernen, veränderte Stundentaktung, modulare Leseförderung etc. sind bereits mit den neuen Lehr-plänen vereinbar, so dass die Umsetzung im vorgelegten Ganztagskonzept der Eichendorffschule realisierbar ist. D.h. in diesen Bereichen ist die Genehmigung eines Ganztagszweiges durch das Kultusministerium ausreichend. Bei Nachweis des entsprechenden Bedarfs ist auch die Genehmigung mehrerer gleichzeitig startender Ganztagszweige möglich.

 

Maßgeblich für die weitere Entwicklung der Schule soll aber auch die zukünftige Öffnung der Schule in den Stadtteil und zur Jugendhilfe sein. Die Kooperationen mit schulischen Partnern, wie Sing- und Musikschule, Jugendkunstschule, VHS, Theater, Museum, JAZ, Jugendsozialarbeit werden bereits situativ gepflegt, sind aber zukünftig zu systematisieren und zu professionalisieren.

 

Um die konkreten Bedürfnisse und Potentiale des Stadtteils zu ermitteln, wurde am 29.01.2015 eigens dafür eine Stadtteilkonferenz im Kulturpunkt Bruck einberufen. Die Ergebnisse der Stadtteilkonferenz geben Anhaltspunkte für die weitere Auseinandersetzung und Konzeptweiterentwicklung zum Thema Stadtteilbezug.

Die zukünftige Form der Öffnung in den Stadtteil wird am ehesten den modellhaften Charakter der Unterrichtskonzeption widerspiegeln. Die Vision eines umfassenden Notenverzichts bedarf ebenfalls einer Ausnahmegenehmigung bzw. einer Modellgenehmigung durch das Kultusministerium.

 

Im Gespräch mit Regierung von Mittelfranken wurde dargelegt, dass die Wahrscheinlichkeit einer derartigen Genehmigung angesichts der neuen Lehrpläne aktuell nicht allzu hoch eingeschätzt wird. Das Staatliche Schulamt teilt diese Auffassung. Derartige Verfahren sind außerdem ausgesprochen langwierig und mit ungewissem Ausgang, so dass bei Ablehnung durch das Kultusministerium ein Start zum Schuljahr 2015/2016 unmöglich wäre.

 

Aus diesem Grunde wurde übereinstimmend folgende Alternative befürwortet:
Um tatsächlich zum Schuljahr 2015/2016 mit zwei Ganztagszügen starten zu können soll das Konzept der Eichendorffschule in zwei Etappen umgesetzt werden.
Zunächst wird die Einrichtung von „herkömmlichen“ Ganztagszügen beim Kultusministerium beantragt. Wie bereits oben geschildert, können im Rahmen der Umsetzung dieses Konzepts bereits diverse pädagogische Neuerungen umgesetzt werden.  

Nach Einrichtung der Ganztagszüge kann das Modellkonzept weiter mit den Kooperationspartnern ausgearbeitet und bei hinreichender Reife dem Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt werden.

Das Staatliche Schulamt befürwortet die oben dargestellte Vorgehensweise. Die Ganztagskoordinatorin der Regierung von Mittelfranken wurde zeitnah eingebunden und unterstützt ebenfalls die Planungen der Stadt Erlangen zum weiteren Ausbau der Ganztagsschullandschaft.

Das Stadtjugendamt gibt zu dieser Thematik folgende Stellungnahme ab:

Das Jugendamt teilt die Ansicht, dass die Einführung eines gebundenen Ganztagesangebotes an der Eichendorfschule für die meisten der Schülerinnen und Schüler eine substanzielle Verbesserung ihrer individuellen Chancen auf erfolgreiche Bildungsteilhabe bedeutet.

Gleichfalls unterstützt das Jugendamt das Vorhaben, die Zusammenarbeit von Schule, Jugendhilfe und anderen Akteuren weiter zu entwickeln. In den vergangen Jahren wurden hier bereits etliche wichtige Fortschritte erzielt, exemplarisch sei hier die erfolgreiche Arbeit der Jugendsozialarbeit an Schulen genannt. Das Jugendamt hat ein hohes Interesse daran, diese Prozesse weiter voran zu treiben, zu evaluieren, zu verstetigen und programmatisch zu verankern. Sollten diese Weiterentwicklungsprozesse Veränderungen in der Ausgestaltung von Kindertageseinrichtungen, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Förderungsgesetz (BayKiBiG) gefördert werden, notwendig machen, ist hier hohe Sorgfalt darauf zu verwenden, dass staatliche Förderungen weiterhin im vollem Umfang erhalten bleiben.  Die von der Eichendorfschule hierbei angekündigte Grundhaltung, alle anstehenden Veränderungen „vom Kind/Jugendlichen her“ zu betrachten, findet volle Zustimmung.

Bei dieser Fortentwicklung ist aus Sicht der Jugendhilfe auch auf die Belange der Kinder und Jugendlichen mit drohender oder bestehender Behinderung zu achten. Nach Aussage des Deutschen Jugendinstitutes (DJI) aus dem Jahr 2011, ist von einem Anteil von ca. 5% aller Kinder und Jugendlichen eines Jahrganges auszugehen. Fachleute aus dem Schulbereich haben in der Vergangenheit mehrfach bestätigt, dass die Ganztagesschule für viele dieser Kinder nicht, oder nur sehr eingeschränkt geeignet ist. Weiterentwicklungen in den schulischen Angeboten sind unter Berücksichtigung des Inklusionsgebots voran zu treiben. Gerade auch im Hinblick auf die angestrebte Öffnung in den Stadtteil hinein (lokales Konzept) spricht sich das Jugendamt dafür aus, darauf zu achten, dass diese Kinder/Jugendlichen künftig nicht überproportional lange und mitunter komplizierte („von der Warte des Kindes denken“) Schulwege in Kauf nehmen müssen, zumal das Angebot an pädagogisch qualifizierten außerschulischen Betreuungsplätzen für Kinder jenseits des Grundschulalters (Horte/Jugendlernstuben) im Einzugsbereich der Eichendorffschule ohnehin sehr gering bemessen ist.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Unter der Voraussetzung, dass das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst der gleichzeitigen Einrichtung von zwei Ganztagszügen an der Mittelschule Eichendorffschule zustimmt, übernimmt die Stadt Erlangen den daraus resultierenden Sachaufwand.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nach dem vorliegenden Schreiben des Kultusministeriums vom 12.01.2015 ist der Antrag zur Einführung der gebundenen Ganztagszüge bis zum 10. März 2015 bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen. Dieser Antrag wurde vorbehaltlich der Entscheidung des Bildungsausschusses zur Fristwahrung bei der Regierung von Mittelfranken gestellt.

Die Einzelheiten und die sonstigen Rahmenbedingungen für die Eichendorffschule als Ganztagsschule sind der anliegenden pädagogischen Konzeption sowie der Broschüre zu entnehmen. Das Staatliche Schulamt  hat im Rahmen des Antragsverfahrens eine fachliche Stellungnahme abgegeben.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

Je GT-Klasse 5.000 € p.a.

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

 

 

 

 

 

Für den Betrieb der 12 Ganztagsklassen (2x  5. – 10.Jgst.) fallen für den Sachaufwandsträger nach Endausbau im Jahr 2020/2021 insgesamt 60.000 € Kostenbeteiligung an.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 


Anlagen:

1. KMS vom 12.01.2015: Antragsverfahren für die Einrichtung gebundener Ganztagszüge an staatlichen Mittelschulen

2. Pädagogisches Konzept Eichendorffschule

3. Broschüre „Eichendorffschule – eine Ganztagsschule als zeitgemäßer Bildungsort“.